Bioabfall mit StörstoffenBiotonnen mit Störstoffen bleiben im Landkreis Vechta ungeleert stehen.

Einige Biotonnen bleiben im Landkreis Vechta derzeit ungeleert stehen. Denn finden sich bei den Kontrollen durch die AWV nicht kompostierbare Materialien in der braunen Tonne, wird automatisch eine Schüttungssperre aktiviert. Eine Nachleerung dieser registrierten und mit einem roten Aufkleber versehenen Biotonnen ist dann nur in der nächsten Restabfalltour oder bei der Deponie Vechta-Tonnenmoor möglich. Obendrein droht den registrierten Biotonnenbesitzern ein Bußgeld. Da die Bioabfallgefäße entgegen den Vorschriften der Abfallentsorgungssatzung gefüllt wurden, wird vom Landkreis Vechta ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

 

Auch sogenannte „Biotüten“ aus Kunststoff sind Störstoffe!

Damit es nicht soweit kommt, rät die AWV auf das richtige Befüllen der Biotonnen zu achten. Metalle, Glas (auch teilgefüllte Konservengläser), Kunststoffe, Textilien, Batterien, Windeln, Verpackungen und ähnliches gehören auf keinen Fall in der Biotonne. Auch die im Handel angebotenen sogenannten „Biotüten“ aus Kunststoff werden als Störstoff deklariert. Dieser Kunststoff hat eine sehr lange Verrottungszeit – und ist für die Behandlung in der Vergärungs- und Kompostierungsanlage in Vechta-Tonnenmoor ungeeignet.

Die Bioabfälle sollten am Besten lose in die Biotonne gegeben werden. Feuchte Küchen- und Speiseabfälle können in saugfähiges Küchenpapier, Zeitungspapier oder in Papiertüten gesammelt werden. Weitere Tipps für den Umgang mit der Biotonne erhalten Sie bei der Abfallberatung der AWV unter der Telefonnummer: 0 44 41 – 9 32 55 10.

 

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