• stark verschmutztes Haushaltspapier (Biomüll) • gebrauchte Papierhandtücher • Pergament-/Wachspapier/Servietten (Restmüll) • Tapeten (Restmüll) • Fotos • Kohlepapier • Aktenordner (Restmüll) • stark beschichtete Papiere mit Kunststoff oder Metall (Restmüll bzw. Wertstoffe) • Getränke- und Milchtüten (Gelber Sack/Gelbe Tonne)
Entsorgung von Altpapier Für die Entsorgung Ihres Altpapiers gibt es unterschiedliche Systeme, die von verschiedenen Trägern angeboten werden:
• Altpapierdepotcontainer; die von gewerblich tätigen Entsorgungsfirmen in eigener Verantwortung aufgestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Unternehmer, der die Container aufgestellt hat (siehe Adressaufkleber auf den Containern)
• Sammlung über die Papiertonne: Diese Tonnen werden von gewerblich tätigen Entsorgungsfirmen gestellt. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den entsprechenden Unternehmen.
Handeln Sie richtig! Verwertbare Altpapiere und Kartonagen dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden! Beachten Sie aus Rücksicht auf mögliche Anwohner bitte die Einwurfzeiten: werktags von 7.00 bis 19.00 Uhr.
Noch eine Bitte: Halten Sie die Stellplätze sauber! Die Altpapiercontainer werden regelmäßig geleert. Wenn Sammelcontainer häufiger voll sind, benachrichtigen Sie bitte die verantwortlichen Firmen.
Tipp zum Thema Altpapier • Kaufen und nutzen Sie Recyclingpapier (z. B. auch bei Hygienepapier, Schreibpapier) • Papierrecycling spart Wasser, Energie und Rohstoffe, und der Stoffkreislauf wird geschlossen • Große Kartons und Wellpappen aus Privathaushaltungen werden auch kostenlos im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) angenommen; hier stehen Großcontainer für die Sammlung bereit
Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.
Zum Altholz dieser Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie • Spanplatten • Brettholz • Bau- und Abbruchholz • Hobelspäne • Verschnitte • Türblätter • Tischlerplatten • Obstkisten • Paletten • Möbelstücke überwiegend aus Holz)
Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie • Bahnschwellen • Leitungsmasten • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas) • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung
Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind. • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle) • Reste von Teerpappeanhaftungen • Spiegel • PCB-haltige Hölzer
Um die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.
Altreifen
Zu den Altreifen gehören • PKW-Reifen (mit oder ohne Felge) • LKW-Reifen • Schlepper- bzw. Treckerreifen
Entsorgung von Altreifen
Altreifen können kostenpflichtig abgegeben werden:
beim Reifenhandel, bei Kfz-Werkstätten
oder im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta).
Asbesthaltige Abfälle | Asbestzementplatten
Kein Baustoff hat in den letzten Jahren so viel "Staub" aufgewirbelt, wie Asbest. Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hochgeschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden. Aber warum?
Beim Zerbrechen, Anbohren oder auch durch Abrieb entsteht Asbestfeinstaub. Wird dieser Feinstaub eingeatmet, setzt er sich in der Lunge fest und verursacht ständig kleine Entzündungen im Lungengewebe, die nach ca. 20 Jahren zu Lungen- sowie Rippen- und Bauchfellkrebs führen können. Raucher tragen hier ein besonders hohes Risiko. Noch bis in die 1980er Jahre nutzte man Asbestplatten, um Hausdächer damit zu belegen. Die Vorteile von Asbest lagen auf der Hand: Das Material ist nicht brennbar und gilt als äußerst robust. Auch Eternitplatten (Markenname) bestanden typischerweise aus Asbestfasern und Zement. Diese wurden bis etwa 1993 eingesetzt.
Heute wird der Zement mit Glas- oder Kunststofffasern gemischt. Dadurch können moderne Eternitplatten bedenkenlos eingesetzt werden. Allerdings gibt es auch noch einige Anbieter auf dem Markt, vor allem außerhalb Europas, die noch asbesthaltige Eternitplatten anbieten. Ebenso ist Obacht geboten, wenn gebrauchte Eternitplatten gekauft werden. Generell gilt in Deutschland nämlich ein Verbot der Montage asbesthaltiger Baustoffe.
ACHTUNG! Entsorgung von Asbestzementplatten Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen gemäß Gefahrstoffrecht nur von solchen Fachbetrieben durchgeführt werden, bei denen mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person gemäß TRGS 519 Nr.2.7 vor Ort tätig ist. Diese Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen.
Generell sollten Eigenheimbesitzer für die Asbestentsorgung ein professionelles Unternehmen beauftragen. Diese Unternehmen verfügen über eine Zertifizierung zur Asbestentsorgung. Diese sollte man sich vor der Auftragserteilung auch zeigen lassen, schließlich muss man mit empfindlichen Strafen rechnen, wird der Asbest nicht fachgerecht entsorgt.
Beim Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg sind mehrere Firmen aus dem Landkreis Vechta als Fachfirmen gemeldet, die die erforderliche Sachkenntnis haben. Im Zweifelsfall können sie sich dort erkundigen.
Entsorgung von Asbestplatten aus gewerblichem Bereich
Asbestzementplatten konnten bis 2005 im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta in gesonderten Bereichen eingebaut worden. Da diese Möglichkeit nicht mehr besteht, können gewerblich angelieferte Asbestzementplatten von uns nicht mehr angenommen werden. Hiervon ausgenommen sind nur die Kleinmengen bis 2000 Kg im Jahr, die weiterhin als besonders überwachungsbedürftiger Abfall angenommen werden können.
Da es sich bei Asbestzementplatten um besonders überwachungsbedürftige Abfälle handelt, erfolgt bei größeren Mengen (über 2000 kg im Jahr) die Zuweisung einer alternativen Entsorgungsanlage durch die
Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH, Alexanderstr. 4-5 30159 Hannover Telefon: 05 11-36 08-0.
Entsorgung von Asbestplatten aus privatem Bereich
Die AWV nimmt nur noch Asbestzementplatten aus Privathaushalten im Landkreis Vechta an. Diese Abfälle müssen in staubdichten Spezialverpackungen, sogenannten „Big-Bags“ im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) angeliefert werden. Diese Big-Bags können im AWZ zu folgenden Preisen erworben werden: Große Big Bags (3,2 m x 1,25 m): 10,50 € incl. MwSt. Kleine Big Bags (0,9 m x 0,9 m; sowohl für Asbest als auch für Dämmwolle): 7,00 € incl. MwSt.
Vom AWZ werden die Asbestplatten einer externen, ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Um ein sicheres Abladen im AWZ zu ermöglichen, muss die Anlieferung beim AWZ unter der Telefonnummer: 0 44 41/93 25-652 oder -653 angemeldet werden.
Die AWV steht auch für weitere Rückfragen zum Thema "Asbestentsorgung" unter der Telefon-Nummer: 0 44 41/93 25-651 (Herr Brinkmann) zur Verfügung.
Batterien und Akkus
Seit dem 25.06.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft. Danach muss der Handel alle von ihm vertriebenen Batterien (auch Autobatterien mit Pfandsystem) und Akkumulatoren nach Gebrauch vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen. Die Batterien werden dann dem Rücknahmesystem der Batteriehersteller zugeführt und entsprechend den Möglichkeiten verwertet oder beseitigt. Weitere Informationen zum Rücknahmesystem erhalten Sie auf der Internetseite der "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystems Batterien".
Entsorgung von Batterien und Akkus Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH bittet darum, die gebrauchten Batterien und Akkus dem Handel zurückzugeben. Dadurch findet eine Entlastung des Abfallwirtschaftshaushaltes statt. Dies wirkt sich wiederum auf die Abfallgebühren aus. Außerdem ist es auch der bequemere Weg, wenn die alten, gebrauchten Batterien gleich beim Neukauf abgegeben werden.
Achten Sie auf dieses Zeichen. Rücknahmestellen im Handel sind in der Regel mit diesem Zeichen gekennzeichnet.
Batterien dürfen auf keinen Fall in die Bio- und Restabfalltonnen gelangen, da sie zum Teil hohe Schadstoffanteile enthalten. Außerdem sollten sie nicht achtlos in öffentliche Abfalleimer geworfen werden.
Achtung Lithiumbatterien! Lithiumbatterien und -Akkus, wie sie z. B. in Laptops, Garten- und Handwerksgeräten vorkommen, können aufgrund ihrer hohen Energiedichte Sicherheitsrisiken bergen. Sichern Sie daher die Lithiumbatterien und -Akkus unbedingt gegen Kurzschluss, z. B. durch Abkleben der Pole.
Indem Sie wieder aufladbare Batterien nutzen, vermeiden Sie Abfall. Entsorgen Sie leicht entnehmbare Batterien, die in Elektrogeräten enthalten sind, getrennt vom Altgerät.
Bis auf Weiteres können Batterien und Akkus auch bei der Schadstoffsammelstelle im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta), den Wertstoffhöfen und bei den zweimal jährlich stattfindenden mobilen Schadstoffsammlungen abgegeben werden.
Bauabfälle
Wo gehobelt wird, fallen Späne – ob zu Hause oder auf der Großbaustelle – Abfälle lassen sich nicht vermeiden. Doch Abfall ist nicht gleich Abfall. Viele Bauabfälle enthalten Wertstoffe, die wiederverwertet werden können. Andere sind nicht verwertbarer Restmüll oder Sonderabfall, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Darum ist es wichtig, Bauabfälle nach Sorten getrennt zu sammeln und zu entsorgen!
Nachfolgend eine Aufstellung welche Bauabfälle im Landkreis Vechta getrennt entsorgt werden müssen:
Mineralischer Bauschutt Mineralischer Bauschutt sind feste, nicht schadstoffbelastete mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten die beim Neubau, Umbau und Abriss von Bauwerken anfallen wie z. B.: • Sandstein, Kalkstein, Bimssteine, Klinkersteine, Backsteine, Natursteine, Pflastersteine, Blockstein, Naturschiefer • Mörtel und Mörtelreste, Putz, Ziegel, Mauern, Beton und Betonbruch (kein Porenbeton), Schutt, Zement, Mauerwerk, Estrich, Bodenmaterial • Ziegel, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel • Keramik, Marmor, Toilettenschüsseln, Waschbecken, Pissoirs • Keramikfliesen, Kacheln • Feinsteinzeug • Keramiken • Porenbeton, Gasbeton (in kleinen Mengen)
Diese Materialien aus privaten Haushaltungen können gemeinsam in die Bauschuttcontainer im und in kleinen Mengen (bis 1 m³) auch auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Entsorgung von diesen kleinen Mengen ist kostenfrei. Sie werden bei Bauschuttrecyclern aufbereitet und im Straßen- und Wegebau wiederverwendet.
Glasbausteine gehören zwar auch zu dem mineralischen Bauschutt, können aber nicht mit den o. g. Materialien gemeinsam entsorgt werden und sind daher separat nur beim AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) abzugeben.
Bodenaushub Sand, Erden, Bodenaushub ist natürlich gewachsenes, mineralisches Material aus dem Tief- bzw. Erdbau, insbesondere Mutterboden. Sinnvoll ist eine Wiederverwertung z.B. im Straßenbau oder zum Auffüllen von Grundstücken. Wenden Sie sich am besten an die im Landkreis Vechta ansässigen Fuhr- und Baggerbetriebe.
Baustellenabfälle Baustellenabfälle sind nicht mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten (z. B. Isoliermaterial, Kabelreste, Reste von Dämmmaterialien, Gipskartonplatten). Teilweise gibt es für diese Materialien Recyclinglösungen. Deshalb sind sie getrennt von den nicht verwertbaren Baustellenabfällen zu entsorgen!
Getrennt entsorgt werden müssen: • Gipskarton, Gipskarton-Bauplatten (auch Abschnitte) → kostenpflichte Abgabe beim AWZ • Dachpappen (nicht teerhaltig) aus Privathaushalten →kostenpflichte Abgabe beim AWZ • Kabelreste, Kabel →kostenfreie Anlieferung als E-Schrott beim AWZ und den Wertstoffhöfen • Asbesthaltige Abfälle (nur aus Privathaushalten) →kostenpflichtige Abgabe nur in speziellen Big-Bags beim AWZ möglich • Mineralisches Dämmmaterial (Glas- und Steinwolle) nur aus Privathaushalten →kostenpflichtige Abgabe nur in speziellen Big-Bags beim AWZ möglich • Bauholz, Holzabschnitte, Holzreste und Späne, Türen aus Holz →kostenpflichtige Abgabe als Altholz • Altmetalle und Altschrotte →kostenfreie Abgabe in die Altmetallsammelcontainer beim AWZ und den Wertstoffhöfen • Kunststofffenster →kostenpflichtige Abgabe nur beim AWZ • Holzfenster (mit und ohne Scheiben) →kostenpflichtige Abgabe nur beim AWZ
Kostenpflichtige Abgabe nur beim AWZ
Alle anderen Baustellenabfälle, für die es keine Verwertungslösung bzw. keine Auflagen zur Sonderbehandlung gibt, werden als Restabfall kostenpflichtig nur beim AWZ angenommen. Beispiele: • Tapete und Tapetenreste (in kleinen Mengen auch über die Restabfalltonne möglich) • Kunststoffe und Folien (sofern es keine Verpackung ist) • Dachrinnen, Rohre (auch aus PVC) und Bodenbeläge aus Kunststoff • Aufgeschäumte Dämmstoffe, Isolierungen
Entsorgungspreise für Bauabfälle Das Entgelt für die Selbstanlieferung von Baustellenabfall (außer asbesthaltig und mineralisches Dämmmaterial) beträgt - bei einer Mengen bis 1 m³: 9,00 EUR (brutto) - bei Mengen von mehr als 1 m³ je 100 kg: 15,47 EUR (brutto)
Das Entgelt für die Selbstanlieferung von Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub aus privaten Haushaltungen ist bei Mengen bis zu 1 m³ kostenfrei. Bei höheren Mengen gelten folgende Entsorgungspreise: von mehr als 1 m³: a) bei Bodenaushub je Tonne: 23,80 EUR (brutto) b) bei Bauschutt ohne Verunreinigungen je Tonne: 10,12 EUR (brutto) c) bei Bauschutt mit Metallteilen je Tonne: 23,80 EUR (brutto)
Unser Tipp zum Thema Bauabfälle
Sie sparen Zeit und Geld, wenn Sie Ihre Bauabfälle gleich an Ort und Stelle sortieren. Damit vermeiden Sie, dass Wertstoffe und Restabfälle vermischt werden und später aufwendig wieder voneinander getrennt werden müssen. Außerdem verhindern Sie, dass die Wertstoffe so verschmutzt werden, dass eine Verwertung nicht mehr möglich ist.
Brandabfälle
Bei der Entsorgung von Brandabfällen ist die Abfalltrennung entsprechend der gültigen Abfallsatzung des Landkreises Vechta zu beachten, da nur so eine kostengünstige und sichere Entsorgung möglich ist. Im Regelfall sollten nachfolgende Fraktionen getrennt gehalten werden:
Asbest- und mit Asbest kontaminierte Brandabfälle Asbest gilt als gefährlicher Abfall. Schon das Einatmen eine Asbestfaser kann schwerste Lungenschäden wie Asbestose oder die Bildung eines Lungenkarzinoms auszulösen. Der Umgang darf nur durch besonders geschultes Personal erfolgen. Um eine Kontamination der Außenluft zu vermeiden, muss Asbest in gesondert dokumentierten Deponiebereichen abgelagert werden. Da jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Abfälle aus dem Landkreis Vechta seit Juni 2005 verbrannt werden, stehen im Landkreis Vechta keine Ablagerungsmöglichkeiten für Asbestabfälle mehr zu Verfügung. Somit können lediglich Kleinmengen aus Privathaushaltungen angenommen werden, die dann einer Deponierung außerhalb des Landkreises Vechta zugeführt werden. Für Mengen, die nicht aus dem Privathaushalt stammen, wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH Alexanderstr. 4-5 30159 Hannover Tel.: 05 11 - 36 08-0 um sich eine geeignete Anlage zuweisen zu lassen.
