Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu der Einführung der neuen Gelben Tonne.
Bei der Auslieferung der Tonnen wird der Deckel mit einer provisorischen Klebebanderole versehen. Auf der
Banderole ist angegeben, wann die Tonne erstmalig geleert wird. Bis zu diesem Termin nutzen Sie einfach
weiterhin Gelbe Säcke wie bisher.
Um diese zu beziehen, ist am Abfuhrkalender 2021 der AWV letztmalig eine Karte angebracht, die vorläufig weiterhin an den bekannten Ausgabestellen gegen Gelbe-Sack-Rollen eingetauscht werden kann. Wann die bisherige Ausgabe der Gelben Säcke ausläuft, teilt die AWV auf ihrer Internetseite unter awv-online.de mit, ebenso in der örtlichen Presse.
Ein wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Januar 2021 ändern sich in vielen Abfuhrgebieten die Abfuhrtage für die Gelben Säcke/Gelben Tonnen. Bitte beachten Sie die Umstellung und die neuen Abholtermine in unserem Abfallwegweiser.
Im praktischen Test haben wir ermittelt, dass in eine 240l Tonne mühelos der Inhalt von 6 gefüllten Wertstoffsäcken passt, mit ein wenig Nachdrücken sogar noch 1 bis 2 mehr. Der Grund dafür liegt darin, dass sich lose Verpackungen ganz anders in der Tonne verteilen, als wenn sie in Säcke eingefüllt werden.
Dass diese Tonnengröße für einen durchschnittlichen 5- bis 6-Personen-Haushalt ausreicht, haben die Erfahrungen anderer Landkreise gezeigt, die bereits seit mehreren Jahren Gelbe Tonnen nutzen.
Soweit Sie schon bisher einen 1.100l Behälter für Verpackungsabfälle nutzen, erhalten Sie keine Gelbe Tonne.
Ansonsten werden an Kleingewerbe-Betriebe standardmäßig – wie an Privathaushalte – 240l Behälter verteilt. Soweit der Bedarf größer ist, erfolgt eine Bedarfsprüfung und Auslieferung ggf. erforderlicher Behälter durch Fa. A. Siemer. (Tel. 04441 9230-0).
Für Verwaltungen, Schulen etc. gelten besondere Bedingungen. Bitte stimmen Sie sich direkt mit der Fa. A. Siemer ab.
Ja, denn nach dem Verpackungsgesetz sind Sie zur Getrenntsammlung verpflichtet. Das heißt, dass Sie Verkaufsverpackungen in jedem Fall getrennt sammeln müssen.
Nur in den Ausnahmefällen, in denen auf dem Grundstück nachweislich kein Platz für eine Gelbe Tonne vorhanden ist, dürfen weiterhin Gelbe Säcke genutzt werden. Diese Bedingung wird von der AWV vor Ort geprüft.
Soweit die Voraussetzung für die weitere Nutzung Gelber Säcke erfüllt ist, müssen die Karten für den Bezug der Gelben Säcke zukünftig bei der AWV telefonisch abgerufen werden. Mit der von der AWV zugesandten Karte können Gelbe-Sack-Rollen zukünftig nur noch beim Abfallwirtschaftszentrum in Vechta, an allen Wertstoffhöfen sowie bei Fa. A. Siemer abgeholt werden.
Aus logistischen Gründen wird zunächst automatisch vor jedes Grundstück eine 240l Tonne gestellt. Auch wenn bei Ihnen die Bedingungen für eine Rückgabe des neuen Abfallgefäßes erfüllt sind: Bringen Sie bitte trotzdem die gelieferte Gelbe Tonne vorübergehend auf ihrem Grundstück unter und teilen Sie der AWV telefonisch unter 04441 9325-522 die gewünschte Abholung mit. Wir werden dann die Tonne nach der Prüfung der Bedingungen sobald wie möglich (ab Mitte Mai 2021) abholen.
Ja, das ist möglich. Teilen Sie dies der AWV bitte telefonisch unter 04441 9325-522 mit.
Natürlich ist auch die nachträgliche Bestellung einer eigenen Gelben Tonne möglich, falls das gemeinsam genutzte Behältervolumen nicht ausreicht.
