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Elektrogeräte

 

Elektrogeräte

Ausgediente oder defekte Elektrogeräte sind wahre Schätzchen. In ihnen stecken z.T. wertvolle Bauteile, die recycelt wiederverwertbar sind. Die Verwertung schont wertvolle Rohstoffe! 
Die weniger erfreuliche Eigenschaft vieler Elektrogeräte: Sie sind ein echtes Schadstoffproblem - mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber. Schadstoffe, die besonders umweltbelastend sind und die daher fachgerecht entsorgt werden müssen.

Deshalb müssen Altgeräte, die elektrisch über ein Kabel oder Batterie betrieben werden, ab dem 24. März 2006 einer getrennten Sammlung zugeführt werden. So besagt es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Elektroaltgeräte dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll!



Zu den Elektrogeräte aus privaten Haushaltungen zählen u.a.

  • elektrische Küchengeräte (Eierkocher, Toaster, Mikrowelle, usw.)
  • elektrische Haushaltsgeräte (Staubsauger)
  • elektrisches Werkzeug (z. B. Bohrmaschine, Handwerksgeräte)
  • Geräte der Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungselektronik (Computer, Monitore, Mobiltelefone, Rundfunk- und Fernsehgeräte, MP3-Player, Stereoanlagen, Video- und DVD-Player usw.)
  • elektrisches Spielzeug
  • elektronische Sportgeräte (Laufband)
  • Weißware (E-Herd, Waschmaschine usw.)
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Glühlampen und entsprechende haushaltsübliche Leuchten können Sie wie gewohnt als Restmüll entsorgen.

 

Kennzeichnung neuer Geräte

Seit dem 24. März 2006 sind alle neuen Elektro- und Elektronikprodukte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne“ gekennzeichnet: Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über die Graue Tonne, die Gelbe Tonne, die Biotonne oder die Papier- und Glassammlung entsorgt werden darf.

Zum Thema Elektroschrott können Sie sich bei Interesse hier weiter Informationen kostenlos herunterladen:
→ AWV-Flyer "Elektroschrott"

 

Plan E: nützliche Infos, verpackt in guter Unterhaltung 

Wissenswertes zum Thema "E-Schrott" bietet auch die "stiftung elektro-altgeräte register". Unter dem Lable "Plan E" bietet die Internetseite jede Menge Infos rund um das Thema "Elektroschrott" – inkl. einem praktischen E-SCHROTT-RÜCKGABE­FINDER.

Klicken Sie sich mal rein:
→ Plan E: E-Schrott, einfach & richtig entsorgen

 

Wie Sie Ihre Elektroaltgeräte richtig entsorgen

 

AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta)

Standortkarte AWZElektroschrott jeglicher Art aus Ihrem privaten Haushalt können Sie kostenlos im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) abgeben. Nähere → Informationen dazu finden Sie hier.

 

 

Wertstoffhöfe 

Standortkarte Wertstoffhöfe Sie können für bestimmte Altgeräte auch gerne einen unserer zehn Wertstoffhöfe im Kreisgebiet in Anspruch nehmen. Da dort aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an die Rücknahme leider nicht alle Geräte angenommen werden können, informieren Sie sich bitte vorab →bei Ihrem Wertstoffhof über die entsprechenden Möglichkeiten.

Auch Vertreiber von Elektrogeräten können Altgeräte aus privaten Haushaltungen kostenlos im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) abgeben. Allerdings muss eine größere Anlieferung (mehr als 20 Großgeräte) mit uns terminlich abgestimmt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter des AWZ: Telefon 044 41 – 54 50.

 

Entsorgung von Geräten aus nicht privaten Haushalten

Elektroschrott, der nicht aus privaten Haushaltungen stammt und nicht in haushaltsüblichen Mengen anfällt, wird nicht vom neuen ElektroG erfasst; somit ist leider eine kostenlose Abgabe im AWZ oder auf unseren Wertstoffhöfen nicht möglich. 
Dennoch wollen wir für Sie ein verlässlicher Entsorgungspartner sein. Im AWZ können Sie gegen entsprechendes Entgelt Ihre Altgeräte entsorgen. → Eine Preisübersicht können Sie hier einfach herunterladen.

 

Die Haushaltselektrogerätesammlung

ElektrogerätemobilHaushaltselektrogeräte können Sie außer auf der Zentraldeponie und bei den Wertstoffsammelstellen auch im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung entsorgen. Die Termine und Standorte der mobilen Sammlung in Ihrer Stadt/Gemeinde → finden Sie hier.

 

 

Symbolbild für richtigFolgende Kleingeräte (ohne Verpackung) können im Rahmen der mobilen Sammlung abgegeben werden:

 

  • Eierkocher
  • Mikrowellen (außer Mikrowellenherde)
  • Bügeleisen
  • Mixer
  • Fön 
  • Toaster 
  • Kaffeemaschinen
  • Pürrierstäbe
  • Rasierapparate
  • Taschenrechner
  • elektrische Zahnbürsten
  • Staubsauger
  • Bohrmaschinen 
  • Mobiltelefone
  • Funkgeräte
  • Computer
  • Computerteile (ohne Monitore)
  • Autoradios
  • HiFi-Geräte, etc.

 

EinbahnstraßenschildWas wird bei der mobilen Sammlung nicht angenommen?

Nicht angenommen werden schadstoffhaltige Elektrogroßgeräte wie z.B.

  • Kühlschränke
  • Waschmaschinen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Wäscheschleudern 
  • Elektro-, Gas- und Mikrowellenherde
  • Fernseher und Monitore.

 

Tipps zum Thema Elektroaltgeräte

AWV Figur hat einen TippHaushaltselektrogeräte sind zwar nützliche Helfer bei der täglichen Arbeit, aber bei der Entsorgung können sie zum Problemfall werden. Sie enthalten nämlich neben verwertbaren auch schädliche Bestandteile. Der eingesammelte Elektroschrott wird daher zunächst fachgerecht auseinander genommen. Dann werden die verwertbaren Anteile der Wiederverwertung zugeführt.

Die schadstoffhaltigen Bauteile werden fachgerecht entsorgt. Auch wenn die Abgabe der Geräte für Sie kostenlos ist, hat dieses Verfahren natürlich seinen Preis. Deshalb sollten Sie bei zukünftigen Kaufentscheidungen z.B. auf Reparaturfreundlichkeit, Langlebigkeit und Schadstofffreiheit der neuen Produkte achten.

 

 

Kategorie: Abfall-ABC

Bitte treffen Sie ihre Auswahl:

 

Illustration Altholz

Altholz

Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.


Zum Altholz der Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie

  • Spanplatten
  • Brettholz
  • Bau- und Abbruchholz 
  • Hobelspäne
  • Verschnitte
  • Türblätter
  • Tischlerplatten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Möbelstücke überwiegend aus Holz)


Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas)
  • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung

Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind:

  • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle)
  • Reste von Teerpappeanhaftungen
  • Spiegel
  • PCB-haltige Hölzer

 

Illustration Landkreiskarte mit Standort AWZUm die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.

 

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