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Illustration einer Milchverpackung und eines Joghurtbechers

Verpackungen

Verpackungsabfälle im Sinne der Verpackungsverordnung werden folgendermaßen unterteilt:

Transportverpackungen
sollen Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber (Handel) vor Schaden bewahren und die Transportsicherheit gewährleisten (z. B. Paletten, Schrumpfhauben, Styropor, Folien, Obstkisten, Mehlsäcke in der Bäckerei).

Verkaufsverpackungen
(i.d.R. mit dem grünen Punkt) sind die Verpackungen, in die die Ware direkt eingepackt ist. Sie dienen dem Transport zum Endverbraucher (z. B., Beutel, Folien, Plastikflaschen, Joghurtbecher, Margarinebecher).

Umverpackungen
sind zusätzliche Verpackungen um die eigentliche Verkaufsverpackung u. a. zu Werbezwecken oder um die Möglichkeit eines Diebstahls v. a. bei kleinen Waren zu erschweren.

 

Entsorgung von Verpackungen

Verpackungen unterliegen einer gesetzlichen Rücknahmepflicht und sind von der Abfallentsorgung durch die AWV ausgeschlossen, da ein eingeführtes Rücknahmesystem besteht.


Gelbe TonneVerkaufsverpackungen sind über die Gelbe Tonne zu entsorgen.

 

 

 

Symbolbild für den Handel

Umverpackungen sind in die vorgeschriebenen Sammelbehältnisse direkt im Geschäft zurückzugeben.

 

 

 

 Symbolbild für den HandelTransportverpackungen sind über den Lieferanten bzw. Händler oder dessen Beauftragten zurückzugeben. (Z.B. kann die Palette und die Schrumpffolie von einer Steinanlieferung wieder zum Baustoffhandel zurückgegeben werden.)

 

 

Ansprechpartner für die Entsorgung von Verpackungen

Duales System Deutschland GmbH
Abteilung Entsorgung-Nord
Weidestr. 122a
22083 Hamburg
Tel.: 040-528 004-0 


A. Siemer Entsorgungs GmbH
Gutenbergstraße 5
49377 Vechta
Tel.: 0 44 41-92 30-0

Kategorie: Abfall-ABC

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