Entsorgung von Alttextilien nach den gesetzlichen Vorgaben

Die zahlreichen Berichte in den Medien über die Entsorgung von Alttextilien führen immer wieder zu Anfragen, wie im Landkreis Vechta mit den neuen EU-Vorgaben umgegangen wird. Hintergrund ist die neue EU-Richtlinie, nach der nicht mehr zwischen noch brauchbarer Kleidung, löchrigen Socken und verschmutzten Alttextilien unterschieden wird. Ziel ist es, dass künftig mehr Textilfasern recycelt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn auch die nicht mehr brauchbaren Textilien in den Altkleidercontainern landen. Denn in der Restmülltonne sind sie für immer verloren.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die EU-Vorgabe in nationales Recht umgesetzt und damit gilt auch in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Dies ist ein wichtiger Baustein für den Aufbau einer textilen Kreislaufwirtschaft. Allerdings fehlen derzeit noch die Kapazitäten, um alle gesammelten Alttextilien einer sinnvollen Wiederverwendung als Second-Hand-Kleidung oder einem Recycling z.B. als Dämmstoff oder Putzlappen und Putzwolle zuzuführen. Die bestehenden Verfahren sind mit den bereits gesammelten Mengen ausgelastet und neue Verfahren zum Textilfaserrecycling stehen erst am Anfang.

Im Landkreis Vechta wurden im Jahr 2023 insgesamt 760 t Altkleider und Schuhe von der Bevölkerung gesammelt, überwiegend über Depotcontainer, Straßensammlungen oder direkte Abgabe. Dieses System ist seit langem etabliert und wird von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert. Die so gesammelten Textilien werden in Sortieranlagen in entsprechende Fraktionen getrennt. Ein Teil geht dann in den Second-Hand-Markt, in den internationalen Handel oder ins Recycling.

Damit die Getrenntsammlung durch kommunale und gemeinnützige Einrichtungen in der derzeit schwierigen Marktsituation erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es besonders wichtig, auf die Qualität und die sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten. Die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes empfiehlt daher, stark verschlissene, verschmutzte oder anderweitig verunreinigte Textilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen. Dies gilt solange, bis sich neue Verwertungsverfahren auch für diese Alttextilien etabliert haben. Aus diesem Grund wird die AWV aktuell auch keine Kontrollen durchführen.

Grundsätzlich ist es im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger die etablierten Sammelsysteme z.B. für alle Elektroaltgeräte, Verpackungen und Bioabfälle nutzen. Auch diese Fraktionen dürfen schon lange nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden und es gibt ausreichende Recyclingmöglichkeiten.

Weitere Fragen hierzu oder zu anderen Themen beantwortet die Abfallberatung der Abfallwirtschaftsgesellschaft unter Tel.: 04441-9325510. Informationen rund um den Abfall gibt es auch hier auf der Internetseite der AWV.

Kategorie: Aktuelles