CO2-Abgabe: Entsorgungspreise steigen leicht an
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber die CO2-Abgabe für die Verbrennung von Abfällen erhöht. Dies führt auch im Landkreis Vechta zu einem leichten Anheben der Entsorgungspreise für Abfälle, die über die Restabfallentsorgung entsorgt werden müssen.
Von der Preisanpassung betroffen sind die Jahresgebühren für Restabfallbehälter sowie für die Anlieferung von gemischten Abfällen, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Rechengut und Abfällen aus der Kanalreinigung. Diese beinhalten einen CO2-Aufschlag von 22,10 €/t. Der CO2-Aufschlag für Altholz beträgt 7,15 €/t. Pauschal- und Mindestpreise enthalten die Abgabe anteilig. Auf die CO2-Abgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
Mit der CO2-Abgabe (auch Kohlenstoffabgabe genannt) soll ein Anreiz geschaffen werden, weniger treibhausgasintensive Produkte nachzufragen und Produkte zu bevorzugen, die die geringsten Emissionen verursachen.
Die aktuellen Preislisten finden Sie hier:
→ Preisliste Haushaltskunden
→ Preisliste Gewerbe
→ Jahresgebühr Abfallbehälter