Rote Karte für Störstoffe in der Biotonne.
EU verschärft Grenzwerte für nichtorganische Anteile im Bioabfall.
Mit Wirkung zum 1. Mai 2025 werden die Anforderungen an Bioabfälle europaweit verschärft. Die aktualisierte Bioabfallverordnung legt strenge Grenzwerte für Störstoffe im Bioabfall fest, die bei der Anlieferung in den Verwertungsanlagen kontrolliert werden müssen. Sind zu viele Störstoffe wie Kunststoffe, Glas, Metalle oder andere anorganische Stoffe enthalten, können Anlagebetreiber wie die AWV die Annahme des verunreinigten Bioabfalls verweigern - oder sie müssen die Störstoffe aus dem Bioabfall aussortieren, der zu Kompost verarbeitet wird. Die Neuregelung der Störstoffgrenzwerte soll verhindern, dass Schadstoffe wie Mikroplastik über verunreinigten Kompost in die Böden und damit über die Lebensmittelproduktion auf die Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen.
Neue Grenzwerte für Kunststoffe im Bioabfall - KI unterstützt Kontrollen
Bio- und Grünabfälle werden im Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) entweder in der eigenen Biogasanlage zur Stromerzeugung genutzt oder als Kompost an Endverbraucher oder erdverarbeitende Betriebe abgegeben.
Ab dem 01.05.2025 muss bei jeder Anlieferung von Bioabfällen im AWZ Vechta eine Sichtkontrolle auf Kunststoff- und Fremdstoffanteile durchgeführt werden. Unterstützt werden die Mitarbeitenden bei der Kontrolle von Künstlicher Intelligenz. Die Grenzwerte der neuen EU-Verordnung legen fest: Der Bioabfall aus der Biotonne darf maximal 1 % Kunststoffe enthalten, die größer als 20 mm sind. Für alle anderen festen und unverpackten Bioabfälle einschließlich der gewerblich gesammelten Grünabfälle gilt ein Grenzwert von 0,5 % Kunststoffanteil. Ist der Störstoffanteil höher, darf das angelieferte Material nicht unsortiert weiterverarbeitet werden.
Was ändert sich für die Menschen im Landkreis Vechta?
Grundsätzlich ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vechta beim Befüllen der Biotonnen nichts. Allerdings können wiederholte Fehlwürfe nun weitreichende Folgen für die Nutzer der Biotonne haben. Denn das Aussortieren der Störstoffe - oder die Entsorgung der zu stark verunreinigten Bioabfälle als Restabfall in einer Verbrennungsanlage - ist arbeits- und kostenintensiv - und die Kosten sollen nicht von der Allgemeinheit getragen werden. So müssen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vechta ab dem 1. Mai 2025 mit deutlich verstärkten Kontrollen bereits bei der Entleerung der Biotonnen rechnen. „Wiederholungstätern“, die über den individuellen Tonnenchip leicht zu identifizieren sind, droht die Sperrung der Biotonne und die betroffenen Bürger müssen sich um die Entleerung als kostenpflichtigen Restabfall kümmern.
In die Biotonne kommt nur Bio! Logisch!
Seit Einführung der Biotonne gilt: Nur organische Stoffe aus Garten und Küche dürfen in die Tonne! Kunststoffe, auch keine kunststoffähnlichen Bioabfallbeutel (auch wenn sie im Handel als „kompostierbar“ beworben werden), Metalle, Glas und Ähnliches aus nicht verrottbaren Materialien gehören nicht in die Biotonne.
Die in anderen Landkreisen diskutierten Bußgelder für Biotonnennutzer, die wiederholt mit zu vielen Störstoffen im Bioabfall auffallen, sind im Landkreis Vechta derzeit noch nicht vorgesehen. Die Abfallwirtschaft Vechta, zuständig für die Abfallwirtschaft im Landkreis, setzt von Anfang an auf Information und Aufklärung: mit Anzeigen, Plakataktionen, Flyern und Aktionswochen zum Thema „Bioabfall“. Bei der Erstausstattung mit einer Biotonne informiert ein leicht verständlicher Aufkleber darüber, was in die Biotonne darf - und was nicht. Bereits 2015 wurde im Landkreis Vechta das System der gelben und roten Karten eingeführt. Bei einmaligen Verstößen erhalten Biotonnen mit Störstoffen einen gelben Aufkleber - quasi als Verwarnung. Bei wiederholten Verstößen zeigt ein roter Aufkleber: Die Tonne wird nicht geleert! Die betroffenen Biotonnennutzer müssen den Inhalt entweder nachsortieren und bei der nächsten Leerung wieder bereitstellen oder den Tonneninhalt kostenpflichtig als Restmüll entsorgen.
Neben der Aufklärung bietet die AWV auch praktische Unterstützung bei der Entsorgung der Bioabfälle an. Als sinnvolle Alternative zu den im Handel angebotenen „kompostierbaren“ Plastiktüten, die in der Praxis nicht kompostierbar und deshalb im Landkreis Vechta nicht erlaubt sind, bietet der AWV Sammeltüten aus Kraftpapier zum Selbstkostenpreis von 1,50 EUR je 20 Beutel an. Die Tüten sind im AWZ und auf den 10 Wertstoffhöfen im Landkreis Vechta erhältlich.
Weite Infos zum Thema Bioabfall gibt es hier:
› Die Biotonne: Alles bio? Logisch!
› Infoflyer: Kompostieren leicht gemacht!
› Clever vorsortiert: Die AWV-Sammeltüten für den Bioabfall
› Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Vechta
› Die aktuelle Bioabfallverordnung - BioAbfV