Änderungen der Sperrmüllabfuhr ab 2023
Größere Mengen sind zukünftig kostenpflichtig!


Die vom Kreistag des Landkreises Vechta jüngst beschlossenen Änderungen der Abfallbewirtschaftungssatzung beinhaltet auch neue Vorgaben für die Sperrmüllentsorgung. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Abholung größerer Sperrmüllmengen im Landkreis Vechta kostenpflichtig! Zum Hintergrund: In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Abholung großer Sperrmüllmengen enorm gestiegen. Aufgrund der höheren Abfallmengen und der allgemeinen Preissteigerungen sah sich die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV) gezwungen, die Sperrmüllentsorgung neu zu organisieren und eine verursachergerechte Kostenübernahme zu realisieren. 

Zwei kostenfreie Abholungen mehr im Jahr - aber mengenbegrenzt.
Die gute Nachricht: Die Abholung von kleineren Mengen Sperrmüll bleibt für die Haushalte weiterhin kostenfrei und wird sogar von bisher zwei auf vier Abholungen im Jahr erweitert. Dies gilt allerdings nur für Mengen bis 5 m³ und pro Quartal. Größere Mengen, die abgeholt werden sollen, sind grundsätzlich kostenpflichtig. Berechnet werden sie in 5 m³-Einheiten (Sperrmülleinheiten). Pro zusätzliche Einheit sind 35,00 € fällig, die vorab zu bezahlen sind. Wer also beispielsweise 8,5 m³ Sperrmüll entsorgen will, zahlt 35,00 EUR für die Abholung (die ersten 5 m³ kostenlos + 3,5 m³ kostenpflichtig). 

Expressservice ist teuer.
Wer seinen Sperrmüll kurzfristig entsorgen will, kann weiterhin die Expresssperrmüllentsorgung als Service nutzen. Allerdings mussten auch hierfür die Preise deutlich angehoben werden. Je angefangene Sperrmülleinheit (5 m³) ist eine Express-Gebühr von 95 € vorab zu entrichten – zuzüglich der normalen Gebühren für Mehrmengen über 5 m³. In der folgenden Rechenbeispiel für 8,5 m³ Sperrmüll fallen folgende Kosten an: 2 x 95 € Express-Gebühr (190 €) + 35 € Gebühr für die 3,5 m³ Mehrmenge oberhalb der kostenfreien 5 m³ = 225,00 €. 


Wie viel sind 5 m³ Sperrmüll?
Diese Frage begegnet dem Beratungsteam der AWV immer wieder. Gemessen wird die Länge, Breite und Höhe des „Sperrmüllhaufens“ – die drei Zahlen werden miteinander multipliziert. Bei den Maßen von 5 Meter Länge, 1 Meter Breite und 1 Meter Höhe ergibt sich exakt eine Sperrmüllmenge von 5 m³ (5 x 1 x 1 = 5 m³). Bei den Maßen 1,70 m (l) x 1,70 m (b) x 1,70 m (h) kommt man auf eine Sperrmüllmenge von 4,91 m³. Tipp: Entsorgen Sie Schränke am besten im zerlegten Zustand – das spart deutlich Volumen.

 

Hier eine Übersicht über die zukünftigen Kosten für die Sperrmüllentsorgung:

Mengen bis 5 m³ (eine Einheit) je weitere 5m³ (angefangene Einheiten)
Straßensammlung
kostenlos 1 x pro Quartal (4 x jährlich) Anmeldung notwendig

kostenpflichtig, je angefangene Einheit: 35,00 €, ist vorab zu zahlen 
Express-Sperrmüllabfuhr
kostenpflichtig: 95,00 €, ist vorab zu bezahlen


kostenpflichtig, je angefangene Einheit weitere 130,00 € (95,00 € + 35,00 €), ist vorab zu zahlen

Abgabe beim AWZ
Die Selbstanlieferung von Sperrmüll gegen Vorlage einer Sperrmüllkarte ist im Abfallwirtschaftszentrum weiterhin ohne Mengenbegrenzung kostenfrei möglich. Ohne Sperrmüllkarte ist die Anlieferung wie bisher kostenpflichtig. 


Die Vorteile der neuen Regelung:
   Die Ausweitung auf 4 Abholungen pro Jahr (gegenüber bisher 2 kostenfreien Abholungen) stellt für den Durchschnittshaushalt, der Sperrmüll in Chargen von weniger als 5 m³ entsorgt, eine Leistungsverbesserung dar.
   Im Sinne der Nachhaltigkeit und der Wiederverwendung werden Anreize geschaffen, noch gut erhaltene Gegenstände nicht als Sperrmüll zu entsorgen, sondern sie vorrangig über Kleinanzeigen oder als Spenden anzubieten.
   Haushalte, die bislang pro Abholung zwischen 5 und 20 m³ angemeldet haben, sollten bei vier möglichen Abholungen pro Jahr ebenfalls in der Lage sein, den Sperrmüll kostenlos entsorgen zu lassen.
   Für die weit überwiegende Mehrheit der Abfallbesitzer bleibt die Sperrmüllentsorgung somit weiterhin kostenlos.
Für die Straßensammlung müssen die abzuholenden Gegenstände mit den an dem Abfallwegweiser anhängenden Abholkarten angemeldet werden. Zukünftig wird auch eine Anmeldung online möglich sein. Nach der Anmeldung wird spätestens nach 3 Wochen ein genauer Abholtermin mitgeteilt. Für die Expresssperrmüllentsorgung werden nach vorheriger Kontaktaufnahme kurzfristige Termine organisiert.

 

Was gehört zum Sperrmüll - und was nicht?
Was alles zum Sperrmüll gehört und was nicht, ist auf der Abholkarte aufgeführt. Oder Sie lesen es in aller Ruhe in unserem Abfall-ABC unter "Sperrmüll" nach.
Eine detaillierte Übersicht über die Abfälle, die zum Sperrmüll gehören - und welche nicht - haben wir zusätzlich hier als Pdf-Dokument für Sie zusammengestellt: Übersicht Sperrmüll 

 






Kategorie: Aktuelles