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Nachtspeicheröfen

Die Entsorgung der Nachtspeicheröfen fällt generell unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG). Die Geräte können direkt bei uns im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) kostenlos angeliefert werden. Eine Abgabemöglichkeit auf den Wertstoffhöfen besteht nicht!
Da die Geräte in der Regel Schadstoffe enthalten, stellen wir an die Anlieferung besondere Anforderungen. Mögliche Schadstoffe sind beispielsweise:

  • PCB
  • Chromat (Chrom VI)
  • Asbest

Bei der Entsorgung von schadstoffhaltigen Geräten greifen automatisch die sogenannten "Technischen Regeln für Gefahrstoffe" (kurz: TRGS). Da es sehr aufwendig und schwierig ist, den Schadstoffgehalt der Altgeräte zu ermitteln, wenden wir grundsätzlich die Vorgaben für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle an. Dies bedeutet, dass wir alle Nachtspeicheröfen nur dann annehmen, wenn sie in den speziell für asbesthaltige Abfälle zugelassenen Big Bags verpackt sind. Diese Big Bags können vorab bei uns zu folgenden Preisen käuflich erworben werden:
Große Big Bags (3,2 m x 1,25 m): 10,50 € incl. MwSt.
Kleine Big Bags (0,9 m x 0,9 m; sowohl für Asbest als auch für Dämmwolle): 7,00 € incl. MwSt.

Die Anlieferung ist dann nicht mehr kostenpflichtig, da es sich um Geräte handelt, die unter das ElektroG fallen. Wenn Sie den Nachtspeicherofen nicht selbst entsorgen möchten bzw. können, wenden Sie sich bitte an den örtlichen Heizungsinstallateur.

 

Kategorie: Abfall-ABC

Bitte treffen Sie ihre Auswahl:

 

Illustration Altholz

Altholz

Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.


Zum Altholz der Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie

  • Spanplatten
  • Brettholz
  • Bau- und Abbruchholz 
  • Hobelspäne
  • Verschnitte
  • Türblätter
  • Tischlerplatten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Möbelstücke überwiegend aus Holz)


Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas)
  • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung

Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind:

  • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle)
  • Reste von Teerpappeanhaftungen
  • Spiegel
  • PCB-haltige Hölzer

 

Illustration Landkreiskarte mit Standort AWZUm die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.

 

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