Erhöhung der Abfallgebühren ab 2024
1,21 Euro mehr im Monat für Haushalte mit 60-Liter-Restmüll- und Biotonne
Die Abfallgebühren für den Landkreis Vechta wurden zum Jahreswechsel turnusmäßig neu kalkuliert. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 folgende Änderungen der Abfallgebührensatzung beschlossen: Ab dem 1. Januar 2024 werden im Landkreis Vechta die Gebühren für die Restmüll- und Biotonne ebenso wie für die offiziellen Restabfallsäcke steigen. Beim Restmüll erhöht sich die Gebühr um 0,09 € pro Liter (von 0,44 € auf 0,53 € pro Liter), beim Biomüll um 0,07 € pro Liter (von 0,56 € pro Liter auf 0,63 € pro Liter). Die Gebühr für den gekennzeichneten, offiziellen Restabfallsack beträgt zukünftig 2,00 €.
Ebenfalls angehoben werden die jährlichen Abfallgrundgebühren (Wohn- und Wirtschaftseinheiten). Die Gebühr je Wohneinheit beträgt dann 49,47 € und für eine Wirtschaftseinheit 48,27 € pro Jahr.
Für einen Haushalt mit einer 60-Liter-Biotonne und einer 60-Liter-Restabfalltonne bedeutet die Gebührenanpassung jährliche Mehrausgaben von 14,51 €, was einer monatlichen Mehrbelastung von 1,21 € für die Abfallentsorgung entspricht.
Die Gebührenanpassung ist aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, Preiserhöhungen bei neu ausgeschriebenen Verträgen sowie gestiegener Fixkosten notwendig. Die Abfallwirtschaftsbetriebe sind gesetzlich verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten.
Die aktualisierten Gebührensätze, die ab dem 1. Januar 2024 gültig sind, sowie die Lesefassungen der Abfallgebühren- und der Abfallbewirtschaftungssatzung und weitere Informationen zum Sperrmüll haben wir auf folgenden Seiten zusammengestellt:
Gebührensätze ab 1. Januar 2024
Lesefassungen der Abfallgebühren- und der Abfallbewirtschaftungssatzung