Altholz Die Einteilung erfolgt nach unterschiedlichen Holzkategorien (siehe auch im Abfall-ABC unter "Altholz"), wobei stark angebrannte Althölzer in die Kategorie A IV eingestuft werden. Hölzer, die gar nicht oder kaum angebrannt sind, werden den entsprechend günstigeren Kategorien zugeordnet und sollten aus wirtschaftlichem Interesse getrennt gehalten werden.
Mineralischer Bauschutt Sofern es beim Brand zu keinen weiteren Kontaminationen (z. B. durch Asbestvermischungen oder Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten) gekommen ist, kann der getrennt angelieferte mineralische Bausschutt aufbereitet werden. Aufgrund des hohen spezifischen Gewichtes ist eine Vermischung mit anderen Abfällen für den Abfallerzeuger in der Regel wirtschaftlich unrentabel.
Alteisen Alteisen aus Brandschäden kann problemlos dem Alteisenrecycling zugeführt werden und somit kostengünstig über das AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) entsorgt werden.
Sonstiges Die übrigen Brandabfälle können im Regelfall als Restmüll entsorgt werden, bedürfen jedoch einer individuellen Betrachtung. Sofern hohe Schadstoffkontaminationen zu erwarten sind kann seitens der Genehmigungsbehörden eine chemische Analyse gefordert werden.
Sollten Sie Brandabfälle entsorgen müssen, wenden Sie sich bitte vor der Entsorgung an unseren Herrn Brinkmann (Telefon 04 441 - 93 25 651). Er berät Sie gerne bei der Entsorgung der angefallenen Abfälle.
CDs/DVDs, Blu-Ray-Discs
CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs bestehen überwiegend aus Polycarbonat, einem hochwertigen und verhältnismäßig teuren Kunststoff. CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs lassen sich mit geringem Aufwand recyceln. Aus dem aufbereiteten Polycarbonat können zum Beispiel Produkte für die Medizintechnik, die Automobil- und die Computerindustrie, aber auch wieder CDs und DVDs hergestellt werden. Eine Verwertung ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern hilft auch Erdöl zu sparen.
Richtig entsorgen: • Im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) und auf den Wertstoffhöfen stehen spezielle Sammelbehälter für die wertvollen Scheiben, die anschließend dem Recycling zugeführt werden.
Bei sensiblen Daten empfiehlt es sich, die Scheiben durch mehrere Kratzer über die Breite der lesbaren Seite unbrauchbar zu machen. Bei hochsensiblen Daten besteht die Möglichkeit, diese mit Hilfe eines geeigneten Aktenvernichters zu zerkleinern.
Achtung: Angesichts der geringen Menge an Kunststoff ist es nicht sinnvoll, extra mit dem Auto irgendwo hinzufahren, um CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs zu entsorgen. Auf diese Weise würde man mit dem Auto mehr Erdöl verbrauchen, als man durch die Wiederverwertung der CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs einsparen kann. Nehmen Sie CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs am besten dann mit, wenn Sie ohnehin zum AWZ/Wertstoffhof fahren, z. B. um Grünabfall zu entsorgen.
Übrigens: Die Klarsichtfolie, mit der CDs, DVDs und Blu-Ray-Discs umhüllt sind, ist eine Verpackung im Sinne der Verpackungsverordnung und gehört daher nach Gebrauch in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Die Kunststoffbox aber, in der sich der Datenträger befindet, gilt nicht als Verpackung und darf daher auch nicht ins Sammelgefäß für die Verpackungen. Die Kunststoffboxen müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. Auch bei CD- und DVD-Spindeln gibt es Unterschiede: Die runde Box mit Spindel zur Aufnahme von unbespielten CDs und DVDs gilt als Verpackung und gehört damit in den Gelben Sack. Wird die runde Box mit Spindel leer verkauft, weil sie zur Aufnahme von CDs und DVDs und zur Lagerung verwendet werden soll, so handelt es sich um ein Produkt und keine Verpackung. Diese dürfte dann nicht im Gelben Sack entsorgt werden.
Unsere Tipps: Nutzen Sie CDs/DVDs/Blu-Ray-Discs möglichst lange und mehrfach! Pfleglich behandeln: CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs sind empfindliche Scheiben. Bei pfleglicher Behandlung können Sie die Lebenszeit der Scheiben verlängern und damit auch Ihre Daten länger sichern: • Rohlinge immer am Rand oder an der Öffnung in der Mitte anfassen. Fingerabdrücke, Kratzer und Staub verringern die Lebensdauer. • Nur mit wasserfesten Faserschreibern ohne Lösungsmittel beschriften. • Verwenden Sie keine Etiketten, da hierdurch Daten unleserlich werden können. • Lagerung an einem kühlen, dunklen Ort, um die Daten langfristig auslesen zu können. • Reinigung mit einem weichen, fusselfreien Baumwolltuch. Bei starker Verschmutzung kann auch etwas Wasser benutzt werden.
Was Sie noch tun können: • Nutzen Sie mehrfach beschreibbare CDs: Achten Sie auf den Zusatz „RW“ für „wiederbeschreibbar“ (rewriteable). • Achten Sie darauf, dass der Rohling zum Brenner und Abspielgerät passt. Die Hersteller der Geräte geben in der Bedienungsanleitung oder auf ihrer Website an, mit welcher Rohlingmarke die Geräte am besten harmonieren. • Falls beim Brennen Probleme auftreten, reduzieren Sie die Brenngeschwindigkeit.
Elektrogeräte
Ausgediente oder defekte Elektrogeräte sind wahre Schätzchen. In ihnen stecken z.T. wertvolle Bauteile, die recycelt wiederverwertbar sind. Die Verwertung schont wertvolle Rohstoffe! Die weniger erfreuliche Eigenschaft vieler Elektrogeräte: Sie sind ein echtes Schadstoffproblem - mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber. Schadstoffe, die besonders umweltbelastend sind und die daher fachgerecht entsorgt werden müssen.
Deshalb müssen Altgeräte, die elektrisch über ein Kabel oder Batterie betrieben werden, ab dem 24. März 2006 einer getrennten Sammlung zugeführt werden. So besagt es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Elektroaltgeräte dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll!
Zu den Elektrogeräte aus privaten Haushaltungen zählen u.a. • elektrische Küchengeräte (Eierkocher, Toaster, Mikrowelle, usw.) • elektrische Haushaltsgeräte (Staubsauger) • elektrisches Werkzeug (z. B. Bohrmaschine, Handwerksgeräte) • Geräte der Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungselektronik (Computer, Monitore, Mobiltelefone, Rundfunk- und Fernsehgeräte, MP3-Player, Stereoanlagen, Video- und DVD-Player usw.) • elektrisches Spielzeug • elektronische Sportgeräte (Laufband) • Weißware (E-Herd, Waschmaschine usw.) • Kühl- und Gefriergeräte • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Glühlampen und entsprechende haushaltsübliche Leuchten können Sie wie gewohnt als Restmüll entsorgen.
Kennzeichnung neuer Geräte Seit dem 24. März 2006 sind alle neuen Elektro- und Elektronikprodukte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne“ gekennzeichnet: Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über die Graue Tonne, den gelben Sack, die Biotonne oder die Papier- und Glassammlung entsorgt werden darf.
Zum Thema Elektroschrott können Sie sich bei Interesse hier weiter Informationen kostenlos herunterladen: AWV-Flyer "Elektroschrott"
Plan E: nützliche Infos, verpackt in guter Unterhaltung Wissenswertes zum Thema "E-Schrott" bietet auch die "stiftung elektro-altgeräte register". Unter dem Lable "Plan E" bietet die Internetseite jede Menge Infos rund um das Thema "Elektroschrott" – inkl. einem praktischen E-SCHROTT-RÜCKGABEFINDER.
AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) Elektroschrott jeglicher Art aus Ihrem privaten Haushalt können Sie kostenlos im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) abgeben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wertstoffhöfe Sie können für bestimmte Altgeräte auch gerne einen unserer zehn Wertstoffhöfe im Kreisgebiet in Anspruch nehmen. Da dort aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an die Rücknahme leider nicht alle Geräte angenommen werden können, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Wertstoffhof über die entsprechenden Möglichkeiten.
Auch Vertreiber von Elektrogeräten können Altgeräte aus privaten Haushaltungen kostenlos im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) abgeben. Allerdings muss eine größere Anlieferung (mehr als 20 Großgeräte) mit uns terminlich abgestimmt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter des AWZ: Telefon 044 41 – 54 50.
Entsorgung von Geräten aus nicht privaten Haushalten Elektroschrott, der nicht aus privaten Haushaltungen stammt und nicht in haushaltsüblichen Mengen anfällt, wird nicht vom neuen ElektroG erfasst; somit ist leider eine kostenlose Abgabe im AWZ oder auf unseren Wertstoffhöfen nicht möglich. Dennoch wollen wir für Sie ein verlässlicher Entsorgungspartner sein. Im AWZ können Sie gegen entsprechendes Entgelt Ihre Altgeräte entsorgen. Eine Preisübersicht können Sie hier einfach herunterladen.
Die Haushaltselektrogerätesammlung Haushaltselektrogeräte können Sie außer auf der Zentraldeponie und bei den Wertstoffsammelstellen auch im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung entsorgen. Die Termine und Standorte der mobilen Sammlung in Ihrer Stadt/Gemeinde finden Sie hier.
Was wird bei der mobilen Sammlung nicht angenommen? Nicht angenommen werden schadstoffhaltige Elektrogroßgeräte wie z.B. • Kühlschränke • Waschmaschinen • Geschirrspülmaschinen • Wäschetrockner • Wäscheschleudern • Elektro-, Gas- und Mikrowellenherde • Fernseher und Monitore.
Tipps zum Thema Elektroaltgeräte Haushaltselektrogeräte sind zwar nützliche Helfer bei der täglichen Arbeit, aber bei der Entsorgung können sie zum Problemfall werden. Sie enthalten nämlich neben verwertbaren auch schädliche Bestandteile. Der eingesammelte Elektroschrott wird daher zunächst fachgerecht auseinander genommen. Dann werden die verwertbaren Anteile der Wiederverwertung zugeführt.
Die schadstoffhaltigen Bauteile werden fachgerecht entsorgt. Auch wenn die Abgabe der Geräte für Sie kostenlos ist, hat dieses Verfahren natürlich seinen Preis. Deshalb sollten Sie bei zukünftigen Kaufentscheidungen z.B. auf Reparaturfreundlichkeit, Langlebigkeit und Schadstofffreiheit der neuen Produkte achten.
Glasfaserverstärkter Kunststoff
Glasfaserverstärkter Kunststoff, kurz GFK, ist ein Faser-Kunststoff-Verbund aus einem Kunststoff (z. B. Polyesterharz, Epoxidharz oder Polyamid) und Glasfasern. GFK ist umgangssprachlich auch als „Fiberglas“ bekannt und ist der am häufigsten eingesetzte langfaserverstärkte Kunststoff. Bei der Entsorgung von Glasfaserkunststoffen können von Fall zu Fall erhebliche Probleme auftreten - nicht nur, wenn Sie Ihr Segelboot aus GFK entsorgen möchten.
Glasfaserverstärkter Kunststoff ist aufgrund seines hohen mineralischen Glasanteils für die Verbrennung ungeeignet. Erschwerend wirkt sich auch die in der Regel große Stückigkeit aus. Eine Zerkleinerung ist wegen der damit verbundenen gesundheitsschädlichen Staubbelastung nicht ohne weiteres möglich. Andererseits gibt es seit Juni 2005 nur noch wenige Deponien, die diese Kunststoffverbindungen ablagern dürfen.
Hier bekommen Sie weitere Informationen! Wegen der schwierigen Entsorgungssituation können wir keinen allgemeingültigen Preis für die Entsorgung von GFK-Abfällen nennen. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Brinkmann von der AWV. Telefon: 0 44 41 - 93 25 651.
Glas
Zum Altglas gehören z. B. • Einwegflaschen • Trinkgläser • Glasverpackungen für Marmelade, Obst, Gemüse
Nicht zum Altglas gehören z. B. • Fensterscheiben/andere Flachgläser (Bauabfälle) • Spiegel (Restmüll) • Glühbirnen (Restmüll) • bepfandete Einweggläser (Rückgabe im Handel) • Porzellan, Steingut (Restmüll) • Leuchtstoffröhren (Problemabfall)
Entsorgung von GlasDie Sammlung von Altglas erfolgt über Sammelcontainer. Trennen Sie beim Einwurf in die Container bitte zwischen Weiß- und Buntglas. Die farbliche Trennung ist wichtig, um eine hohe Sortierreinheit zu erreichen. Werfen Sie Altglas nur werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr in die Sammelcontainer. Vermeiden Sie Lärmbelästigungen. Die Flaschen und Gläser sollten vor der Entsorgung völlig restentleert sein!
Handeln Sie richtig: Verwertbares Altglas darf nicht als Restmüll entsorgt werden! Halten Sie die Stellplätze sauber! Bitte lassen Sie weder Altglas noch Papier/Kartons oder Restabfälle an den Sammelplätzen zurück.
Tipps zum Thema Glas • Altglas sammeln und recyceln ist gut. Mehrwegflaschen zu benutzen ist noch besser! • Trennen Sie bitte Metall und Kunststoffverschlüsse ab; diese gehören in den gelben Wertstoffsack. • Die Altglascontainer werden regelmäßig geleert. Wenn Sammelcontainer häufiger voll sind, benachrichtigen Sie bitte die Firma A. Siemer Entsorgungs GmbH, Tel.: 0 44 41-92 300. Sie kümmert sich um die Entleerung und auch die Beseitigung von Verschmutzungen.
Hartkunststoffe - ein Stoff mit Mehrwert!
Auf den AWV-Wertstoffhöfen (außer auf dem Wertstoffhof Dinklage) und im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta (AWZ) stehen Sammelcontainer, in denen Sie ausgediente Hartkunststoffgegenstände kostenlos abgeben können. Aus nicht mehr nutzbaren Hartkunststoffteilen gewinnt ein Kunststoffverwerter wiederverwertbares Regranulat (Polyethylen und Polypropylen). Dieses fließt im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft wieder in die Herstellung neuer Produkte ein. Darum unsere Bitte: Entsorgen Sie ausgediente Hartkunststoffgegenstände (nur vollständig leere Gegenstände) bitte auf der Wertstoffsammelstelle in Ihrer Nähe. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt! Danke schön!
Weitere Infos, welche Hartkunststoffteile gesammelt werden - und welche nicht - haben wir in unserem Blog "Sortier-Systeme" zusammengestellt.
Kompostierbare Abfälle
Kompostierbare Abfälle – oder Bioabfall – sind alle organischen Küchen- und Gartenabfälle, die einer Kompostierung zugeführt werden können, wie
• gekochte Speisereste • Gemüse- und Obstreste • Kaffeefilter • Kaffeesatz • Teereste • Eierschale • Schnittblumen • Topfblumen und Gartenabfälle wie • Baum-, Strauch-, Hecken- und Grasschnitt • Wurzelballen • Stauden • Laub • Wildkräuter • sowie Pflanzenteile und Haare
Kompostierbare Abfälle können folgendermaßen entsorgt werden • über die Biotonne • durch Eigenkompostierung • als Grünabfall
Eine Entsorgung der Bioabfälle über die graue Restabfalltonne ist nicht erlaubt!
Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine, Rinder und Geflügel ist nach dem Tierseuchengesetz ausdrücklich untersagt.
Biotonne Die kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten sind in den zugelassenen Abfallbehältern (braune Biotonnen) von 60 -, 120- und 240- Litern bereitzustellen. Die Biotonnen werden alle 2 Wochen geleert.
Auf jedem bebauten (anschlusspflichtigen) Grundstück muss mindestens eine 60-Liter-Bioabfalltonne vorhanden sein. Pro Bewohner muss mindestens 7,5 Liter Bioabfalltonnenvolumen zur Verfügung stehen. Bei rein gewerblich genutzten Grundstücken richtet sich die Biotonnengröße nach dem Bedarf. Eine Befreiung vom Benutzungszwang der Biotonne ist möglich, wenn sämtliche kompostierbaren Abfälle auf dem Grundstück "ordnungsgemäß und schadlos" verwertet werden (Eigenkompostierung) oder wenn sich auf dem Grundstück eine Güllegrube befindet. Die Befreiung aufgrund einer vorhandenen Güllegrube wird jedoch nur akzeptiert, wenn eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Viehhaltung auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann. Wer die Eigenkompostierung auf seinem Grundstück durchführen will, muss es mit dem vorgeschriebenen Formular bei der AWV anzeigen.