Die Tonne wird privaten Haushalten ohne weitere Kosten zur Verfügung gestellt. Darin unterscheidet sich die Gelbe Tonne nicht vom bisherigen Gelben Sack.
Die Sammlung und Verwertung von Verpackungen ist außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung organisiert. Zuständig sind die „Dualen Systeme“, die die Entsorgung der Verpackungsabfälle über Lizenzentgelte finanzieren. Die Kosten für das Leeren der Behälter sowie für das Sortieren und Verwerten der erfassten Verkaufsverpackungen wurden bereits mit dem Kauf des verpackten Artikels bezahlt. Die Abfallgebühren haben also nichts mit der Gelben Tonne zu tun.
Die von der AWV kostenfrei zur Verfügung gestellten Tonnen werden ebenfalls von den Dualen Systemen finanziert.
Gewerbebetriebe und vergleichbare Anfallstellen müssen für Behälter, die größer sind als die Basisausstattung (240 l), Miete zahlen, wenn sie außer Verkaufsverpackungen auch Transportverpackungen entsorgen.
Restentleerte Verpackungsabfälle sollten lose in die Gelbe Tonne gegeben werden. So können sie leicht zusammengedrückt werden, um das Tonnenvolumen bestmöglich auszunutzen. Außerdem erleichtert die lose Sammlung die Arbeit in der Sortieranlage. Auch aus ökologischer Sicht sollten Sie auf zusätzliche Sammelbeutel verzichten.
Blickdichte Säcke (z.B. blaue oder schwarze Müllsäcke) dürfen nicht in die Gelbe Tonne, denn es kann so nicht kontrolliert und sichergestellt werden, ob sich in den blickdichten Säcken nur Leichtverpackungen befinden.
Tonnen, die augenscheinlich mit blickdichten Säcken befüllt sind, werden von den Müllwerkern stehen gelassen!
Das ist sie nun, die Gelbe Tonne! Das heißt, eigentlich ist sie schwarz bzw. dunkelgrau mit einem gelben Deckel. Im Laufe des ersten Halbjahres 2021 löst sie in allen Haushalten des Landkreises Vechta die Gelben
Säcke ab. Die Leerung erfolgt durch die Firma A. Siemer Entsorgungs-GmbH im Auftrag der Dualen Systeme.
Die Gelben Tonnen sind bei der Abholung deutlich besser zu händeln. Säcke müssen mühsam einzeln eingesammelt werden, die Tonnen können viel leichter in den Müllfahrzeugen entleert werden. Und auch Sie dürfen sich über Vorteile der Gelben Tonnen freuen: mehr Ordnung beim Sortieren, keine reißenden oder vom Winde verwehten Gelben Säcke mehr, keine Tiere wie Ratten, Waschbären oder Katzen, die die Säcke zerpflücken oder davon angelockt werden.
Alles andere bleibt wie bei den Gelben Säcken: In die Gelbe Tonne kommt das rein, was mal Verpackung
war und nicht ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas besteht.
In die Gelbe Tonne kommen ausschließlich Verpackungsabfälle, die NICHT ausschließlich aus
Papier, Pappe oder Glas bestehen. Dazu gehören z. B. Joghurtbecher, Getränkekartons, Folienverpackungen, leere Tablettenblister, Konservendosen oder PET-Flaschen ohne Pfand. Ebenso dürfen Styropor-Verpackungen und -Verpackungschips sowie leere Farbeimer in die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen restentleert sind; ausgewaschen müssen sie nicht sein. Auch Imbiss-Service-Verpackungen aus Kunststoff sind in der Gelben Tonne richtig. Papp- oder Papierverpackungen hingegen gehören in die Altpapiersammlung und Glasflaschen oder Gläser in den Altglascontainer.
Verpackungsteile sollten so weit wie möglich voneinander getrennt werden. Wenn Sie z. B. den
Joghurtbecher und Deckel getrennt in die Gelbe Tonne geben, erleichtert das die Sortierung und das Recycling der unterschiedlichen Wertstoffe sehr.
Wichtig zu wissen: die Gelbe Tonne ist KEINE Wertstofftonne. Hartkunststoffgegenstände wie Gießkannen, Wäschekörbe oder ausgedientes Spielzeug aus Kunststoff können Sie wie bisher getrennt auf den AWV-Wertstoffhöfen im Landkreis Vechta und im AWZ kostenlos entsorgen.
