Zurück über den Ladentisch!
Die Rücknahmepflicht bestimmter Produkte durch den Handel ist in den letzten Jahre schrittweise ausgeweitet worden. So besteht beispielsweise für
- Leuchtmittel
- Batterien
- Altöle oder
- Autoreifen
eine Rücknahmepflicht für die Händler, die Produkte dieser Art in den Verkauf bringen. So können Sie also Ihre Altbatterien bedenkenlos in jeder entsprechenden Sammelbox im Handel entsorgen - egal, ob Sie die Batterien auch tatsächlich dort gekauft haben.