Empfehlungen zum Umgang mit der Biotonne Folgende Empfehlungen geben wir Ihnen als vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen durch Mikroorganismen, Fliegen, Ratten sowie zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen:
• Stellen Sie die Abfallgefäße (Bio- und Restabfalltonnen) möglichst an einem schattigen Standort und nicht in Innenräumen auf. • Schließen Sie die Abfallgefäße nach dem Befüllen sofort wieder. • Stopfen Sie die Abfälle nicht in die Tonne. Der organische Abfall soll locker in die Biotonne gefüllt werden. Je mehr Zwischenräume vorhanden sind, desto einfacher ist das Entleeren und desto geringer ist die Geruchsbelästigung. Außerdem sollte ein genügend großes Behältervolumen bereitstehen. • Geben Sie Strukturmaterialien wie Grün- und Gartenabfälle oder geeignetes Altpapier (Zeitungspapier, aber kein Hochglanzpapier) in die Biotonne. • Nasse, faule oder geruchsintensive Küchenabfälle können Sie in saugfähiges Papier, wie Küchenkrepp, Well- und Eierpappe einwickeln, bevor Sie sie in die Biotonne geben. • Verschmutzte Abfall- und Sammelgefäße sollten Sie beispielsweise mit dem Gartenschlauch reinigen. • Sammeln Sie die im Haushalt anfallenden organischen Abfälle in einem gesonderten Vorsortiergefäß. Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen sollte es über einen gut schließenden Deckel verfügen. • Legen Sie in das Vorsortiergefäß und in die Biotonne Zeitungspapier; dieses verhindert Verschmutzungen und Anhaftungen. • Lassen Sie Rasenschnitt möglichst einen Tag anwelken, bevor Sie ihn in die Biotonne füllen.
Wenn Sie diese Ratschläge befolgen, haben Sie mit der Biotonne einen einfachen und sicheren Weg zur Entsorgung Ihrer Bioabfälle gewählt.
Eigenkompostierung Wollen Sie sämtliche kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten selber auf dem Grundstück kompostieren, können Sie sich auf schriftliche Anzeige vom Benutzungszwang für die Biotonne befreien lassen. Sie müssen lediglich nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung bei Ihnen gegeben sind. Bei der Eigenkompostierung ist zu beachten, dass die Speiseabfälle jeglicher Art (bis auf rohe Fleisch- und Fischabfälle) und der Einstreu von Kleintieren nur in einem geschlossen Behälter (Schnellkomposter mit Bodenplatte) kompostiert werden darf. Dadurch soll vermieden werden, dass Ratten oder andere Tiere angelockt werden.
Praktische Tipps und Anleitungen zur Kompostierung erhalten Sie in zahlreichen Büchern über Kompostierung und Gartenbewirtschaftung, die Sie über den Fachhandel erwerben können.
Grünabfälle Zu den Grünabfällen gehören Äste, Zweige, Sträucher, Büsche und Stauden, sowie Laub und Rasenschnitt. Diese Grünabfälle können in kleinen Mengen in die Biotonne gegeben oder im eigenen Garten kompostiert werden.
Entsorgung von Grünabfällen Annahmestellen für Grünabfall sind die Wertstoffhöfe und das AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta). Äste und Stämme mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm und Stubben sind ausschließlich dem AWZ zu überlassen. Stubben dürfen einen Durchmesser von 120 cm nicht überschreiten.
Korken
Zusammen mit dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ist die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH an der Kork-Kampagne beteiligt. Die eingesammelten sauberen Flaschenkorken werden zu Dämmmaterialien weiterverarbeitet. Nähere Informationen zum NABU im Landkreis Vechta erhalten Sie hier.
Flaschenkorken können kostenlos bei folgenden Sammelstellen abgegeben werden: • AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) • Wertstoffhöfe
Medikamente und Arzneien
Um dem Missbrauch durch Unbefugte vorzubeugen, sollten Sie Altmedikamente nicht in die Restabfalltonne geben.
Zahlreiche Apotheken im Landkreis Vechta nehmen auf freiwilliger Basis Ihre Altmedikamente zurück. Für eine reibungslose Abgabe trennen Sie bereits vor dem Gang zur Apotheke die Medikamentenreste in 3 Fraktionen:
• Pappverpackungen und Beipackzettel ⇒ diese geben Sie bitte vorab in die Altpapiersammlung • leere Tablettenfolienverpackungen (Blister), Dosen, Tuben und Flaschen ⇒ leere Flaschen geben Sie bitte in die Altglascontainer, die sonstigen genannten Verpackungen in den gelben Sack • nur Blister, Dosen, Tuben und Flaschen mit Medikamentenresten ⇒ diese nehmen Sie bitte mit zur Apotheke. Weitere Abgabemöglichkeiten hierfür gibt es auch auf den Wertstoffhöfen und im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) sowie bei der zweimal jährlich stattfindenden "Mobilen Schadstoffsammlung".
• Batterien (Problemabfall) • Gefüllte Dosen • Elektrokleingeräte, z. B. • Fön • Kaffeemaschine • Autowracks oder metallhaltige Autoteile • Wasch- und Geschirrspülmaschinen • E-Herd • Kühl- und Gefriergeräte
Entsorgung von Altmetall Auch wenn Gegenstände aus Metall oft sehr groß und sperrig sind, wie z. B. Fahrräder, gehören diese Dinge nicht zum Sperrmüll! Deshalb werdenAbfälle aus Metall im Rahmen der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
Sie können aber Altmetall aus privaten Haushalten ganz in Ihrer Nähe, auf den Wertstoffhöfen oder im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta), kostenfrei abgeben. Informationen zur Entsorgung von Elektrogroßgeräten, die überwiegend aus Metall bestehen, siehe unter: Elektrogeräte
Tipps zum Thema Altmetall Autowracks, metallhaltige Autoteile, Wohnwagen, Ölöfen oder Öltanks sind nicht über die AWV, sondern über den Schrotthandel (s. Branchenverzeichnis) oder entsprechende Fachentsorgungsfirmen zu entsorgen. Auskünfte erteilt die Abfallberatung der AWV: Tel.: 0 44 41/93 25-510.
Nachtspeicheröfen
Die Entsorgung der Nachtspeicheröfen fällt generell unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG). Die Geräte können direkt bei uns im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) kostenlos angeliefert werden. Eine Abgabemöglichkeit auf den Wertstoffhöfen besteht nicht! Da die Geräte in der Regel Schadstoffe enthalten, stellen wir an die Anlieferung besondere Anforderungen. Mögliche Schadstoffe sind beispielsweise:
• PCB • Chromat (Chrom VI) • Asbest
Bei der Entsorgung von schadstoffhaltigen Geräten greifen automatisch die sogenannten "Technischen Regeln für Gefahrstoffe" (kurz: TRGS). Da es sehr aufwendig und schwierig ist, den Schadstoffgehalt der Altgeräte zu ermitteln, wenden wir grundsätzlich die Vorgaben für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle an. Dies bedeutet, dass wir alle Nachtspeicheröfen nur dann annehmen, wenn sie in den speziell für asbesthaltige Abfälle zugelassenen Big Bags verpackt sind. Diese Big Bags können vorab bei uns zu folgenden Preisen käuflich erworben werden: Große Big Bags (3,2 m x 1,25 m): 10,50 € incl. MwSt. Kleine Big Bags (0,9 m x 0,9 m; sowohl für Asbest als auch für Dämmwolle): 7,00 € incl. MwSt.
Die Anlieferung ist dann nicht mehr kostenpflichtig, da es sich um Geräte handelt, die unter das ElektroG fallen. Wenn Sie den Nachtspeicherofen nicht selbst entsorgen möchten bzw. können, wenden Sie sich bitte an den örtlichen Heizungsinstallateur.
Öl
Grundsätzlich ist der Handel rücknahmepflichtig für Altöl. Sie können ihr Altöl dort, wo Sie es gekauft haben, unentgeltlich abgeben. Hilfreich dabei ist, wenn Sie die Quittung vom Neukauf aufbewahren und bei der Abgabe vorlegen.
Wenn Sie Heizöl zurückgeben wollen oder andere größere Mengen an Altölen entsorgen möchten, wenden Sie sich bitte an den Mineralölhandel oder an Sonderabfallentsorgungsfirmen. Stillgelegte Tankanlagen müssen Sie von entsprechenden Fachfirmen reinigen und das Öl entsorgen lassen. Da es sich bei Tankanlagen um genehmigungspflichtige Anlagen handelt, muss der Abbau der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vechta angezeigt werden.
Restabfall Gewerbe und Industrie
Für gewerbliche und industrielle Betriebe! Abfälle zur Beseitigung unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang (Abfallentsorgungssatzung). Jedes Grundstück, auf dem ein gewerblicher Betrieb angesiedelt ist, muss daher mit einem Restabfallbehälter an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein. Dies entspricht auch der Gewerbeabfallverordnung.
Eine Befreiung vom Benutzungszwang wegen geringer Mengen ist nicht möglich. Bitte wenden sie sich an die Abfallberatung (Tel.: 0 44 41-93 25-510), damit für Sie die richte Größe des Restabfallgefäßes gefunden werden kann.
Zu den Restabfällen gehören z. B. • Asche • Windeln • Ton-, Keramik-, Porzellan-, Spiegelscherben • Kehricht • Zigarettenkippen • Bleistiftanspitzabfälle • Hygieneartikel (Tampons, Binden, Kondome, etc) • Hygienepapiere (Küchenrollentücher, Papiertaschentücher, etc.) • Zahnbürsten • Putzlappen- und bürsten • Staubsaugerbeutel, Kerricht • Teppichreste • Tapetenreste • Dunsthaubenfilter • ausgediente oder kaputte Gegenstände, wie • Spielsachen • Glühbirnen • Stifte • Tonträger • Perlonstrümpfe • Pinsel • Thermoskannen • Kerzenwachs • Kerzenreste
Entsorgung von Restabfall Die auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung über die vorgeschriebenen grauen Restabfallbehälter zu überlassen (Benutzungszwang). Das heißt: Restabfall (Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Baustellenabfall) muss im Landkreis Vechta durch die AWV beseitigt werden.
Größere Mengen von Restabfällen müssen in Containern zum AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) gebracht werden.
Tipps zum Thema Restabfall Geben Sie keine Wertstoffe, wie z. B. Metalle, Altpapier, Einweg- und Behälterglas, Verpackungen oder Bioabfall in die Restabfallbehälter. Ebenfalls dürfen schadstoffhaltige Abfälle nicht als Restabfall entsorgt werden.
Sonderabfälle aus anderen Herkunftsbereichen
Sonderabfälle aus gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stellen aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge eine besondere Gefährdung für Mensch und Umwelt dar und erfordern eine sorgfältige Handhabung, Lagerung und Entsorgung. Grundsätzlich gilt: Sonderabfälle dürfen nicht mit dem Hausmüll oder den häusmüllähnlichen Gewerbeabfällen entsorgt werden!
Entsorgung der Sonderabfälle Sonderabfälle sind der Nieders. Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen mbH (NGS ) in Hannover anzudienen. Die NGS weist eine zugelassene Abfallentsorgungsanlage zu, in der die Abfälle zu entsorgen sind.
Ausnahme Fallen beim gewerblichen Abfallbesitzer nicht mehr als insgesamt 2.000 kg Sonderabfälle im Jahr an, besteht für diese Mengen keine Andienungs- und Nachweispflicht bei der NGS, wie sie für Mengen über 2.000 kg existiert. Da aber auch von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle ein erhebliches Gefahrenpotential ausgeht, ist in verschiedenen Rechtsvorschriften die geordnete Entsorgung der Kleinmengen von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (sowohl zur Verwertung als auch zur Beseitigung) geregelt.
Gemäß der Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises Vechta können Sonderabfallkleinmengen vom gewerblichen Abfallbesitzer der AWV überlassen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Sonderabfälle direkt an geeignete und behördlich zugelassene Entsorgungsunternehmen zu übergeben.
Anlieferung von schadstoffhaltigen Abfällen Grundsätzlich sollten gewerbliche Abfallbesitzer die Anlieferung der Sonderabfallkleinmengen getrennt nach Abfallarten, möglichst in verschlossenen Originalgebinden (diese Verpackungen entsprechen den Vorschriften der Gefahrgutverordnung) vornehmen!
Übernahmeschein Der Abfallbesitzer erhält bei der Abgabe der Sonderabfälle einen Übernahmeschein, aus dem Art und Menge der zur Entsorgung übergebenen Abfälle hervorgeht. Der Besitzer von Sonderabfallkleinmengen sollte im eigenen Interesse die Übernahmescheine aufbewahren, als Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung.
Entsorgungsgebühren für Sonderabfälle bei der Kleinmengensammlung Die Entsorgung von Sonderabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ist kostenpflichtig. Dem gewerblichen Anlieferer entstehen dabei folgende Kosten, die bar bezahlt werden müssen: • die Entsorgungsgebühren • die Pauschale für das Ausfüllen des Übernahmescheins
Kosten für Analysen fallen erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen an. Die Entsorgungsgebühren richten sich nach der Preisliste des Entsorgers. Bitte beachten Sie, dass die Entsorgungsgebühren je nach Art und Menge des schadstoffhaltigen Abfalls durchaus mehrere Hundert Euro betragen können.
Sonderabfall aus dem privaten Haushalt
Sonderabfälle enthalten umweltbelastende oder giftige Stoffe. Sie dürfen nicht mit dem gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind getrennt von den übrigen Abfällen einer speziellen Entsorgung zuzuführen.
Zu den Sonderfällen gehören z. B. • Abbeizmittel • Bremsflüssigkeit • Chemikalien (feste und flüssige) • Desinfektionsmittel • Entwickler • Farben, Farbverdünner, Fleckenentferner • Fotochemikalien, Frostschutzmittel • Gifte • Hobbychemikalien, Holzschutzmittel • Imprägniermittel, Insektenbekämpfungsmittel • Kalklöser, Kondensatoren • Kunstharze, Klebstoffe • Laugen • Öle, ölhaltige Abfälle • Pinselreiniger • Quecksilberthermometer • Rostschutzmittel • Spraydosen mit Inhalt
Nicht zu den Sonderabfällen gehören z. B. • Glühbirnen (Restmüll) • vollständig restentleerte Spraydosen und leere Verpackungen mit grünem Punkt (gelber Wertstoffsack) • Hygieneartikel, z. B. Kosmetika, Creme, Zahnpasta (Restmüll)
Handeln Sie richtig! Werfen Sie Sonderabfälle nicht in die Restabfalltonne. Stellen Sie Sonderabfälle niemals an für Kinder zugänglichen Orten und Plätzen ab. Lassen Sie die Produkte in der Originalverpackung, vermischen Sie nie verschiedene Substanzen miteinander!
Entsorgung von Sonderabfall Sonderabfälle aus dem privaten Haushalt können Sie kostenlos abgeben:
• bei der flächendeckenden, mobilen Schadstoffsammlung , 2 x jährlich
• bei der Schadstoffannahmestelle im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) - ganzjährig -, während der Öffnungszeiten
• Altöl und verbrauchte Gerätebatterien können an den Einzelhandel zurückgegeben werden
• darüber hinaus gibt es für einzelne Abfälle wie z. B. Leuchtstoffröhren freiwillige Rücknahmesysteme. Bitte fragen Sie Ihren Einzelhändler.
Mobile Schadstoffsammlung: Wir kommen ihnen entgegen! Zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, ist das Sammelfahrzeug für Schadstoffe aus privaten Haushalten unterwegs. In unserem Abfuhrkalender und unter der Rubrik Termine finden Sie die genauen Termine für Ihre Stadt/Gemeinde. Neben schadstoffhaltigen Abfällen werden auch ausgediente Haushaltselektrogeräte gesammelt. Unser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Unser Tipp Vermeiden Sie schadstoffhaltige Produkte und Gifte! Achten Sie beim Einkauf auf den blauen Umweltengel!