Und wenn auch kleine Baby-Popos mit einer Windel gut verpackt sind: Windeln zählen nicht zu Verpackungen und gehören in den Restmüll!
Detaillierte Infos hierzu finden Sie auch auf folgender Internetseiten:
www.muelltrennung-wirkt.de
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Behälter mit dem Hinweis „falsch befüllt!“ versehen wurde. Dann haben die Müllwerker in Ihrer Gelben Tonne Abfälle vorgefunden, die nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden dürfen. Bitte entfernen Sie diese Abfälle und stellen Sie die Gelbe Tonne zum nächsten Abfuhrtermin bereit. Ihre Tonne wird dann wieder geleert.
Ist kein Hinweis vorhanden, nehmen Sie bitte Kontakt mit Fa. A. Siemer auf (Tel. 04441 9230-0).
Leider landet bei der Umstellung auf Gelbe Tonnen häufig Restmüll in der Tonne. Das hochwertige Recycling und die Arbeit in der Sortieranlage werden erschwert. Wenn an der Tonne ein „falsch befüllt“-Aufkleber angebracht wurde, haben die Müllwerker in Ihrer Tonne Abfälle vorgefunden, die nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden dürfen. Bitte entfernen Sie diese Abfälle und stellen Sie die Gelbe Tonne zum nächsten Abfuhrtermin bereit. Ihre Tonne wird dann wieder geleert.
Übermengen oder sperrige Verpackungen (z. B. Styropor) können kostenfrei beim Abfallwirtschaftszentrum in Vechta, bei den Wertstoffhöfen sowie bei Fa. A. Siemer abgegeben werden.
In begründeten Fällen, z. B. mehr als 6 Personen pro Haushalt, können Sie je nach Bedarf eine größere oder eine zweite Tonne erhalten (Tel. 04441 9325-522).
Es gab Probleme bei der Leerung der Gelben Tonne oder Sie haben Fragen zur Abholung?
Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Firma A. Siemer:
Tel. 0 44 41-92 300
Für die An-, Um- und Abmeldung der Gelben Tonnen wenden Sie sich bitte an die AWV:
Tel. 0 44 41-93 25-522
Die Gelben Tonnen werden ab Mitte Januar 2021 an alle Haushalte verteilt. Die Verteilung erfolgt durch ein von der AWV beauftragtes Unternehmen. Sie müssen den Behälter also nicht beantragen.
Wer nach der Erstausstattung Bedarf an einer Gelben Tonne hat, z. B. für ein neues Grundstück, wendet sich – wie für Rest- und Bioabfallbehälter – an die AWV.
Ab dem auf der Deckelbanderole angegebenen Datum wird die Tonne alle vier Wochen geleert. Dies entspricht dem bisherigen Intervall für die Abholung der Gelben Säcke. Die genauen Termine finden Sie im aktuellen Abfallwegweiser und hier auf unserer Homepage.
Jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene Privatgrundstück erhält mindestens eine Gelbe Tonne. Wenn auf dem Grundstück mehr als eine Restabfalltonne vorhanden ist, wird pro Restabfallbehälter eine Gelbe Tonne aufgestellt (das gilt allerdings nicht für Gewerbebetriebe).
240l Gefäß: Dieser Behälter deckt den Bedarf eines 5- bis 6-Personenhaushalts. Bei der Erstverteilung werden ausschließlich 240l Behälter verteilt. Die Anzahl richtet sich nach den auf dem Grundstück vorhandenen Restabfalltonnen.
360l Gefäß: Falls für die Aufstellung von zwei 240l Behältern zu wenig Platz ist und ein 360l Gefäß ausreicht, werden diese Behälter auf Anfrage im Tausch gegen 240l Behälter ausgegeben (ab Mai 2021).
1.100l Behälter: Bei Wohngebäuden mit mehr als ca. 20 Bewohnern werden – soweit der Grundstückseigentümer nicht widerspricht – 1.100l Behälter aufgestellt. Dies gilt auch für Grundstücke, auf denen bereits ein Restabfallbehälter mit 770l oder 1.100l vorhanden ist. Bereits vorhandene 1.100l Behälter für Verpackungsabfälle können natürlich weiter genutzt werden.