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CDs/DVDs, Blu-Ray-Discs

CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs bestehen überwiegend aus Polycarbonat, einem hochwertigen und verhältnismäßig teuren Kunststoff. CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs lassen sich mit geringem Aufwand recyceln. Aus dem aufbereiteten Polycarbonat können zum Beispiel Produkte für die Medizintechnik, die Automobil- und die Computerindustrie, aber auch wieder CDs und DVDs hergestellt werden. Eine Verwertung ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern hilft auch Erdöl zu sparen.

 

Richtig entsorgen:

Im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) und auf den Wertstoffhöfen stehen spezielle Sammelbehälter für die wertvollen Scheiben, die anschließend dem Recycling zugeführt werden.

Bei sensiblen Daten empfiehlt es sich, die Scheiben durch mehrere Kratzer über die Breite der lesbaren Seite unbrauchbar zu machen. Bei hochsensiblen Daten besteht die Möglichkeit, diese mit Hilfe eines geeigneten Aktenvernichters zu zerkleinern.

Achtung: Angesichts der geringen Menge an Kunststoff ist es nicht sinnvoll, extra mit dem Auto irgendwo hinzufahren, um CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs zu entsorgen. Auf diese Weise würde man mit dem Auto mehr Erdöl verbrauchen, als man durch die Wiederverwertung der CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs einsparen kann. Nehmen Sie CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs am besten dann mit, wenn Sie ohnehin zum AWZ/Wertstoffhof fahren, z. B. um Grünabfall zu entsorgen.

Übrigens: Die Klarsichtfolie, mit der CDs, DVDs und Blu-Ray-Discs umhüllt sind, ist eine Verpackung im Sinne der Verpackungsverordnung und gehört daher nach Gebrauch in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Die Kunststoffbox aber, in der sich der Datenträger befindet, gilt nicht als Verpackung und darf daher auch nicht ins Sammelgefäß für die Verpackungen. Die Kunststoffboxen müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
Auch bei CD- und DVD-Spindeln gibt es Unterschiede: Die runde Box mit Spindel zur Aufnahme von unbespielten CDs und DVDs gilt als Verpackung und gehört damit in den Gelben Sack. Wird die runde Box mit Spindel leer verkauft, weil sie zur Aufnahme von CDs und DVDs und zur Lagerung verwendet werden soll, so handelt es sich um ein Produkt und keine Verpackung. Diese dürfte dann nicht im Gelben Sack entsorgt werden.

 

Unsere Tipps:

  • Nutzen Sie CDs/DVDs/Blu-Ray-Discs möglichst lange und mehrfach!
  • Pfleglich behandeln: CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs sind empfindliche Scheiben. Bei pfleglicher Behandlung können Sie die Lebenszeit der Scheiben verlängern und damit auch Ihre Daten länger sichern.
  • Rohlinge immer am Rand oder an der Öffnung in der Mitte anfassen. Fingerabdrücke, Kratzer und Staub verringern die Lebensdauer.
  • Nur mit wasserfesten Faserschreibern ohne Lösungsmittel beschriften.
  • Verwenden Sie keine Etiketten, da hierdurch Daten unleserlich werden können.
  • Lagerung an einem kühlen, dunklen Ort, um die Daten langfristig auslesen zu können.
  • Reinigung mit einem weichen, fusselfreien Baumwolltuch. Bei starker Verschmutzung kann auch etwas Wasser benutzt werden.

 

Was Sie noch tun können:

  • Nutzen Sie mehrfach beschreibbare CDs: Achten Sie auf den Zusatz „RW“ für „wiederbeschreibbar“ (rewriteable).
  • Achten Sie darauf, dass der Rohling zum Brenner und Abspielgerät passt. Die Hersteller der Geräte geben in der Bedienungsanleitung oder auf ihrer Website an, mit welcher Rohlingmarke die Geräte am besten harmonieren.
  • Falls beim Brennen Probleme auftreten, reduzieren Sie die Brenngeschwindigkeit.

 

 

Kategorie: Abfall-ABC

Bitte treffen Sie ihre Auswahl:

 

Illustration Altholz

Altholz

Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.


Zum Altholz der Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie

  • Spanplatten
  • Brettholz
  • Bau- und Abbruchholz 
  • Hobelspäne
  • Verschnitte
  • Türblätter
  • Tischlerplatten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Möbelstücke überwiegend aus Holz)


Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas)
  • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung

Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind:

  • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle)
  • Reste von Teerpappeanhaftungen
  • Spiegel
  • PCB-haltige Hölzer

 

Illustration Landkreiskarte mit Standort AWZUm die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.

 

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