Speiseöle und -fette
Falls in Ihrem Haushalt Speiseöle und -fette nicht mehr brauchbar sind, können Sie diese jetzt im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta (AWZ) kostenlos abgeben. Denn für den Restmüll sind die Öle und Fette zu schade. Auch wenn sie das Haltbarkeitsdatum überschritten haben, steckt in ihnen noch jede Menge Energie. Und die lässt sich nach einer technischen Aufbereitung problemlos weiter nutzen: beispielsweise beim Einsatz in Biogasanlagen, zur Herstellung von Biodiesel oder bei der Produktion technischer Fette.
Mit der Abgabe der Speiseöle und -fette entlasten Sie das Abfallaufkommen – und leisten obendrein einen Beitrag zur ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft.
Das Angebot zur kostenlosen Abgabe der Speiseöle und -fette richtet sich ausschließlich an private Haushalte und ist zur Zeit nur auf dem AWZ in Vechta möglich (noch nicht auf den Wertstoffhöfen).
Sperrmüll
Im Laufe der Jahre sammelt sich so einiges an in Kellern und auf Dachböden: der ausgediente Tisch, der defekte Schreibtischstuhl oder das erste Tretauto vom Junior, das es nicht mehr durch den TÜV geschafft hat. Doch zum Glück sind für uns von der AWV selbst große Sachen keine große Sache! Wir holen ausrangierte Dinge gern bei Ihnen ab, die für die Abfalltonne zu sperrig sind oder aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit dort nicht hineingehören. Aber bevor Sie tatsächlich Ihre Sperrmüllsammlung bereit stellen, lesen Sie vielleicht noch unseren Tipp unten auf der Seite!
Sie haben es sich bestimmt schon gedacht: Nicht alles, was groß und sperrig ist, ist auch gleich Sperrmüll. Zum besseren Überblick listen wir hier einmal die Dinge auf, die dazugehören - oder eben nicht:
Das gehört beispielsweise zum Sperrmüll • Möbel • Fußbodenbeläge, Teppiche • Matratzen • Koffer/Kisten • Sofa/Liege • Schrank • Bettgestell • Sessel • Tisch • Holzregal
Das ist kein Sperrmüll • Kühl- und Gefriergeräte, Elektrogroßgeräte, Fernseher, etc. • Gegenstände aus Bau- und Umbauarbeiten, wie Türen / Fenster • Sanitär- oder anderes Gebäudezubehör, wie z. B. Waschbecken, Toilettenbecken, Badewannen, Gartenzäune, etc. • Altreifen • Tapeten • Hausmüll • Glas • Papier, Pappe, Verpackungsabfälle • Problemabfälle • Althölzer, wie Spanplatten, Brettholz, Bau- und Abbruchholz • Altmetalle, wie z.B. Fahrräder, Rasenmäher, Schrottteile • Kompostierbare Abfälle
Eine detaillierte Übersicht über die Abfälle, die zum Sperrmüll gehören - und welche nicht - haben wir zusätzlich hier als Pdf-Dokument für Sie zusammengestellt: Übersicht Sperrmüll
Wie Ihr Sperrmüll zu uns kommt
Abholung per Straßensammlung - 4 x im Jahr kostenlos, aber mengenbegrenzt. Wir holen Ihren Sperrmüll gern bei Ihnen ab. Die Abholung von kleineren Mengen Sperrmüll ist für vier Abholungen pro Jahr (eine Abholung pro Quartal) kostenfrei. Dies gilt allerdings nur für Mengen bis 5 m³ und pro Quartal. Größere Mengen, die abgeholt werden sollen, sind grundsätzlich kostenpflichtig. Berechnet werden sie in 5 m³-Einheiten (Sperrmülleinheiten). Pro zusätzliche angefangene Einheit sind 35,00 € fällig, die vorab zu bezahlen sind. Wer also beispielsweise 8,5 m³ Sperrmüll entsorgen will, zahlt 35,00 EUR für die Abholung (die ersten 5 m³ kostenlos + 3,5 m³ kostenpflichtig).
Sperrmüllabholung online beantragen Mit unserem Onlineformular können Sie ganz bequem online einen Termin für die Abholung Ihres Sperrmülls beantragen. Hier geht es direkt zum Onlineformular "Sperrmüllabholung"
Sperrmüllabholung mit der Sperrmüllkarte aus dem AWV-Abfallwegweiser beantragen Einen Abholtermin für die Straßensammlung können Sie auch mit einer der im Abfallwegweiser angehängten Sperrmüllkarte beantragen. Der Abfallwegweiser, in dem auch alle Abfuhrtermine stehen, wird zum Ende eines Jahres kostenlos verteilt. Falls Sie keinen Abfallwegweiser zur Hand haben, kontaktieren Sie bitte Ihre AWV (Tel. 0 44 41 – 93 25 513). Wir helfen gern weiter!
Die ausgefüllte Karte schicken Sie auf dem Postweg an die AWV. Nach spätestens 3 Wochen teilen wir Ihnen einen genauen Abfuhrtermin mit. Die Benachrichtigung erhalten Sie natürlich früh genug - mindestens 3 Tage vor der Abholung. Die Abholung erfolgt dann durch die Firma Siemer.
Sperrmüll bis 6.00 Uhr bereitstellen.
An dem von uns genannten Abfuhrtag stellen Sie dann den Sperrmüll sicher gestapelt, geordnet und getrennt nach holzhaltigen und anderen Gegenständen bis 6.00 Uhr bereit. Bitte stellen Sie sicher, dass der Sperrmüll tatsächlich pünktlich zum Verladen bereit ist! Die Einzelstücke dürfen max. 75 kg schwer und 2,20 x 1,5 x 0,75 m groß sein.
Achtung: In den Wintermonaten kann sich wegen der unsicheren Wetterlage (Glätte, Schnee) die Abholung evtl. verzögern. Oder sie kann sogar ganz verschoben werden.
Sperrmüll per Expressabfuhr (kostenpflichtig) Wenn Sie es mal ganz besonders eilig haben, können Sie Ihren Sperrmüll gern kurzfristig per Expressabfuhr abholen lassen. Diesen kostenpflichtigen Service bestellen Sie einfach telefonisch unter 0 44 41-93 25-513. Je angefangene Sperrmülleinheit (5 m³) ist eine Express-Gebühr von 95 € vorab zu entrichten – zuzüglich der normalen Gebühren für Mehrmengen über 5 m³.
In der folgenden Rechenbeispiel für 8,5 m³ Sperrmüll fallen folgende Kosten an: 2 x 95 € Express-Gebühr (190 €) + 35 € Gebühr für die 3,5 m³ Mehrmenge oberhalb der kostenfreien 5 m³ = 225,00 € .
Nach Zahlungseingang der Gebühren wird der Sperrmüll innerhalb von 2 Werktagen (Mo. – Fr.) abgeholt.
Sperrmüllabgabe im AWZ
Wenn Sie Ihre Entrümpelungsaktion daheim gerade beendet haben und nicht 3 Wochen warten möchten, bis wir Ihren Sperrmüll abholen, können Sie den Sperrmüll aus Privathaushalten auch direkt zum AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) bringen. Gegen Vorlage einer ausgefüllten Sperrmüllkarte ist die Abgabe sogar unabhängig von der Menge kostenlos für Sie! Sperrmüll ohne Sperrmüllkarte kann ebenfalls im AWZ abgegeben werden - dann allerdings nur kostenpflichtig.
Wie viel sind 5 m³ Sperrmüll? 5 m³ ist die Mengeneinheit beim Sperrmüll. Es zählt das Außenvolumen des bereitgestellten Sperrmülls: Gemessen wird die Länge, Breite und Höhe des „Sperrmüllhaufens“ – die drei Zahlen werden miteinander multipliziert. Bei den Maßen von 5 Meter Länge, 1 Meter Breite und 1 Meter Höhe ergibt sich exakt eine Sperrmüllmenge von 5 m³ (5 x 1 x 1 = 5 m³). Bei den Maßen 1,70 m (l) x 1,70 m (b) x 1,70 m (h) kommt man auf eine Sperrmüllmenge von 4,91 m³. Tipp: Entsorgen Sie Schränke am besten im zerlegten Zustand – das spart deutlich Volumen.
Beispiele zur Berechnung Ihrer Sperrmüllmenge
Beispiel A:
1,00 m (Höhe) x 5,00 m (Breite) x 1,00 m (Tiefe) = 5m³ Sperrmüllmenge
Beispiel B:
1,30 m (Höhe) x 2,65 m (Breite) x 1,45 m (Tiefe) = 5m³ Sperrmüllmenge
Hier eine Übersicht über die Kosten für die Sperrmüllentsorgung:
Mengen
bis 5 m³ (eine Einheit)
je weitere 5m³ (angefangene Einheiten)
Straßensammlung
kostenlos 1 x pro Quartal (4 x jährlich) Anmeldung notwendig
kostenpflichtig, je angefangene Einheit: 35,00 €, ist vorab zu zahlen
Express-Sperrmüllabfuhr
kostenpflichtig: 95,00 €, ist vorab zu bezahlen
kostenpflichtig, je angefangene Einheit weitere 130,00 € (95,00 € + 35,00 €), ist vorab zu zahlen
Abgabe beim AWZ
Die Selbstanlieferung von Sperrmüll gegen Vorlage einer Sperrmüllkarte ist im Abfallwirtschaftszentrum weiterhin ohne Mengenbegrenzung kostenfrei möglich. Ohne Sperrmüllkarte ist die Anlieferung wie bisher kostenpflichtig.
Unser Tipp Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über unseren kostenlosen Verschenkmarkt oder Flohmärkte findet sich ja vielleicht ein neuer Besitzer! Gut erhaltene Bettgestelle oder Tische können Sie auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung stellen. Sehr gute und brauchbare Möbel können der Möbelkammer des sozialen Briefkastens unter Telefon: 0 44 42/7 19 22 (nur vormittags) angeboten werden.
Teeröle werden aufgrund ihrer keimtötenden Eigenschaften als Holzschutzmittel für z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten usw. verwendet. Die intensive holzschützende Wirkung der Teeröle beruht auf ihrem hohen Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Diese sind aufgrund ihres Gefährdungspotentials als Gefahrstoffe und damit als Schadstoffe eingestuft.
Nähere Informationen zur Entsorgung dieser Hölzer finden Sie unter dem Stichwort "Altholz".
Textilien und Schuhe
Zu der Rubrik Altkleider gehören • gut erhaltene Kleider, Decken, Laken, Bezüge • Schuhe, paarweise • gut erhaltene Federbetten und Kissen
Nicht zu den Altkleidern zählen • Lumpen (Restabfall)
Entsorgung von Alttextilien, Altkleidern und Schuhe Altkleider, Textilien und Schuhe können bei den Straßensammlungen zu den vom Organisator bekanntgegebenen Terminen zur Abholung bereitgestellt werden.
Ansonsten können sie in die dafür vorgesehenen Container gegeben werden. Container finden Sie am AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta), den Wertstoffhöfen, bei zahlreichen Supermärkten oder direkt bei den caritativen Verbänden.
Tintenpatronen und Tonerkartuschen
Der Unterschied zwischen Tintenpatronen und Tonerkartuschen Die heute gängigsten Drucker sind der Tintenstrahl- und der Laserdrucker. Beide Modelle benötigen unterschiedliche Farbe:
Tintenpatronen • werden in Tintenstrahldruckern eingesetzt • enthalten flüssige Tinte auf einem Schwämmchen • Tinte wird beim Drucken direkt auf das Papier aufgetragen • mit einer Patrone lassen sich durchschnittlich 300 bis 400 Seiten drucken • beim Tintenpatronen-Recycling werden Metall- und Kunststoff getrennt
Tonerkartuschen • werden in Laserdruckern eingesetzt • enthalten Tonerpulver aus Farbpigmenten und magnetisierbaren Metalloxiden • beim Drucken schmilzt der Toner und brennt sich ins Papier ein • mit einer Kartusche lassen sich ca. 2.500 bis 3.000 Tausend Seiten drucken • die komplex aufgebauten Kartuschen werden beim Toner-Recycling häufig wiederverwendet
Entsorgung: • Ein Großteil der Drucker- und Patronenhersteller bietet ein kostenloses Recycling-Programm an. Dabei müssen Sie nur auf die Internetpräsenz des Herstellers klicken. Hier können Verbraucher ein Etikett zur kostenlosen Rücksendung herunterladen, um die leeren Toner und Druckerpatronen zu entsorgen. Dies muss danach ausgedruckt und auf einen Umschlag geklebt werden. • Auch mit der Deutschen Post lassen sich leere Patronen kostenfrei an deren Recycling-Partner zurückzuschicken. Versandmarken gibt es auf der Seite der Deutschen Post. • Wer Geld sparen möchte, kann versuchen leere Patronen selbst mit Druckertinte nachfüllen. Für sogenannte Refill-Patronen gibt es spezielle Nachfüllsets zu kaufen. Allerdings lassen sich nicht alle Tintenpatronen nachfüllen, etwa wenn Hersteller Sicherungs-Chips eingebaut haben. Oftmals kann eine Original-Kartusche auch nur einmal wieder neu aufgefüllt werden. Danach müssen Sie sie entsorgen Auch Tonerkartuschen können aufgefüllt werden. Mittlerweile gibt es für alle handelsüblichen Druckertypen Nachfülltoner. Achten Sie darauf, dass dieser für Ihren Drucker geeignet ist. • Wenn in Ihrer Nähe ein Fachhändler für Ihren Drucker-Hersteller ist, können Sie die Toner-Kartuschen auch dort abgeben. Auch viele Elektronikmärkte nehmen die Toner-Kartuschen entgegen.
Alle Tonerkartuschen und Tintenpatronen ohne Gefahrensymbol können über die Sammelbehälter der AWV im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta (ehemals Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor) oder den 10 Wertstoffhöfen entsorgt werden. Das gesammelte Material wird gereinigt und überprüft. Anschließend werden sie wieder befüllt oder recycelt. Viele neue Druckerpatronen und Toner bestehen heute bereits aus Komponenten alter Patronen.
Achtung! Druckerpatronen, die ein Gefahrensymbol tragen, sind als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Entsorgungsweg erfolgt dann über die Schadstoffannahmestelle im Abfallwirtschaftszentrum der AWV oder die mobile Schadstoffsammlung.
Verpackungen
Verpackungsabfälle im Sinne der Verpackungsverordnung werden folgendermaßen unterteilt:
•Transportverpackungen sollen Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber (Handel) vor Schaden bewahren und die Transportsicherheit gewährleisten (z. B. Paletten, Schrumpfhauben, Styropor, Folien, Obstkisten, Mehlsäcke in der Bäckerei).
•Verkaufsverpackungen (i.d.R. mit dem grünen Punkt) sind die Verpackungen, in die die Ware direkt eingepackt ist. Sie dienen dem Transport zum Endverbraucher (z. B., Beutel, Folien, Plastikflaschen, Joghurtbecher, Margarinebecher).
•Umverpackungen sind zusätzliche Verpackungen um die eigentliche Verkaufsverpackung u. a. zu Werbezwecken oder um die Möglichkeit eines Diebstahls v. a. bei kleinen Waren zu erschweren.
Entsorgung von Verpackungen Verpackungen unterliegen einer gesetzlichen Rücknahmepflicht und sind von der Abfallentsorgung durch die AWV ausgeschlossen, da ein eingeführtes Rücknahmesystem besteht.
Verkaufsverpackungen sind über die Gelbe Tonne zu entsorgen.
Umverpackungen sind in die vorgeschriebenen Sammelbehältnisse direkt im Geschäft zurückzugeben.
Transportverpackungen sind über den Lieferanten bzw. Händler oder dessen Beauftragten zurückzugeben. (Z.B. kann die Palette und die Schrumpffolie von einer Steinanlieferung wieder zum Baustoffhandel zurückgegeben werden.)
