Alles bio? Logisch!
Bioabfälle sind kostbare Abfälle. Sie sind Energielieferant, für die Biogasanlage der AWV, aus Biomüll entsteht wertvoller Kompost. Fremdstoffe wie Glas, Kunststoff oder Metall sind schädlich, die Sortierung ist aufwendig und teuer. Darum ist gerade der richtige Umgang mit dem Biomüll wichtig. Jeder von uns sollte sich seiner Verantwortung im Umgang mit unserem Müll bewusst sein.
Seit Ende 2008 betreibt die AWV im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta eine Trockenvergärungsanlage, in der aus dem Bioabfall Biogas und daraus wieder Strom erzeugt wird. Nach der Vergärung wird der verbliebene Bioabfall kompostiert. Aber die Kompostierung wird zunehmend schwieriger. Insbesondere Kunststofftüten und Glas erschweren die Verwertung des Kompostes Der hohe Anteil an Störstoffen verursacht bei der Behandlung des Bioabfalls erheblichen zusätzlichen Aufwand und Kosten. Außerdem sind große Anteile des erzeugten Kompostes wegen der Verunreinigungen nicht zu verwerten und müssen teuer in Abfallverbrennungsanlagen entsorgt werden. Aus guten Grund heißt es also: In die Biotonne kommt nur Bio. Logisch!
Das gehört hinein:
Ausschließlich kompostierbare Abfälle! Gartenabfälle: • Laub • Rasenschnitt • Wurzelballen • Stauden • Heckenschnitt • Ast- und Strauchschnitt (zerkleinert) • Wildkräuter … sonstige organische Abfälle: • Zimmerpflanzen • verwelkte Schnittblumen • Kleintierstreu aus unbehandelten Holzspänen • Papierhandtücher • Servietten • Küchenpapier • Papiertüten • Haare • Horn |
STOPP! Das darf NICHT hinein:
Kunststoffe: • Tragetaschen und Abfalltüten aus Plastik (auch solche, die kompostierbar sein sollen) • Folien • Schraubverschlüsse • Joghurtbecher • Blumentöpfe … Glas: • Gläser und Flaschen (mit und ohne Inhalt) • Glasgeschirr … Metall: •Dosen • Schraubverschlüsse • Aluminiumdeckel • Besteck … Bauschutt: • Steine • Betonbrocken • Ziegel • Kacheln • Keramik • Porzellan … Verpackungsabfälle und sonstige verwertbare Abfälle: • Milchtüten • Getränkekartons • kompostierbare Kunststoffverpackungen (sind trotz der Beteuerungen der Hersteller innerhalb des relativ kurzen Kompostierungsverfahrens nicht abbaubar) • behandeltes oder lackiertes Holz • Textilien … Abfälle, die Schadstoffe enthalten: • Batterien • Medikamente • Chemikalien • Farben • Lacke • Altöl … Restabfälle: • Leder • Gummi • Windeln • Hygieneartikel (z. B. Wattestäbchen, Wattepads ) • Asche • Zigarettenreste • Kehricht • Staubsaugerbeutel • Katzenstreu • Exkremente von Hunden und Katzen … flüssige Essensreste: • Soßen • Suppen • Speiseöl … |
Alle Größen - alles Bio! Die Biotonne gibt es im Landkreis Vechta in drei Behältergrößen (60 Liter, 120 Liter, 240 Liter). Je Grundstück muss pro Bewohner mindestens eine Behälterkapazität von 7,5 Litern für Bioabfall (braune Tonne) bereitgestellt werden. Dieses sogenannte "Mindestbehältervolumen" heißt unterm Strich: |
Anzahl der Personen | Biotonne |
bis 4 Personen | 1 x 60 Liter |
bis 8 Personen | 1 x 60 Liter |
bis 16 Personen | 1 x 120 Liter |
bis 32 Personen | 2 x 240 Liter |
bis 74 Personen | Kombination mehrerer Behälter |
Wenn die Tonne mal nicht reicht
Bei der Biotonne empfiehlt es sich generell, statt einer 240-Liter-Tonne zwei 120-Liter Tonnen zu verwenden, da die befüllte Tonne sonst zu schwer wird, insbesondere wenn vorwiegend nasse und schwere Bioabfälle hineingegeben werden.
Der Chip für die Tonne
Anstelle von Gebührenmarken hat jedes Abfallgefäß seit 2005 einen Erkennungschip, quasi als Dauergebührenmarke. Außerdem hat jedes Gefäß eine individuelle Nummer, mit der es eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden kann. Nur Abfallbehälter mit einem freigeschaltetem Erkennungschip werden geleert.
Um- und Abmeldung von Abfallbehältern
Jede Änderung der Behältergröße, sowie die Um- und Abmeldung von Abfallbehältern ist bei der AWV anzuzeigen. Jede Änderung wird zum Ersten des folgenden Monats wirksam. Das Formular zur Tonnenummeldung können Sie hier direkt herunterladen.
Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern
Praktisch und sparsam: Es gibt die Möglichkeit, gemeinsam mit einem direkten Grundstücksnachbar die Abfallbehälter zu nutzen. Grundstücke sind benachbart, wenn eine gemeinsame Grundstücksgrenze vorhanden ist. Die gemeinsam genutzten Abfallbehälter müssen mindestens pro Person ein Behältervolumen von 7,5 Liter für Bioabfall aufweisen. Diese gemeinsame Nutzung muss beantragt werden. Die Anträge hierfür liegen bei der AWV aus oder können hier bequem heruntergeladen werden. Sie müssen vollständig ausgefüllt und von beiden Eigentümern unterschrieben werden.
Gewerbliche Nutzung
Bei gewerblich genutzten Grundstücken richtet sich die Tonnengröße nach den tatsächlich anfallenden Abfallmengen. Die Behälter müssen mit ausreichender Kapazität zur Verfügung gestellt werden. Mindestens muss eine 60-Liter-Restabfalltonne vorhanden sein. Dies ergebt sich neben der Abfallentsorgungssatzung auch aus der Gewerbeabfallverordnung.
Gebühren
Die jährlichen Gebührensätze für die Abfallbehälter finden Sie hier.