zum Hauptinhalt der Seite springen

Illustration Batterien

 

Batterien und Akkus

Seit dem 25.06.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft. Danach muss der Handel alle von ihm vertriebenen Batterien (auch Autobatterien mit Pfandsystem) und Akkumulatoren nach Gebrauch vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen. Die Batterien werden dann dem Rücknahmesystem der Batteriehersteller zugeführt und entsprechend den Möglichkeiten verwertet oder beseitigt.
Weitere Informationen zum Rücknahmesystem erhalten Sie auf der Internetseite der → "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystems Batterien".

 

Symbolbild Handel, GeschäftseingangEntsorgung von Batterien und Akkus

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH bittet darum, die gebrauchten Batterien und Akkus dem Handel zurückzugeben. Dadurch findet eine Entlastung des Abfallwirtschaftshaushaltes statt. Dies wirkt sich wiederum auf die Abfallgebühren aus. Außerdem ist es auch der bequemere Weg, wenn die alten, gebrauchten Batterien gleich beim Neukauf abgegeben werden.


Loo Batterierücknahme im Handel, 2 rote Pfeile bilden einen Kreis um eine BatterieAchten Sie auf dieses Zeichen.

Rücknahmestellen im Handel sind in der Regel mit diesem Zeichen gekennzeichnet. 

 


Einbahnstraßenschild Batterien dürfen auf keinen Fall in die Bio- und Restabfalltonnen gelangen, da sie zum Teil hohe Schadstoffanteile enthalten. Außerdem sollten sie nicht achtlos in öffentliche Abfalleimer geworfen werden.

 

Achtung Lithiumbatterien!

Lithiumbatterien und -Akkus, wie sie z. B. in Laptops, Garten- und Handwerksgeräten vorkommen, können aufgrund ihrer hohen Energiedichte Sicherheitsrisiken bergen. Sichern Sie daher die Lithiumbatterien und -Akkus unbedingt gegen Kurzschluss, z. B. durch Abkleben der Pole.

Indem Sie wieder aufladbare Batterien nutzen, vermeiden Sie Abfall. Entsorgen Sie leicht entnehmbare Batterien, die in Elektrogeräten enthalten sind, getrennt vom Altgerät.

Bis auf Weiteres können Batterien und Akkus auch bei der Schadstoffsammelstelle im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta), den Wertstoffhöfen und bei den zweimal jährlich stattfindenden mobilen Schadstoffsammlungen abgegeben werden.

 

Kategorie: Abfall-ABC

Bitte treffen Sie ihre Auswahl:

 

Illustration Altholz

Altholz

Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.


Zum Altholz der Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie

  • Spanplatten
  • Brettholz
  • Bau- und Abbruchholz 
  • Hobelspäne
  • Verschnitte
  • Türblätter
  • Tischlerplatten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Möbelstücke überwiegend aus Holz)


Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas)
  • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung

Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind:

  • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle)
  • Reste von Teerpappeanhaftungen
  • Spiegel
  • PCB-haltige Hölzer

 

Illustration Landkreiskarte mit Standort AWZUm die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.

 

zurück zur Übersicht