Ansprechpartner für die Entsorgung von Verpackungen
Duales System Deutschland GmbH Abteilung Entsorgung-Nord Weidestr. 122a 22083 Hamburg Tel.: 040-528 004-0 Fax: 040-528 004-20
Ausgediente Weihnachtsbäume können wie Baum- und Strauchschnitt kompostiert werden. Wichtig ist, dass die Bäume vollständig abgeschmückt sind, damit keine Reste mit in die Kompostierung gelangen.
Zahlreiche Jugendgruppen (Landjugend, Kolping, Feuerwehr, etc.) aus dem Landkreis Vechta bieten Anfang Januar Sammelaktionen für Weihnachtsbäume (Tannenbaumaktion) an. Die jeweiligen Termine werden von den Veranstaltern in der Presse bekanntgegeben. Gegen eine kleine Spende werden die Bäume eingesammelt und zur Kompostierungsanlage gebracht.
Generell können Weihnachtsbäume kostenfrei während der Öffnungszeiten auf die Wertstoffhöfe oder zum AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) gebracht werden.
Altholz
Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.
Zum Altholz dieser Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie • Spanplatten • Brettholz • Bau- und Abbruchholz • Hobelspäne • Verschnitte • Türblätter • Tischlerplatten • Obstkisten • Paletten • Möbelstücke überwiegend aus Holz)
Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie • Bahnschwellen • Leitungsmasten • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas) • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung
Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind. • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle) • Reste von Teerpappeanhaftungen • Spiegel • PCB-haltige Hölzer
Um die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.
Altreifen
Zu den Altreifen gehören • PKW-Reifen (mit oder ohne Felge) • LKW-Reifen • Schlepper- bzw. Treckerreifen
Entsorgung von Altreifen
Altreifen können kostenpflichtig abgegeben werden:
beim Reifenhandel, bei Kfz-Werkstätten
oder im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta).
Asbesthaltige Abfälle | Asbestzementplatten
Kein Baustoff hat in den letzten Jahren so viel "Staub" aufgewirbelt, wie Asbest. Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hochgeschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden. Aber warum?
Beim Zerbrechen, Anbohren oder auch durch Abrieb entsteht Asbestfeinstaub. Wird dieser Feinstaub eingeatmet, setzt er sich in der Lunge fest und verursacht ständig kleine Entzündungen im Lungengewebe, die nach ca. 20 Jahren zu Lungen- sowie Rippen- und Bauchfellkrebs führen können. Raucher tragen hier ein besonders hohes Risiko. Noch bis in die 1980er Jahre nutzte man Asbestplatten, um Hausdächer damit zu belegen. Die Vorteile von Asbest lagen auf der Hand: Das Material ist nicht brennbar und gilt als äußerst robust. Auch Eternitplatten (Markenname) bestanden typischerweise aus Asbestfasern und Zement. Diese wurden bis etwa 1993 eingesetzt.
Heute wird der Zement mit Glas- oder Kunststofffasern gemischt. Dadurch können moderne Eternitplatten bedenkenlos eingesetzt werden. Allerdings gibt es auch noch einige Anbieter auf dem Markt, vor allem außerhalb Europas, die noch asbesthaltige Eternitplatten anbieten. Ebenso ist Obacht geboten, wenn gebrauchte Eternitplatten gekauft werden. Generell gilt in Deutschland nämlich ein Verbot der Montage asbesthaltiger Baustoffe.
ACHTUNG! Entsorgung von Asbestzementplatten Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen gemäß Gefahrstoffrecht nur von solchen Fachbetrieben durchgeführt werden, bei denen mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person gemäß TRGS 519 Nr.2.7 vor Ort tätig ist. Diese Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen.
Generell sollten Eigenheimbesitzer für die Asbestentsorgung ein professionelles Unternehmen beauftragen. Diese Unternehmen verfügen über eine Zertifizierung zur Asbestentsorgung. Diese sollte man sich vor der Auftragserteilung auch zeigen lassen, schließlich muss man mit empfindlichen Strafen rechnen, wird der Asbest nicht fachgerecht entsorgt.
Beim Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg sind mehrere Firmen aus dem Landkreis Vechta als Fachfirmen gemeldet, die die erforderliche Sachkenntnis haben. Im Zweifelsfall können sie sich dort erkundigen.
Entsorgung von Asbestplatten aus gewerblichem Bereich
Asbestzementplatten konnten bis 2005 im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta in gesonderten Bereichen eingebaut worden. Da diese Möglichkeit nicht mehr besteht, können gewerblich angelieferte Asbestzementplatten von uns nicht mehr angenommen werden. Hiervon ausgenommen sind nur die Kleinmengen bis 2000 Kg im Jahr, die weiterhin als besonders überwachungsbedürftiger Abfall angenommen werden können.
Da es sich bei Asbestzementplatten um besonders überwachungsbedürftige Abfälle handelt, erfolgt bei größeren Mengen (über 2000 kg im Jahr) die Zuweisung einer alternativen Entsorgungsanlage durch die
Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH, Alexanderstr. 4-5 30159 Hannover Telefon: 05 11-36 08-0.
Entsorgung von Asbestplatten aus privatem Bereich
Die AWV nimmt nur noch Asbestzementplatten aus Privathaushalten im Landkreis Vechta an. Diese Abfälle müssen in staubdichten Spezialverpackungen, sogenannten „Big-Bags“ im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) angeliefert werden. Diese Big-Bags können im AWZ zu folgenden Preisen erworben werden: Große Big Bags (3,2 m x 1,25 m): 10,50 € incl. MwSt. Kleine Big Bags (0,9 m x 0,9 m; sowohl für Asbest als auch für Dämmwolle): 7,00 € incl. MwSt.
Vom AWZ werden die Asbestplatten einer externen, ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Um ein sicheres Abladen im AWZ zu ermöglichen, muss die Anlieferung beim AWZ unter der Telefonnummer: 0 44 41/93 25-652 oder -653 angemeldet werden.
Die AWV steht auch für weitere Rückfragen zum Thema "Asbestentsorgung" unter der Telefon-Nummer: 0 44 41/93 25-651 (Herr Brinkmann) zur Verfügung.
Batterien und Akkus
Seit dem 25.06.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft. Danach muss der Handel alle von ihm vertriebenen Batterien (auch Autobatterien mit Pfandsystem) und Akkumulatoren nach Gebrauch vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen. Die Batterien werden dann dem Rücknahmesystem der Batteriehersteller zugeführt und entsprechend den Möglichkeiten verwertet oder beseitigt. Weitere Informationen zum Rücknahmesystem erhalten Sie auf der Internetseite der "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystems Batterien".
Entsorgung von Batterien und Akkus Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH bittet darum, die gebrauchten Batterien und Akkus dem Handel zurückzugeben. Dadurch findet eine Entlastung des Abfallwirtschaftshaushaltes statt. Dies wirkt sich wiederum auf die Abfallgebühren aus. Außerdem ist es auch der bequemere Weg, wenn die alten, gebrauchten Batterien gleich beim Neukauf abgegeben werden.
Achten Sie auf dieses Zeichen. Rücknahmestellen im Handel sind in der Regel mit diesem Zeichen gekennzeichnet.
Batterien dürfen auf keinen Fall in die Bio- und Restabfalltonnen gelangen, da sie zum Teil hohe Schadstoffanteile enthalten. Außerdem sollten sie nicht achtlos in öffentliche Abfalleimer geworfen werden.
Achtung Lithiumbatterien! Lithiumbatterien und -Akkus, wie sie z. B. in Laptops, Garten- und Handwerksgeräten vorkommen, können aufgrund ihrer hohen Energiedichte Sicherheitsrisiken bergen. Sichern Sie daher die Lithiumbatterien und -Akkus unbedingt gegen Kurzschluss, z. B. durch Abkleben der Pole.
Indem Sie wieder aufladbare Batterien nutzen, vermeiden Sie Abfall. Entsorgen Sie leicht entnehmbare Batterien, die in Elektrogeräten enthalten sind, getrennt vom Altgerät.
Bis auf Weiteres können Batterien und Akkus auch bei der Schadstoffsammelstelle im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta), den Wertstoffhöfen und bei den zweimal jährlich stattfindenden mobilen Schadstoffsammlungen abgegeben werden.
Bauabfälle
Wo gehobelt wird, fallen Späne – ob zu Hause oder auf der Großbaustelle – Abfälle lassen sich nicht vermeiden. Doch Abfall ist nicht gleich Abfall. Viele Bauabfälle enthalten Wertstoffe, die wiederverwertet werden können. Andere sind nicht verwertbarer Restmüll oder Sonderabfall, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Darum ist es wichtig, Bauabfälle nach Sorten getrennt zu sammeln und zu entsorgen!
Nachfolgend eine Aufstellung welche Bauabfälle im Landkreis Vechta getrennt entsorgt werden müssen:
Mineralischer Bauschutt Mineralischer Bauschutt sind feste, nicht schadstoffbelastete mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten die beim Neubau, Umbau und Abriss von Bauwerken anfallen wie z. B.: • Sandstein, Kalkstein, Bimssteine, Klinkersteine, Backsteine, Natursteine, Pflastersteine, Blockstein, Naturschiefer • Mörtel und Mörtelreste, Putz, Ziegel, Mauern, Beton und Betonbruch (kein Porenbeton), Schutt, Zement, Mauerwerk, Estrich, Bodenmaterial • Ziegel, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel • Keramik, Marmor, Toilettenschüsseln, Waschbecken, Pissoirs • Keramikfliesen, Kacheln • Feinsteinzeug • Keramiken • Porenbeton, Gasbeton (in kleinen Mengen)
Diese Materialien aus privaten Haushaltungen können gemeinsam in die Bauschuttcontainer im und in kleinen Mengen (bis 1 m³) auch auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Entsorgung von diesen kleinen Mengen ist kostenfrei. Sie werden bei Bauschuttrecyclern aufbereitet und im Straßen- und Wegebau wiederverwendet.
Glasbausteine gehören zwar auch zu dem mineralischen Bauschutt, können aber nicht mit den o. g. Materialien gemeinsam entsorgt werden und sind daher separat nur beim AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) abzugeben.
Bodenaushub Sand, Erden, Bodenaushub ist natürlich gewachsenes, mineralisches Material aus dem Tief- bzw. Erdbau, insbesondere Mutterboden. Sinnvoll ist eine Wiederverwertung z.B. im Straßenbau oder zum Auffüllen von Grundstücken. Wenden Sie sich am besten an die im Landkreis Vechta ansässigen Fuhr- und Baggerbetriebe.
Baustellenabfälle Baustellenabfälle sind nicht mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten (z. B. Isoliermaterial, Kabelreste, Reste von Dämmmaterialien, Gipskartonplatten). Teilweise gibt es für diese Materialien Recyclinglösungen. Deshalb sind sie getrennt von den nicht verwertbaren Baustellenabfällen zu entsorgen!
Getrennt entsorgt werden müssen: • Gipskarton, Gipskarton-Bauplatten (auch Abschnitte) → kostenpflichte Abgabe beim AWZ • Dachpappen (nicht teerhaltig) aus Privathaushalten →kostenpflichte Abgabe beim AWZ • Kabelreste, Kabel →kostenfreie Anlieferung als E-Schrott beim AWZ und den Wertstoffhöfen • Asbesthaltige Abfälle (nur aus Privathaushalten) →kostenpflichtige Abgabe nur in speziellen Big-Bags beim AWZ möglich • Mineralisches Dämmmaterial (Glas- und Steinwolle) nur aus Privathaushalten →kostenpflichtige Abgabe nur in speziellen Big-Bags beim AWZ möglich • Bauholz, Holzabschnitte, Holzreste und Späne, Türen aus Holz →kostenpflichtige Abgabe als Altholz • Altmetalle und Altschrotte →kostenfreie Abgabe in die Altmetallsammelcontainer beim AWZ und den Wertstoffhöfen • Kunststofffenster →kostenpflichtige Abgabe nur beim AWZ • Holzfenster (mit und ohne Scheiben) →kostenpflichtige Abgabe nur beim AWZ
Kostenpflichtige Abgabe nur beim AWZ
Alle anderen Baustellenabfälle, für die es keine Verwertungslösung bzw. keine Auflagen zur Sonderbehandlung gibt, werden als Restabfall kostenpflichtig nur beim AWZ angenommen. Beispiele: • Tapete und Tapetenreste (in kleinen Mengen auch über die Restabfalltonne möglich) • Kunststoffe und Folien (sofern es keine Verpackung ist) • Dachrinnen, Rohre (auch aus PVC) und Bodenbeläge aus Kunststoff • Aufgeschäumte Dämmstoffe, Isolierungen
Entsorgungspreise für Bauabfälle Das Entgelt für die Selbstanlieferung von Baustellenabfall (außer asbesthaltig und mineralisches Dämmmaterial) beträgt - bei einer Mengen bis 1 m³: 9,00 EUR (brutto) - bei Mengen von mehr als 1 m³ je 100 kg: 15,47 EUR (brutto)
Das Entgelt für die Selbstanlieferung von Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub aus privaten Haushaltungen ist bei Mengen bis zu 1 m³ kostenfrei. Bei höheren Mengen gelten folgende Entsorgungspreise: von mehr als 1 m³: a) bei Bodenaushub je Tonne: 23,80 EUR (brutto) b) bei Bauschutt ohne Verunreinigungen je Tonne: 10,12 EUR (brutto) c) bei Bauschutt mit Metallteilen je Tonne: 23,80 EUR (brutto)
Unser Tipp zum Thema Bauabfälle
Sie sparen Zeit und Geld, wenn Sie Ihre Bauabfälle gleich an Ort und Stelle sortieren. Damit vermeiden Sie, dass Wertstoffe und Restabfälle vermischt werden und später aufwendig wieder voneinander getrennt werden müssen. Außerdem verhindern Sie, dass die Wertstoffe so verschmutzt werden, dass eine Verwertung nicht mehr möglich ist.
Brandabfälle
Bei der Entsorgung von Brandabfällen ist die Abfalltrennung entsprechend der gültigen Abfallsatzung des Landkreises Vechta zu beachten, da nur so eine kostengünstige und sichere Entsorgung möglich ist. Im Regelfall sollten nachfolgende Fraktionen getrennt gehalten werden:
Asbest- und mit Asbest kontaminierte Brandabfälle Asbest gilt als gefährlicher Abfall. Schon das Einatmen eine Asbestfaser kann schwerste Lungenschäden wie Asbestose oder die Bildung eines Lungenkarzinoms auszulösen. Der Umgang darf nur durch besonders geschultes Personal erfolgen. Um eine Kontamination der Außenluft zu vermeiden, muss Asbest in gesondert dokumentierten Deponiebereichen abgelagert werden. Da jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Abfälle aus dem Landkreis Vechta seit Juni 2005 verbrannt werden, stehen im Landkreis Vechta keine Ablagerungsmöglichkeiten für Asbestabfälle mehr zu Verfügung. Somit können lediglich Kleinmengen aus Privathaushaltungen angenommen werden, die dann einer Deponierung außerhalb des Landkreises Vechta zugeführt werden. Für Mengen, die nicht aus dem Privathaushalt stammen, wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH Alexanderstr. 4-5 30159 Hannover Tel.: 05 11 - 36 08-0 um sich eine geeignete Anlage zuweisen zu lassen.
Altholz Die Einteilung erfolgt nach unterschiedlichen Holzkategorien (siehe auch im Abfall-ABC unter "Altholz"), wobei stark angebrannte Althölzer in die Kategorie A IV eingestuft werden. Hölzer, die gar nicht oder kaum angebrannt sind, werden den entsprechend günstigeren Kategorien zugeordnet und sollten aus wirtschaftlichem Interesse getrennt gehalten werden.
Mineralischer Bauschutt Sofern es beim Brand zu keinen weiteren Kontaminationen (z. B. durch Asbestvermischungen oder Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten) gekommen ist, kann der getrennt angelieferte mineralische Bausschutt aufbereitet werden. Aufgrund des hohen spezifischen Gewichtes ist eine Vermischung mit anderen Abfällen für den Abfallerzeuger in der Regel wirtschaftlich unrentabel.
Alteisen Alteisen aus Brandschäden kann problemlos dem Alteisenrecycling zugeführt werden und somit kostengünstig über das AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) entsorgt werden.
