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Restabfallgegenstände: Glühbirne, Windel, Teppichreste, Kunststoffente, Bauklotz, Zahnbürste, Staubsaugerbeutel

Restabfall aus privaten Haushalten

 

Symbolbild für richtigZu den Restabfällen gehören z. B.

 

  • Asche 
  • Windeln 
  • Ton-, Keramik-, Porzellan-, Spiegelscherben 
  • Kehricht
  • Zigarettenkippen 
  • Bleistiftanspitzabfälle
  • Hygieneartikel (Tampons, Binden, Kondome, etc)
  • Hygienepapiere (Küchenrollentücher, Papiertaschentücher, etc.)
  • Zahnbürsten
  • Putzlappen- und bürsten
  • Staubsaugerbeutel, Kerricht
  • Teppichreste
  • Tapetenreste
  • Dunsthaubenfilter
  • ausgediente oder kaputte Gegenstände, wie:
  • Spielsachen
  • Glühbirnen
  • Stifte
  • Tonträger
  • Perlonstrümpfe
  • Pinsel
  • Thermoskannen
  • Kerzenwachs
  • Kerzenreste

 

RestabfalltonneEntsorgung von Restabfall

Die auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung über die vorgeschriebenen grauen Restabfallbehälter zu überlassen (Benutzungszwang). Das heißt: Restabfall (Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall,
Baustellenabfall) muss im Landkreis Vechta durch die AWV beseitigt werden.

Größere Mengen von Restabfällen müssen in Containern zum AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) gebracht werden. 

 

Die AWV Figur hat einen TippTipps zum Thema Restabfall

Geben Sie keine Wertstoffe, wie z. B. Metalle, Altpapier, Einweg- und Behälterglas, Verpackungen oder Bioabfall in die Restabfallbehälter. Ebenfalls dürfen schadstoffhaltige Abfälle nicht als Restabfall entsorgt werden.

 

 

Kategorie: Abfall-ABC

Bitte treffen Sie ihre Auswahl:

 

Illustration Altholz

Altholz

Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.


Zum Altholz der Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie

  • Spanplatten
  • Brettholz
  • Bau- und Abbruchholz 
  • Hobelspäne
  • Verschnitte
  • Türblätter
  • Tischlerplatten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Möbelstücke überwiegend aus Holz)


Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas)
  • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung

Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind:

  • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle)
  • Reste von Teerpappeanhaftungen
  • Spiegel
  • PCB-haltige Hölzer

 

Illustration Landkreiskarte mit Standort AWZUm die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.

 

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