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Illustration eines Segelbootes

 

Glasfaserverstärkter Kunststoff

Glasfaserverstärkter Kunststoff, kurz GFK, ist ein Faser-Kunststoff-Verbund aus einem Kunststoff (z. B. Polyesterharz, Epoxidharz oder Polyamid) und Glasfasern. GFK ist umgangssprachlich auch als „Fiberglas“ bekannt und ist der am häufigsten eingesetzte langfaserverstärkte Kunststoff. Bei der Entsorgung von Glasfaserkunststoffen können von Fall zu Fall erhebliche Probleme auftreten - nicht nur, wenn Sie Ihr Segelboot aus GFK entsorgen möchten. 

Glasfaserverstärkter Kunststoff ist aufgrund seines hohen mineralischen Glasanteils für die Verbrennung ungeeignet. Erschwerend wirkt sich auch die in der Regel große Stückigkeit aus. Eine Zerkleinerung ist wegen der damit verbundenen gesundheitsschädlichen Staubbelastung nicht ohne weiteres möglich. Andererseits gibt es seit Juni 2005 nur noch wenige Deponien, die diese Kunststoffverbindungen ablagern dürfen.

 

Hier bekommen Sie weitere Informationen!

Wegen der schwierigen Entsorgungssituation können wir keinen allgemeingültigen Preis für die Entsorgung von GFK-Abfällen nennen. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Brinkmann von der AWV. Telefon: 0 44 41 - 93 25 651.

 

Kategorie: Abfall-ABC

Bitte treffen Sie ihre Auswahl:

 

Illustration Altholz

Altholz

Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.


Zum Altholz der Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie

  • Spanplatten
  • Brettholz
  • Bau- und Abbruchholz 
  • Hobelspäne
  • Verschnitte
  • Türblätter
  • Tischlerplatten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Möbelstücke überwiegend aus Holz)


Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas)
  • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung

Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind:

  • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle)
  • Reste von Teerpappeanhaftungen
  • Spiegel
  • PCB-haltige Hölzer

 

Illustration Landkreiskarte mit Standort AWZUm die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.

 

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