Sonstiges Die übrigen Brandabfälle können im Regelfall als Restmüll entsorgt werden, bedürfen jedoch einer individuellen Betrachtung. Sofern hohe Schadstoffkontaminationen zu erwarten sind kann seitens der Genehmigungsbehörden eine chemische Analyse gefordert werden.
Sollten Sie Brandabfälle entsorgen müssen, wenden Sie sich bitte vor der Entsorgung an unseren Herrn Brinkmann (Telefon 04 441 - 93 25 651). Er berät Sie gerne bei der Entsorgung der angefallenen Abfälle.
CDs/DVDs, Blu-Ray-Discs
CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs bestehen überwiegend aus Polycarbonat, einem hochwertigen und verhältnismäßig teuren Kunststoff. CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs lassen sich mit geringem Aufwand recyceln. Aus dem aufbereiteten Polycarbonat können zum Beispiel Produkte für die Medizintechnik, die Automobil- und die Computerindustrie, aber auch wieder CDs und DVDs hergestellt werden. Eine Verwertung ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern hilft auch Erdöl zu sparen.
Richtig entsorgen: • Im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) und auf den Wertstoffhöfen stehen spezielle Sammelbehälter für die wertvollen Scheiben, die anschließend dem Recycling zugeführt werden.
Bei sensiblen Daten empfiehlt es sich, die Scheiben durch mehrere Kratzer über die Breite der lesbaren Seite unbrauchbar zu machen. Bei hochsensiblen Daten besteht die Möglichkeit, diese mit Hilfe eines geeigneten Aktenvernichters zu zerkleinern.
Achtung: Angesichts der geringen Menge an Kunststoff ist es nicht sinnvoll, extra mit dem Auto irgendwo hinzufahren, um CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs zu entsorgen. Auf diese Weise würde man mit dem Auto mehr Erdöl verbrauchen, als man durch die Wiederverwertung der CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs einsparen kann. Nehmen Sie CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs am besten dann mit, wenn Sie ohnehin zum AWZ/Wertstoffhof fahren, z. B. um Grünabfall zu entsorgen.
Übrigens: Die Klarsichtfolie, mit der CDs, DVDs und Blu-Ray-Discs umhüllt sind, ist eine Verpackung im Sinne der Verpackungsverordnung und gehört daher nach Gebrauch in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Die Kunststoffbox aber, in der sich der Datenträger befindet, gilt nicht als Verpackung und darf daher auch nicht ins Sammelgefäß für die Verpackungen. Die Kunststoffboxen müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. Auch bei CD- und DVD-Spindeln gibt es Unterschiede: Die runde Box mit Spindel zur Aufnahme von unbespielten CDs und DVDs gilt als Verpackung und gehört damit in den Gelben Sack. Wird die runde Box mit Spindel leer verkauft, weil sie zur Aufnahme von CDs und DVDs und zur Lagerung verwendet werden soll, so handelt es sich um ein Produkt und keine Verpackung. Diese dürfte dann nicht im Gelben Sack entsorgt werden.
Unsere Tipps: Nutzen Sie CDs/DVDs/Blu-Ray-Discs möglichst lange und mehrfach! Pfleglich behandeln: CDs/DVDs und Blu-Ray-Discs sind empfindliche Scheiben. Bei pfleglicher Behandlung können Sie die Lebenszeit der Scheiben verlängern und damit auch Ihre Daten länger sichern: • Rohlinge immer am Rand oder an der Öffnung in der Mitte anfassen. Fingerabdrücke, Kratzer und Staub verringern die Lebensdauer. • Nur mit wasserfesten Faserschreibern ohne Lösungsmittel beschriften. • Verwenden Sie keine Etiketten, da hierdurch Daten unleserlich werden können. • Lagerung an einem kühlen, dunklen Ort, um die Daten langfristig auslesen zu können. • Reinigung mit einem weichen, fusselfreien Baumwolltuch. Bei starker Verschmutzung kann auch etwas Wasser benutzt werden.
Was Sie noch tun können: • Nutzen Sie mehrfach beschreibbare CDs: Achten Sie auf den Zusatz „RW“ für „wiederbeschreibbar“ (rewriteable). • Achten Sie darauf, dass der Rohling zum Brenner und Abspielgerät passt. Die Hersteller der Geräte geben in der Bedienungsanleitung oder auf ihrer Website an, mit welcher Rohlingmarke die Geräte am besten harmonieren. • Falls beim Brennen Probleme auftreten, reduzieren Sie die Brenngeschwindigkeit.
Elektrogeräte
Ausgediente oder defekte Elektrogeräte sind wahre Schätzchen. In ihnen stecken z.T. wertvolle Bauteile, die recycelt wiederverwertbar sind. Die Verwertung schont wertvolle Rohstoffe! Die weniger erfreuliche Eigenschaft vieler Elektrogeräte: Sie sind ein echtes Schadstoffproblem - mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber. Schadstoffe, die besonders umweltbelastend sind und die daher fachgerecht entsorgt werden müssen.
Deshalb müssen Altgeräte, die elektrisch über ein Kabel oder Batterie betrieben werden, ab dem 24. März 2006 einer getrennten Sammlung zugeführt werden. So besagt es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Elektroaltgeräte dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll!
Zu den Elektrogeräte aus privaten Haushaltungen zählen u.a. • elektrische Küchengeräte (Eierkocher, Toaster, Mikrowelle, usw.) • elektrische Haushaltsgeräte (Staubsauger) • elektrisches Werkzeug (z. B. Bohrmaschine, Handwerksgeräte) • Geräte der Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungselektronik (Computer, Monitore, Mobiltelefone, Rundfunk- und Fernsehgeräte, MP3-Player, Stereoanlagen, Video- und DVD-Player usw.) • elektrisches Spielzeug • elektronische Sportgeräte (Laufband) • Weißware (E-Herd, Waschmaschine usw.) • Kühl- und Gefriergeräte • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Glühlampen und entsprechende haushaltsübliche Leuchten können Sie wie gewohnt als Restmüll entsorgen.
Kennzeichnung neuer Geräte Seit dem 24. März 2006 sind alle neuen Elektro- und Elektronikprodukte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne“ gekennzeichnet: Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über die Graue Tonne, den gelben Sack, die Biotonne oder die Papier- und Glassammlung entsorgt werden darf.
Zum Thema Elektroschrott können Sie sich bei Interesse hier weiter Informationen kostenlos herunterladen: AWV-Flyer "Elektroschrott"
Plan E: nützliche Infos, verpackt in guter Unterhaltung Wissenswertes zum Thema "E-Schrott" bietet auch die "stiftung elektro-altgeräte register". Unter dem Lable "Plan E" bietet die Internetseite jede Menge Infos rund um das Thema "Elektroschrott" – inkl. einem praktischen E-SCHROTT-RÜCKGABEFINDER.
AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) Elektroschrott jeglicher Art aus Ihrem privaten Haushalt können Sie kostenlos im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) abgeben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wertstoffhöfe Sie können für bestimmte Altgeräte auch gerne einen unserer zehn Wertstoffhöfe im Kreisgebiet in Anspruch nehmen. Da dort aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an die Rücknahme leider nicht alle Geräte angenommen werden können, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Wertstoffhof über die entsprechenden Möglichkeiten.
Auch Vertreiber von Elektrogeräten können Altgeräte aus privaten Haushaltungen kostenlos im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) abgeben. Allerdings muss eine größere Anlieferung (mehr als 20 Großgeräte) mit uns terminlich abgestimmt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter des AWZ: Telefon 044 41 – 54 50.
Entsorgung von Geräten aus nicht privaten Haushalten Elektroschrott, der nicht aus privaten Haushaltungen stammt und nicht in haushaltsüblichen Mengen anfällt, wird nicht vom neuen ElektroG erfasst; somit ist leider eine kostenlose Abgabe im AWZ oder auf unseren Wertstoffhöfen nicht möglich. Dennoch wollen wir für Sie ein verlässlicher Entsorgungspartner sein. Im AWZ können Sie gegen entsprechendes Entgelt Ihre Altgeräte entsorgen. Eine Preisübersicht können Sie hier einfach herunterladen.
Die Haushaltselektrogerätesammlung Haushaltselektrogeräte können Sie außer auf der Zentraldeponie und bei den Wertstoffsammelstellen auch im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung entsorgen. Die Termine und Standorte der mobilen Sammlung in Ihrer Stadt/Gemeinde finden Sie hier.
Was wird bei der mobilen Sammlung nicht angenommen? Nicht angenommen werden schadstoffhaltige Elektrogroßgeräte wie z.B. • Kühlschränke • Waschmaschinen • Geschirrspülmaschinen • Wäschetrockner • Wäscheschleudern • Elektro-, Gas- und Mikrowellenherde • Fernseher und Monitore.
Tipps zum Thema Elektroaltgeräte Haushaltselektrogeräte sind zwar nützliche Helfer bei der täglichen Arbeit, aber bei der Entsorgung können sie zum Problemfall werden. Sie enthalten nämlich neben verwertbaren auch schädliche Bestandteile. Der eingesammelte Elektroschrott wird daher zunächst fachgerecht auseinander genommen. Dann werden die verwertbaren Anteile der Wiederverwertung zugeführt.
Die schadstoffhaltigen Bauteile werden fachgerecht entsorgt. Auch wenn die Abgabe der Geräte für Sie kostenlos ist, hat dieses Verfahren natürlich seinen Preis. Deshalb sollten Sie bei zukünftigen Kaufentscheidungen z.B. auf Reparaturfreundlichkeit, Langlebigkeit und Schadstofffreiheit der neuen Produkte achten.
Glasfaserverstärkter Kunststoff
Glasfaserverstärkter Kunststoff, kurz GFK, ist ein Faser-Kunststoff-Verbund aus einem Kunststoff (z. B. Polyesterharz, Epoxidharz oder Polyamid) und Glasfasern. GFK ist umgangssprachlich auch als „Fiberglas“ bekannt und ist der am häufigsten eingesetzte langfaserverstärkte Kunststoff. Bei der Entsorgung von Glasfaserkunststoffen können von Fall zu Fall erhebliche Probleme auftreten - nicht nur, wenn Sie Ihr Segelboot aus GFK entsorgen möchten.
Glasfaserverstärkter Kunststoff ist aufgrund seines hohen mineralischen Glasanteils für die Verbrennung ungeeignet. Erschwerend wirkt sich auch die in der Regel große Stückigkeit aus. Eine Zerkleinerung ist wegen der damit verbundenen gesundheitsschädlichen Staubbelastung nicht ohne weiteres möglich. Andererseits gibt es seit Juni 2005 nur noch wenige Deponien, die diese Kunststoffverbindungen ablagern dürfen.
Hier bekommen Sie weitere Informationen! Wegen der schwierigen Entsorgungssituation können wir keinen allgemeingültigen Preis für die Entsorgung von GFK-Abfällen nennen. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Brinkmann von der AWV. Telefon: 0 44 41 - 93 25 651.
Glas
Zum Altglas gehören z. B. • Einwegflaschen • Trinkgläser • Glasverpackungen für Marmelade, Obst, Gemüse
Nicht zum Altglas gehören z. B. • Fensterscheiben/andere Flachgläser (Bauabfälle) • Spiegel (Restmüll) • Glühbirnen (Restmüll) • bepfandete Einweggläser (Rückgabe im Handel) • Porzellan, Steingut (Restmüll) • Leuchtstoffröhren (Problemabfall)
Entsorgung von GlasDie Sammlung von Altglas erfolgt über Sammelcontainer. Trennen Sie beim Einwurf in die Container bitte zwischen Weiß- und Buntglas. Die farbliche Trennung ist wichtig, um eine hohe Sortierreinheit zu erreichen. Werfen Sie Altglas nur werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr in die Sammelcontainer. Vermeiden Sie Lärmbelästigungen. Die Flaschen und Gläser sollten vor der Entsorgung völlig restentleert sein!
Handeln Sie richtig: Verwertbares Altglas darf nicht als Restmüll entsorgt werden! Halten Sie die Stellplätze sauber! Bitte lassen Sie weder Altglas noch Papier/Kartons oder Restabfälle an den Sammelplätzen zurück.
Tipps zum Thema Glas • Altglas sammeln und recyceln ist gut. Mehrwegflaschen zu benutzen ist noch besser! • Trennen Sie bitte Metall und Kunststoffverschlüsse ab; diese gehören in den gelben Wertstoffsack. • Die Altglascontainer werden regelmäßig geleert. Wenn Sammelcontainer häufiger voll sind, benachrichtigen Sie bitte die Firma A. Siemer Entsorgungs GmbH, Tel.: 0 44 41-92 300. Sie kümmert sich um die Entleerung und auch die Beseitigung von Verschmutzungen.
Hartkunststoffe - ein Stoff mit Mehrwert!
Auf den AWV-Wertstoffhöfen (außer auf dem Wertstoffhof Dinklage) und im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta (AWZ) stehen Sammelcontainer, in denen Sie ausgediente Hartkunststoffgegenstände kostenlos abgeben können. Aus nicht mehr nutzbaren Hartkunststoffteilen gewinnt ein Kunststoffverwerter wiederverwertbares Regranulat (Polyethylen und Polypropylen). Dieses fließt im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft wieder in die Herstellung neuer Produkte ein. Darum unsere Bitte: Entsorgen Sie ausgediente Hartkunststoffgegenstände (nur vollständig leere Gegenstände) bitte auf der Wertstoffsammelstelle in Ihrer Nähe. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt! Danke schön!
Weitere Infos, welche Hartkunststoffteile gesammelt werden - und welche nicht - haben wir in unserem Blog "Sortier-Systeme" zusammengestellt.
Kompostierbare Abfälle
Kompostierbare Abfälle – oder Bioabfall – sind alle organischen Küchen- und Gartenabfälle, die einer Kompostierung zugeführt werden können, wie
• gekochte Speisereste • Gemüse- und Obstreste • Kaffeefilter • Kaffeesatz • Teereste • Eierschale • Schnittblumen • Topfblumen und Gartenabfälle wie • Baum-, Strauch-, Hecken- und Grasschnitt • Wurzelballen • Stauden • Laub • Wildkräuter • sowie Pflanzenteile und Haare
Kompostierbare Abfälle können folgendermaßen entsorgt werden • über die Biotonne • durch Eigenkompostierung • als Grünabfall
Eine Entsorgung der Bioabfälle über die graue Restabfalltonne ist nicht erlaubt!
Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine, Rinder und Geflügel ist nach dem Tierseuchengesetz ausdrücklich untersagt.
Biotonne Die kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten sind in den zugelassenen Abfallbehältern (braune Biotonnen) von 60 -, 120- und 240- Litern bereitzustellen. Die Biotonnen werden alle 2 Wochen geleert.
Auf jedem bebauten (anschlusspflichtigen) Grundstück muss mindestens eine 60-Liter-Bioabfalltonne vorhanden sein. Pro Bewohner muss mindestens 7,5 Liter Bioabfalltonnenvolumen zur Verfügung stehen. Bei rein gewerblich genutzten Grundstücken richtet sich die Biotonnengröße nach dem Bedarf. Eine Befreiung vom Benutzungszwang der Biotonne ist möglich, wenn sämtliche kompostierbaren Abfälle auf dem Grundstück "ordnungsgemäß und schadlos" verwertet werden (Eigenkompostierung) oder wenn sich auf dem Grundstück eine Güllegrube befindet. Die Befreiung aufgrund einer vorhandenen Güllegrube wird jedoch nur akzeptiert, wenn eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Viehhaltung auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann. Wer die Eigenkompostierung auf seinem Grundstück durchführen will, muss es mit dem vorgeschriebenen Formular bei der AWV anzeigen.
