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Illustration einer Milchverpackung und eines Joghurtbechers

Verpackungen

Verpackungsabfälle im Sinne der Verpackungsverordnung werden folgendermaßen unterteilt:

Transportverpackungen
sollen Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber (Handel) vor Schaden bewahren und die Transportsicherheit gewährleisten (z. B. Paletten, Schrumpfhauben, Styropor, Folien, Obstkisten, Mehlsäcke in der Bäckerei).

Verkaufsverpackungen
(i.d.R. mit dem grünen Punkt) sind die Verpackungen, in die die Ware direkt eingepackt ist. Sie dienen dem Transport zum Endverbraucher (z. B., Beutel, Folien, Plastikflaschen, Joghurtbecher, Margarinebecher).

Umverpackungen
sind zusätzliche Verpackungen um die eigentliche Verkaufsverpackung u. a. zu Werbezwecken oder um die Möglichkeit eines Diebstahls v. a. bei kleinen Waren zu erschweren.

 

Entsorgung von Verpackungen

Verpackungen unterliegen einer gesetzlichen Rücknahmepflicht und sind von der Abfallentsorgung durch die AWV ausgeschlossen, da ein eingeführtes Rücknahmesystem besteht.


Gelbe TonneVerkaufsverpackungen sind über die Gelbe Tonne zu entsorgen.

 

 

 

Symbolbild für den Handel

Umverpackungen sind in die vorgeschriebenen Sammelbehältnisse direkt im Geschäft zurückzugeben.

 

 

 

 Symbolbild für den HandelTransportverpackungen sind über den Lieferanten bzw. Händler oder dessen Beauftragten zurückzugeben. (Z.B. kann die Palette und die Schrumpffolie von einer Steinanlieferung wieder zum Baustoffhandel zurückgegeben werden.)

 

 

Ansprechpartner für die Entsorgung von Verpackungen

Duales System Deutschland GmbH
Abteilung Entsorgung-Nord
Weidestr. 122a
22083 Hamburg
Tel.: 040-528 004-0 


A. Siemer Entsorgungs GmbH
Gutenbergstraße 5
49377 Vechta
Tel.: 0 44 41-92 30-0

Kategorie: Abfall-ABC

Bitte treffen Sie ihre Auswahl:

 

Illustration Altholz

Altholz

Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.


Zum Altholz der Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie

  • Spanplatten
  • Brettholz
  • Bau- und Abbruchholz 
  • Hobelspäne
  • Verschnitte
  • Türblätter
  • Tischlerplatten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Möbelstücke überwiegend aus Holz)


Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas)
  • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung

Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind:

  • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle)
  • Reste von Teerpappeanhaftungen
  • Spiegel
  • PCB-haltige Hölzer

 

Illustration Landkreiskarte mit Standort AWZUm die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.

 

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