Anpassung der Mindestpreise für verwogene Abfälle

Mit der Erneuerung der Wiegeelektronik der Fahrzeugwaagen im Abfallwirtschaftszentrum Vechta sind auch neue eichrechtliche Vorschriften in Kraft getreten. Danach müssen Abfallmengen unter 200 kg nicht mehr nach dem tatsächlichen Gewicht, sondern nach einem pauschalen Mindestpreis abgerechnet werden. Bisher galt der Mindestpreis nur für Mengen bis 100 kg.


Für Kunden des Abfallwirtschaftszentrum Vechta bedeutet dies für folgende Abfallsorten eine Anpassung des Mindestpreises:
•    Restabfälle und Sperrmüll ab 1 m³, 
•    vermischte Abfälle,
•    Baustellenabfälle,
•    Asbestzementplatten
•    Rigips ab 1 m³ sowie
•    Holz der Kategorie A4 ab 0,5 m³
(mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Fensterrahmen, Hölzer mit großen Metallbeschlägen und Scharnieren oder Teerpappenanhaftungen, Spiegel mit Holzrahmen und PCB-haltige Hölzer).


Die seit dem 01.04.2024 gültigen Preislisten für Privatkunden und gewerbliche Kunden können hier eingesehen werden:
Entsorgungspreise 

 

Kategorie: Aktuelles