Empfehlungen zum Umgang mit der Biotonne Folgende Empfehlungen geben wir Ihnen als vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen durch Mikroorganismen, Fliegen, Ratten sowie zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen:
• Stellen Sie die Abfallgefäße (Bio- und Restabfalltonnen) möglichst an einem schattigen Standort und nicht in Innenräumen auf. • Schließen Sie die Abfallgefäße nach dem Befüllen sofort wieder. • Stopfen Sie die Abfälle nicht in die Tonne. Der organische Abfall soll locker in die Biotonne gefüllt werden. Je mehr Zwischenräume vorhanden sind, desto einfacher ist das Entleeren und desto geringer ist die Geruchsbelästigung. Außerdem sollte ein genügend großes Behältervolumen bereitstehen. • Geben Sie Strukturmaterialien wie Grün- und Gartenabfälle oder geeignetes Altpapier (Zeitungspapier, aber kein Hochglanzpapier) in die Biotonne. • Nasse, faule oder geruchsintensive Küchenabfälle können Sie in saugfähiges Papier, wie Küchenkrepp, Well- und Eierpappe einwickeln, bevor Sie sie in die Biotonne geben. • Verschmutzte Abfall- und Sammelgefäße sollten Sie beispielsweise mit dem Gartenschlauch reinigen. • Sammeln Sie die im Haushalt anfallenden organischen Abfälle in einem gesonderten Vorsortiergefäß. Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen sollte es über einen gut schließenden Deckel verfügen. • Legen Sie in das Vorsortiergefäß und in die Biotonne Zeitungspapier; dieses verhindert Verschmutzungen und Anhaftungen. • Lassen Sie Rasenschnitt möglichst einen Tag anwelken, bevor Sie ihn in die Biotonne füllen.
Wenn Sie diese Ratschläge befolgen, haben Sie mit der Biotonne einen einfachen und sicheren Weg zur Entsorgung Ihrer Bioabfälle gewählt.
Eigenkompostierung Wollen Sie sämtliche kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten selber auf dem Grundstück kompostieren, können Sie sich auf schriftliche Anzeige vom Benutzungszwang für die Biotonne befreien lassen. Sie müssen lediglich nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung bei Ihnen gegeben sind. Bei der Eigenkompostierung ist zu beachten, dass die Speiseabfälle jeglicher Art (bis auf rohe Fleisch- und Fischabfälle) und der Einstreu von Kleintieren nur in einem geschlossen Behälter (Schnellkomposter mit Bodenplatte) kompostiert werden darf. Dadurch soll vermieden werden, dass Ratten oder andere Tiere angelockt werden.
Praktische Tipps und Anleitungen zur Kompostierung erhalten Sie in zahlreichen Büchern über Kompostierung und Gartenbewirtschaftung, die Sie über den Fachhandel erwerben können.
Grünabfälle Zu den Grünabfällen gehören Äste, Zweige, Sträucher, Büsche und Stauden, sowie Laub und Rasenschnitt. Diese Grünabfälle können in kleinen Mengen in die Biotonne gegeben oder im eigenen Garten kompostiert werden.
Entsorgung von Grünabfällen Annahmestellen für Grünabfall sind die Wertstoffhöfe und das AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta). Äste und Stämme mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm und Stubben sind ausschließlich dem AWZ zu überlassen. Stubben dürfen einen Durchmesser von 120 cm nicht überschreiten.
Korken
Zusammen mit dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ist die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH an der Kork-Kampagne beteiligt. Die eingesammelten sauberen Flaschenkorken werden zu Dämmmaterialien weiterverarbeitet. Nähere Informationen zum NABU im Landkreis Vechta erhalten Sie hier.
Flaschenkorken können kostenlos bei folgenden Sammelstellen abgegeben werden: • AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) • Wertstoffhöfe
Medikamente und Arzneien
Um dem Missbrauch durch Unbefugte vorzubeugen, sollten Sie Altmedikamente nicht in die Restabfalltonne geben.
Zahlreiche Apotheken im Landkreis Vechta nehmen auf freiwilliger Basis Ihre Altmedikamente zurück. Für eine reibungslose Abgabe trennen Sie bereits vor dem Gang zur Apotheke die Medikamentenreste in 3 Fraktionen:
• Pappverpackungen und Beipackzettel ⇒ diese geben Sie bitte vorab in die Altpapiersammlung • leere Tablettenfolienverpackungen (Blister), Dosen, Tuben und Flaschen ⇒ leere Flaschen geben Sie bitte in die Altglascontainer, die sonstigen genannten Verpackungen in den gelben Sack • nur Blister, Dosen, Tuben und Flaschen mit Medikamentenresten ⇒ diese nehmen Sie bitte mit zur Apotheke. Weitere Abgabemöglichkeiten hierfür gibt es auch auf den Wertstoffhöfen und im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) sowie bei der zweimal jährlich stattfindenden "Mobilen Schadstoffsammlung".
• Batterien (Problemabfall) • Gefüllte Dosen • Elektrokleingeräte, z. B. • Fön • Kaffeemaschine • Autowracks oder metallhaltige Autoteile • Wasch- und Geschirrspülmaschinen • E-Herd • Kühl- und Gefriergeräte
Entsorgung von Altmetall Auch wenn Gegenstände aus Metall oft sehr groß und sperrig sind, wie z. B. Fahrräder, gehören diese Dinge nicht zum Sperrmüll! Deshalb werdenAbfälle aus Metall im Rahmen der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
Sie können aber Altmetall aus privaten Haushalten ganz in Ihrer Nähe, auf den Wertstoffhöfen oder im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta), kostenfrei abgeben. Informationen zur Entsorgung von Elektrogroßgeräten, die überwiegend aus Metall bestehen, siehe unter: Elektrogeräte
Tipps zum Thema Altmetall Autowracks, metallhaltige Autoteile, Wohnwagen, Ölöfen oder Öltanks sind nicht über die AWV, sondern über den Schrotthandel (s. Branchenverzeichnis) oder entsprechende Fachentsorgungsfirmen zu entsorgen. Auskünfte erteilt die Abfallberatung der AWV: Tel.: 0 44 41/93 25-510.
Nachtspeicheröfen
Die Entsorgung der Nachtspeicheröfen fällt generell unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG). Die Geräte können direkt bei uns im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) kostenlos angeliefert werden. Eine Abgabemöglichkeit auf den Wertstoffhöfen besteht nicht! Da die Geräte in der Regel Schadstoffe enthalten, stellen wir an die Anlieferung besondere Anforderungen. Mögliche Schadstoffe sind beispielsweise:
• PCB • Chromat (Chrom VI) • Asbest
Bei der Entsorgung von schadstoffhaltigen Geräten greifen automatisch die sogenannten "Technischen Regeln für Gefahrstoffe" (kurz: TRGS). Da es sehr aufwendig und schwierig ist, den Schadstoffgehalt der Altgeräte zu ermitteln, wenden wir grundsätzlich die Vorgaben für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle an. Dies bedeutet, dass wir alle Nachtspeicheröfen nur dann annehmen, wenn sie in den speziell für asbesthaltige Abfälle zugelassenen Big Bags verpackt sind. Diese Big Bags können vorab bei uns zu folgenden Preisen käuflich erworben werden: Große Big Bags (3,2 m x 1,25 m): 10,50 € incl. MwSt. Kleine Big Bags (0,9 m x 0,9 m; sowohl für Asbest als auch für Dämmwolle): 7,00 € incl. MwSt.
Die Anlieferung ist dann nicht mehr kostenpflichtig, da es sich um Geräte handelt, die unter das ElektroG fallen. Wenn Sie den Nachtspeicherofen nicht selbst entsorgen möchten bzw. können, wenden Sie sich bitte an den örtlichen Heizungsinstallateur.
Öl
Grundsätzlich ist der Handel rücknahmepflichtig für Altöl. Sie können ihr Altöl dort, wo Sie es gekauft haben, unentgeltlich abgeben. Hilfreich dabei ist, wenn Sie die Quittung vom Neukauf aufbewahren und bei der Abgabe vorlegen.
Wenn Sie Heizöl zurückgeben wollen oder andere größere Mengen an Altölen entsorgen möchten, wenden Sie sich bitte an den Mineralölhandel oder an Sonderabfallentsorgungsfirmen. Stillgelegte Tankanlagen müssen Sie von entsprechenden Fachfirmen reinigen und das Öl entsorgen lassen. Da es sich bei Tankanlagen um genehmigungspflichtige Anlagen handelt, muss der Abbau der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vechta angezeigt werden.
Restabfall Gewerbe und Industrie
Für gewerbliche und industrielle Betriebe! Abfälle zur Beseitigung unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang (Abfallentsorgungssatzung). Jedes Grundstück, auf dem ein gewerblicher Betrieb angesiedelt ist, muss daher mit einem Restabfallbehälter an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein. Dies entspricht auch der Gewerbeabfallverordnung.
Eine Befreiung vom Benutzungszwang wegen geringer Mengen ist nicht möglich. Bitte wenden sie sich an die Abfallberatung (Tel.: 0 44 41-93 25-510), damit für Sie die richte Größe des Restabfallgefäßes gefunden werden kann.
Zu den Restabfällen gehören z. B. • Asche • Windeln • Ton-, Keramik-, Porzellan-, Spiegelscherben • Kehricht • Zigarettenkippen • Bleistiftanspitzabfälle • Hygieneartikel (Tampons, Binden, Kondome, etc) • Hygienepapiere (Küchenrollentücher, Papiertaschentücher, etc.) • Zahnbürsten • Putzlappen- und bürsten • Staubsaugerbeutel, Kerricht • Teppichreste • Tapetenreste • Dunsthaubenfilter • ausgediente oder kaputte Gegenstände, wie • Spielsachen • Glühbirnen • Stifte • Tonträger • Perlonstrümpfe • Pinsel • Thermoskannen • Kerzenwachs • Kerzenreste
Entsorgung von Restabfall Die auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung über die vorgeschriebenen grauen Restabfallbehälter zu überlassen (Benutzungszwang). Das heißt: Restabfall (Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Baustellenabfall) muss im Landkreis Vechta durch die AWV beseitigt werden.
Größere Mengen von Restabfällen müssen in Containern zum AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) gebracht werden.
Tipps zum Thema Restabfall Geben Sie keine Wertstoffe, wie z. B. Metalle, Altpapier, Einweg- und Behälterglas, Verpackungen oder Bioabfall in die Restabfallbehälter. Ebenfalls dürfen schadstoffhaltige Abfälle nicht als Restabfall entsorgt werden.
Sonderabfälle aus anderen Herkunftsbereichen
Sonderabfälle aus gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stellen aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge eine besondere Gefährdung für Mensch und Umwelt dar und erfordern eine sorgfältige Handhabung, Lagerung und Entsorgung. Grundsätzlich gilt: Sonderabfälle dürfen nicht mit dem Hausmüll oder den häusmüllähnlichen Gewerbeabfällen entsorgt werden!
Entsorgung der Sonderabfälle Sonderabfälle sind der Nieders. Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen mbH (NGS ) in Hannover anzudienen. Die NGS weist eine zugelassene Abfallentsorgungsanlage zu, in der die Abfälle zu entsorgen sind.
Ausnahme Fallen beim gewerblichen Abfallbesitzer nicht mehr als insgesamt 2.000 kg Sonderabfälle im Jahr an, besteht für diese Mengen keine Andienungs- und Nachweispflicht bei der NGS, wie sie für Mengen über 2.000 kg existiert. Da aber auch von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle ein erhebliches Gefahrenpotential ausgeht, ist in verschiedenen Rechtsvorschriften die geordnete Entsorgung der Kleinmengen von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (sowohl zur Verwertung als auch zur Beseitigung) geregelt.
Gemäß der Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises Vechta können Sonderabfallkleinmengen vom gewerblichen Abfallbesitzer der AWV überlassen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Sonderabfälle direkt an geeignete und behördlich zugelassene Entsorgungsunternehmen zu übergeben.
Anlieferung von schadstoffhaltigen Abfällen Grundsätzlich sollten gewerbliche Abfallbesitzer die Anlieferung der Sonderabfallkleinmengen getrennt nach Abfallarten, möglichst in verschlossenen Originalgebinden (diese Verpackungen entsprechen den Vorschriften der Gefahrgutverordnung) vornehmen!
Übernahmeschein Der Abfallbesitzer erhält bei der Abgabe der Sonderabfälle einen Übernahmeschein, aus dem Art und Menge der zur Entsorgung übergebenen Abfälle hervorgeht. Der Besitzer von Sonderabfallkleinmengen sollte im eigenen Interesse die Übernahmescheine aufbewahren, als Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung.
Entsorgungsgebühren für Sonderabfälle bei der Kleinmengensammlung Die Entsorgung von Sonderabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ist kostenpflichtig. Dem gewerblichen Anlieferer entstehen dabei folgende Kosten, die bar bezahlt werden müssen: • die Entsorgungsgebühren • die Pauschale für das Ausfüllen des Übernahmescheins
Kosten für Analysen fallen erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen an. Die Entsorgungsgebühren richten sich nach der Preisliste des Entsorgers. Bitte beachten Sie, dass die Entsorgungsgebühren je nach Art und Menge des schadstoffhaltigen Abfalls durchaus mehrere Hundert Euro betragen können.
Sonderabfall aus dem privaten Haushalt
Sonderabfälle enthalten umweltbelastende oder giftige Stoffe. Sie dürfen nicht mit dem gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind getrennt von den übrigen Abfällen einer speziellen Entsorgung zuzuführen.
Zu den Sonderfällen gehören z. B. • Abbeizmittel • Bremsflüssigkeit • Chemikalien (feste und flüssige) • Desinfektionsmittel • Entwickler • Farben, Farbverdünner, Fleckenentferner • Fotochemikalien, Frostschutzmittel • Gifte • Hobbychemikalien, Holzschutzmittel • Imprägniermittel, Insektenbekämpfungsmittel • Kalklöser, Kondensatoren • Kunstharze, Klebstoffe • Laugen • Öle, ölhaltige Abfälle • Pinselreiniger • Quecksilberthermometer • Rostschutzmittel • Spraydosen mit Inhalt
Nicht zu den Sonderabfällen gehören z. B. • Glühbirnen (Restmüll) • vollständig restentleerte Spraydosen und leere Verpackungen mit grünem Punkt (gelber Wertstoffsack) • Hygieneartikel, z. B. Kosmetika, Creme, Zahnpasta (Restmüll)
Handeln Sie richtig! Werfen Sie Sonderabfälle nicht in die Restabfalltonne. Stellen Sie Sonderabfälle niemals an für Kinder zugänglichen Orten und Plätzen ab. Lassen Sie die Produkte in der Originalverpackung, vermischen Sie nie verschiedene Substanzen miteinander!
Entsorgung von Sonderabfall Sonderabfälle aus dem privaten Haushalt können Sie kostenlos abgeben:
• bei der flächendeckenden, mobilen Schadstoffsammlung , 2 x jährlich
• bei der Schadstoffannahmestelle im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) - ganzjährig -, während der Öffnungszeiten
• Altöl und verbrauchte Gerätebatterien können an den Einzelhandel zurückgegeben werden
• darüber hinaus gibt es für einzelne Abfälle wie z. B. Leuchtstoffröhren freiwillige Rücknahmesysteme. Bitte fragen Sie Ihren Einzelhändler.
Mobile Schadstoffsammlung: Wir kommen ihnen entgegen! Zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, ist das Sammelfahrzeug für Schadstoffe aus privaten Haushalten unterwegs. In unserem Abfuhrkalender und unter der Rubrik Termine finden Sie die genauen Termine für Ihre Stadt/Gemeinde. Neben schadstoffhaltigen Abfällen werden auch ausgediente Haushaltselektrogeräte gesammelt. Unser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Unser Tipp Vermeiden Sie schadstoffhaltige Produkte und Gifte! Achten Sie beim Einkauf auf den blauen Umweltengel!
Speiseöle und -fette
Falls in Ihrem Haushalt Speiseöle und -fette nicht mehr brauchbar sind, können Sie diese jetzt im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta (AWZ) kostenlos abgeben. Denn für den Restmüll sind die Öle und Fette zu schade. Auch wenn sie das Haltbarkeitsdatum überschritten haben, steckt in ihnen noch jede Menge Energie. Und die lässt sich nach einer technischen Aufbereitung problemlos weiter nutzen: beispielsweise beim Einsatz in Biogasanlagen, zur Herstellung von Biodiesel oder bei der Produktion technischer Fette.
Mit der Abgabe der Speiseöle und -fette entlasten Sie das Abfallaufkommen – und leisten obendrein einen Beitrag zur ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft.
