zum Hauptinhalt der Seite springen

Flamme

 

Brandabfälle

Bei der Entsorgung von Brandabfällen ist die Abfalltrennung entsprechend der gültigen Abfallsatzung des Landkreises Vechta zu beachten, da nur so eine kostengünstige und sichere Entsorgung möglich ist.
Im Regelfall sollten nachfolgende Fraktionen getrennt gehalten werden:

 

Illustration AsbestbrennabfallAsbest- und mit Asbest kontaminierte Brandabfälle

Asbest gilt als gefährlicher Abfall. Schon das Einatmen eine Asbestfaser kann schwerste Lungenschäden wie Asbestose oder die Bildung eines Lungenkarzinoms auszulösen. Der Umgang darf nur durch besonders geschultes Personal erfolgen. Um eine Kontamination der Außenluft zu vermeiden, muss Asbest in gesondert dokumentierten Deponiebereichen abgelagert werden. Da jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Abfälle aus dem Landkreis Vechta seit Juni 2005 verbrannt werden, stehen im Landkreis Vechta keine Ablagerungsmöglichkeiten für Asbestabfälle mehr zu Verfügung. Somit können lediglich Kleinmengen aus Privathaushaltungen angenommen werden, die dann einer Deponierung außerhalb des Landkreises Vechta zugeführt werden. Für Mengen, die nicht aus dem Privathaushalt stammen, wenden Sie sich bitte an die 
Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH
Alexanderstr. 4-5
30159 Hannover
Tel.: 05 11 - 36 08-0
um sich eine geeignete Anlage zuweisen zu lassen.



AltholzbrennabfallAltholz

Die Einteilung erfolgt nach unterschiedlichen Holzkategorien (siehe auch im Abfall-ABC unter "Altholz"), wobei stark angebrannte Althölzer in die Kategorie A IV eingestuft werden. Hölzer, die gar nicht oder kaum angebrannt sind, werden den entsprechend günstigeren Kategorien zugeordnet und sollten aus wirtschaftlichem Interesse getrennt gehalten werden.

 

 

BauschuttbrennabfallMineralischer Bauschutt

Sofern es beim Brand zu keinen weiteren Kontaminationen (z. B. durch Asbestvermischungen oder Auslaufen von gefährlichen Standortkarte AWZ
Flüssigkeiten) gekommen ist, kann der getrennt angelieferte mineralische Bausschutt aufbereitet werden. Aufgrund des hohen spezifischen Gewichtes ist eine Vermischung mit anderen Abfällen für den Abfallerzeuger in der Regel wirtschaftlich unrentabel.

 

 

EisenbrennabfallAlteisen

Alteisen aus Brandschäden kann problemlos dem Alteisenrecycling zugeführt werden und somit kostengünstig über das AWZStandortkarte AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) entsorgt werden.

 

 

Sonstiges 

Die übrigen Brandabfälle können im Regelfall als Restmüll entsorgt werden, bedürfen jedoch einer individuellen Betrachtung. Sofern hohe Schadstoffkontaminationen zu erwarten sind, kann seitens der Genehmigungsbehörden eine chemische Analyse gefordert werden.

Sollten Sie Brandabfälle entsorgen müssen, wenden Sie sich bitte vor der Entsorgung an unseren Herrn Brinkmann (Telefon 04 441 - 93 25 651). Er berät Sie gerne bei der Entsorgung der angefallenen Abfälle.

 

Kategorie: Abfall-ABC

Bitte treffen Sie ihre Auswahl:

 

Illustration Altholz

Altholz

Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.


Zum Altholz der Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie

  • Spanplatten
  • Brettholz
  • Bau- und Abbruchholz 
  • Hobelspäne
  • Verschnitte
  • Türblätter
  • Tischlerplatten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Möbelstücke überwiegend aus Holz)


Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas)
  • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung

Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind:

  • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle)
  • Reste von Teerpappeanhaftungen
  • Spiegel
  • PCB-haltige Hölzer

 

Illustration Landkreiskarte mit Standort AWZUm die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.

 

zurück zur Übersicht