Das Angebot zur kostenlosen Abgabe der Speiseöle und -fette richtet sich ausschließlich an private Haushalte und ist zur Zeit nur auf dem AWZ in Vechta möglich (noch nicht auf den Wertstoffhöfen).
Sperrmüll
Im Laufe der Jahre sammelt sich so einiges an in Kellern und auf Dachböden: der ausgediente Tisch, der defekte Schreibtischstuhl oder das erste Tretauto vom Junior, das es nicht mehr durch den TÜV geschafft hat. Doch zum Glück sind für uns von der AWV selbst große Sachen keine große Sache! Wir holen ausrangierte Dinge gern bei Ihnen ab, die für die Abfalltonne zu sperrig sind oder aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit dort nicht hineingehören. Aber bevor Sie tatsächlich Ihre Sperrmüllsammlung bereit stellen, lesen Sie vielleicht noch unseren Tipp unten auf der Seite!
Sie haben es sich bestimmt schon gedacht: Nicht alles, was groß und sperrig ist, ist auch gleich Sperrmüll. Zum besseren Überblick listen wir hier einmal die Dinge auf, die dazugehören - oder eben nicht:
Das gehört beispielsweise zum Sperrmüll • Möbel • Fußbodenbeläge, Teppiche • Matratzen • Koffer/Kisten • Sofa/Liege • Schrank • Bettgestell • Sessel • Tisch • Holzregal
Das ist kein Sperrmüll • Kühl- und Gefriergeräte, Elektrogroßgeräte, Fernseher, etc. • Gegenstände aus Bau- und Umbauarbeiten, wie Türen / Fenster • Sanitär- oder anderes Gebäudezubehör, wie z. B. Waschbecken, Toilettenbecken, Badewannen, Gartenzäune, etc. • Altreifen • Tapeten • Hausmüll • Glas • Papier, Pappe, Verpackungsabfälle • Problemabfälle • Althölzer, wie Spanplatten, Brettholz, Bau- und Abbruchholz • Altmetalle, wie z.B. Fahrräder, Rasenmäher, Schrottteile • Kompostierbare Abfälle
Eine detaillierte Übersicht über die Abfälle, die zum Sperrmüll gehören - und welche nicht - haben wir zusätzlich hier als Pdf-Dokument für Sie zusammengestellt: Übersicht Sperrmüll
Wie Ihr Sperrmüll zu uns kommt
Abholung per Straßensammlung - 4 x im Jahr kostenlos, aber mengenbegrenzt. Wir holen Ihren Sperrmüll gern bei Ihnen ab. Die Abholung von kleineren Mengen Sperrmüll ist für vier Abholungen pro Jahr (eine Abholung pro Quartal) kostenfrei. Dies gilt allerdings nur für Mengen bis 5 m³ und pro Quartal. Größere Mengen, die abgeholt werden sollen, sind grundsätzlich kostenpflichtig. Berechnet werden sie in 5 m³-Einheiten (Sperrmülleinheiten). Pro zusätzliche angefangene Einheit sind 35,00 € fällig, die vorab zu bezahlen sind. Wer also beispielsweise 8,5 m³ Sperrmüll entsorgen will, zahlt 35,00 EUR für die Abholung (die ersten 5 m³ kostenlos + 3,5 m³ kostenpflichtig).
Sperrmüllabholung online beantragen Mit unserem Onlineformular können Sie ganz bequem online einen Termin für die Abholung Ihres Sperrmülls beantragen. Hier geht es direkt zum Onlineformular "Sperrmüllabholung"
Sperrmüllabholung mit der Sperrmüllkarte aus dem AWV-Abfallwegweiser beantragen Einen Abholtermin für die Straßensammlung können Sie auch mit einer der im Abfallwegweiser angehängten Sperrmüllkarte beantragen. Der Abfallwegweiser, in dem auch alle Abfuhrtermine stehen, wird zum Ende eines Jahres kostenlos verteilt. Falls Sie keinen Abfallwegweiser zur Hand haben, kontaktieren Sie bitte Ihre AWV (Tel. 0 44 41 – 93 25 513). Wir helfen gern weiter!
Die ausgefüllte Karte schicken Sie auf dem Postweg an die AWV. Nach spätestens 3 Wochen teilen wir Ihnen einen genauen Abfuhrtermin mit. Die Benachrichtigung erhalten Sie natürlich früh genug - mindestens 3 Tage vor der Abholung. Die Abholung erfolgt dann durch die Firma Siemer.
Sperrmüll bis 6.00 Uhr bereitstellen.
An dem von uns genannten Abfuhrtag stellen Sie dann den Sperrmüll sicher gestapelt, geordnet und getrennt nach holzhaltigen und anderen Gegenständen bis 6.00 Uhr bereit. Bitte stellen Sie sicher, dass der Sperrmüll tatsächlich pünktlich zum Verladen bereit ist! Die Einzelstücke dürfen max. 75 kg schwer und 2,20 x 1,5 x 0,75 m groß sein.
Achtung: In den Wintermonaten kann sich wegen der unsicheren Wetterlage (Glätte, Schnee) die Abholung evtl. verzögern. Oder sie kann sogar ganz verschoben werden.
Sperrmüll per Expressabfuhr (kostenpflichtig) Wenn Sie es mal ganz besonders eilig haben, können Sie Ihren Sperrmüll gern kurzfristig per Expressabfuhr abholen lassen. Diesen kostenpflichtigen Service bestellen Sie einfach telefonisch unter 0 44 41-93 25-513. Je angefangene Sperrmülleinheit (5 m³) ist eine Express-Gebühr von 95 € vorab zu entrichten – zuzüglich der normalen Gebühren für Mehrmengen über 5 m³.
In der folgenden Rechenbeispiel für 8,5 m³ Sperrmüll fallen folgende Kosten an: 2 x 95 € Express-Gebühr (190 €) + 35 € Gebühr für die 3,5 m³ Mehrmenge oberhalb der kostenfreien 5 m³ = 225,00 € .
Nach Zahlungseingang der Gebühren wird der Sperrmüll innerhalb von 2 Werktagen (Mo. – Fr.) abgeholt.
Sperrmüllabgabe im AWZ
Wenn Sie Ihre Entrümpelungsaktion daheim gerade beendet haben und nicht 3 Wochen warten möchten, bis wir Ihren Sperrmüll abholen, können Sie den Sperrmüll aus Privathaushalten auch direkt zum AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) bringen. Gegen Vorlage einer ausgefüllten Sperrmüllkarte ist die Abgabe sogar unabhängig von der Menge kostenlos für Sie! Sperrmüll ohne Sperrmüllkarte kann ebenfalls im AWZ abgegeben werden - dann allerdings nur kostenpflichtig.
Wie viel sind 5 m³ Sperrmüll? 5 m³ ist die Mengeneinheit beim Sperrmüll. Es zählt das Außenvolumen des bereitgestellten Sperrmülls: Gemessen wird die Länge, Breite und Höhe des „Sperrmüllhaufens“ – die drei Zahlen werden miteinander multipliziert. Bei den Maßen von 5 Meter Länge, 1 Meter Breite und 1 Meter Höhe ergibt sich exakt eine Sperrmüllmenge von 5 m³ (5 x 1 x 1 = 5 m³). Bei den Maßen 1,70 m (l) x 1,70 m (b) x 1,70 m (h) kommt man auf eine Sperrmüllmenge von 4,91 m³. Tipp: Entsorgen Sie Schränke am besten im zerlegten Zustand – das spart deutlich Volumen.
Beispiele zur Berechnung Ihrer Sperrmüllmenge
Beispiel A:
1,00 m (Höhe) x 5,00 m (Breite) x 1,00 m (Tiefe) = 5m³ Sperrmüllmenge
Beispiel B:
1,30 m (Höhe) x 2,65 m (Breite) x 1,45 m (Tiefe) = 5m³ Sperrmüllmenge
Hier eine Übersicht über die Kosten für die Sperrmüllentsorgung:
Mengen
bis 5 m³ (eine Einheit)
je weitere 5m³ (angefangene Einheiten)
Straßensammlung
kostenlos 1 x pro Quartal (4 x jährlich) Anmeldung notwendig
kostenpflichtig, je angefangene Einheit: 35,00 €, ist vorab zu zahlen
Express-Sperrmüllabfuhr
kostenpflichtig: 95,00 €, ist vorab zu bezahlen
kostenpflichtig, je angefangene Einheit weitere 130,00 € (95,00 € + 35,00 €), ist vorab zu zahlen
Abgabe beim AWZ
Die Selbstanlieferung von Sperrmüll gegen Vorlage einer Sperrmüllkarte ist im Abfallwirtschaftszentrum weiterhin ohne Mengenbegrenzung kostenfrei möglich. Ohne Sperrmüllkarte ist die Anlieferung wie bisher kostenpflichtig.
Unser Tipp Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über unseren kostenlosen Verschenkmarkt oder Flohmärkte findet sich ja vielleicht ein neuer Besitzer! Gut erhaltene Bettgestelle oder Tische können Sie auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung stellen. Sehr gute und brauchbare Möbel können der Möbelkammer des sozialen Briefkastens unter Telefon: 0 44 42/7 19 22 (nur vormittags) angeboten werden.
Teeröle werden aufgrund ihrer keimtötenden Eigenschaften als Holzschutzmittel für z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten usw. verwendet. Die intensive holzschützende Wirkung der Teeröle beruht auf ihrem hohen Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Diese sind aufgrund ihres Gefährdungspotentials als Gefahrstoffe und damit als Schadstoffe eingestuft.
Nähere Informationen zur Entsorgung dieser Hölzer finden Sie unter dem Stichwort "Altholz".
Textilien und Schuhe
Zu der Rubrik Altkleider gehören • gut erhaltene Kleider, Decken, Laken, Bezüge • Schuhe, paarweise • gut erhaltene Federbetten und Kissen
Nicht zu den Altkleidern zählen • Lumpen (Restabfall)
Entsorgung von Alttextilien, Altkleidern und Schuhe Altkleider, Textilien und Schuhe können bei den Straßensammlungen zu den vom Organisator bekanntgegebenen Terminen zur Abholung bereitgestellt werden.
Ansonsten können sie in die dafür vorgesehenen Container gegeben werden. Container finden Sie am AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta), den Wertstoffhöfen, bei zahlreichen Supermärkten oder direkt bei den caritativen Verbänden.
Tintenpatronen und Tonerkartuschen
Der Unterschied zwischen Tintenpatronen und Tonerkartuschen Die heute gängigsten Drucker sind der Tintenstrahl- und der Laserdrucker. Beide Modelle benötigen unterschiedliche Farbe:
Tintenpatronen • werden in Tintenstrahldruckern eingesetzt • enthalten flüssige Tinte auf einem Schwämmchen • Tinte wird beim Drucken direkt auf das Papier aufgetragen • mit einer Patrone lassen sich durchschnittlich 300 bis 400 Seiten drucken • beim Tintenpatronen-Recycling werden Metall- und Kunststoff getrennt
Tonerkartuschen • werden in Laserdruckern eingesetzt • enthalten Tonerpulver aus Farbpigmenten und magnetisierbaren Metalloxiden • beim Drucken schmilzt der Toner und brennt sich ins Papier ein • mit einer Kartusche lassen sich ca. 2.500 bis 3.000 Tausend Seiten drucken • die komplex aufgebauten Kartuschen werden beim Toner-Recycling häufig wiederverwendet
Entsorgung: • Ein Großteil der Drucker- und Patronenhersteller bietet ein kostenloses Recycling-Programm an. Dabei müssen Sie nur auf die Internetpräsenz des Herstellers klicken. Hier können Verbraucher ein Etikett zur kostenlosen Rücksendung herunterladen, um die leeren Toner und Druckerpatronen zu entsorgen. Dies muss danach ausgedruckt und auf einen Umschlag geklebt werden. • Auch mit der Deutschen Post lassen sich leere Patronen kostenfrei an deren Recycling-Partner zurückzuschicken. Versandmarken gibt es auf der Seite der Deutschen Post. • Wer Geld sparen möchte, kann versuchen leere Patronen selbst mit Druckertinte nachfüllen. Für sogenannte Refill-Patronen gibt es spezielle Nachfüllsets zu kaufen. Allerdings lassen sich nicht alle Tintenpatronen nachfüllen, etwa wenn Hersteller Sicherungs-Chips eingebaut haben. Oftmals kann eine Original-Kartusche auch nur einmal wieder neu aufgefüllt werden. Danach müssen Sie sie entsorgen Auch Tonerkartuschen können aufgefüllt werden. Mittlerweile gibt es für alle handelsüblichen Druckertypen Nachfülltoner. Achten Sie darauf, dass dieser für Ihren Drucker geeignet ist. • Wenn in Ihrer Nähe ein Fachhändler für Ihren Drucker-Hersteller ist, können Sie die Toner-Kartuschen auch dort abgeben. Auch viele Elektronikmärkte nehmen die Toner-Kartuschen entgegen.
Alle Tonerkartuschen und Tintenpatronen ohne Gefahrensymbol können über die Sammelbehälter der AWV im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta (ehemals Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor) oder den 10 Wertstoffhöfen entsorgt werden. Das gesammelte Material wird gereinigt und überprüft. Anschließend werden sie wieder befüllt oder recycelt. Viele neue Druckerpatronen und Toner bestehen heute bereits aus Komponenten alter Patronen.
Achtung! Druckerpatronen, die ein Gefahrensymbol tragen, sind als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Entsorgungsweg erfolgt dann über die Schadstoffannahmestelle im Abfallwirtschaftszentrum der AWV oder die mobile Schadstoffsammlung.
Verpackungen
Verpackungsabfälle im Sinne der Verpackungsverordnung werden folgendermaßen unterteilt:
•Transportverpackungen sollen Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber (Handel) vor Schaden bewahren und die Transportsicherheit gewährleisten (z. B. Paletten, Schrumpfhauben, Styropor, Folien, Obstkisten, Mehlsäcke in der Bäckerei).
•Verkaufsverpackungen (i.d.R. mit dem grünen Punkt) sind die Verpackungen, in die die Ware direkt eingepackt ist. Sie dienen dem Transport zum Endverbraucher (z. B., Beutel, Folien, Plastikflaschen, Joghurtbecher, Margarinebecher).
•Umverpackungen sind zusätzliche Verpackungen um die eigentliche Verkaufsverpackung u. a. zu Werbezwecken oder um die Möglichkeit eines Diebstahls v. a. bei kleinen Waren zu erschweren.
Entsorgung von Verpackungen Verpackungen unterliegen einer gesetzlichen Rücknahmepflicht und sind von der Abfallentsorgung durch die AWV ausgeschlossen, da ein eingeführtes Rücknahmesystem besteht.
Verkaufsverpackungen sind über die Gelbe Tonne zu entsorgen.
Umverpackungen sind in die vorgeschriebenen Sammelbehältnisse direkt im Geschäft zurückzugeben.
Transportverpackungen sind über den Lieferanten bzw. Händler oder dessen Beauftragten zurückzugeben. (Z.B. kann die Palette und die Schrumpffolie von einer Steinanlieferung wieder zum Baustoffhandel zurückgegeben werden.)
Ansprechpartner für die Entsorgung von Verpackungen
Duales System Deutschland GmbH Abteilung Entsorgung-Nord Weidestr. 122a 22083 Hamburg Tel.: 040-528 004-0 Fax: 040-528 004-20
Ausgediente Weihnachtsbäume können wie Baum- und Strauchschnitt kompostiert werden. Wichtig ist, dass die Bäume vollständig abgeschmückt sind, damit keine Reste mit in die Kompostierung gelangen.
Zahlreiche Jugendgruppen (Landjugend, Kolping, Feuerwehr, etc.) aus dem Landkreis Vechta bieten Anfang Januar Sammelaktionen für Weihnachtsbäume (Tannenbaumaktion) an. Die jeweiligen Termine werden von den Veranstaltern in der Presse bekanntgegeben. Gegen eine kleine Spende werden die Bäume eingesammelt und zur Kompostierungsanlage gebracht.
Generell können Weihnachtsbäume kostenfrei während der Öffnungszeiten auf die Wertstoffhöfe oder zum AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) gebracht werden.