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Nachtspeicheröfen

Die Entsorgung der Nachtspeicheröfen fällt generell unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG). Die Geräte können direkt bei uns im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) kostenlos angeliefert werden. Eine Abgabemöglichkeit auf den Wertstoffhöfen besteht nicht!
Da die Geräte in der Regel Schadstoffe enthalten, stellen wir an die Anlieferung besondere Anforderungen. Mögliche Schadstoffe sind beispielsweise:

  • PCB
  • Chromat (Chrom VI)
  • Asbest

Bei der Entsorgung von schadstoffhaltigen Geräten greifen automatisch die sogenannten "Technischen Regeln für Gefahrstoffe" (kurz: TRGS). Da es sehr aufwendig und schwierig ist, den Schadstoffgehalt der Altgeräte zu ermitteln, wenden wir grundsätzlich die Vorgaben für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle an. Dies bedeutet, dass wir alle Nachtspeicheröfen nur dann annehmen, wenn sie in den speziell für asbesthaltige Abfälle zugelassenen Big Bags verpackt sind. Diese Big Bags können vorab bei uns zu folgenden Preisen käuflich erworben werden:
Große Big Bags (3,2 m x 1,25 m): 10,50 € incl. MwSt.
Kleine Big Bags (0,9 m x 0,9 m; sowohl für Asbest als auch für Dämmwolle): 7,00 € incl. MwSt.

Die Anlieferung ist dann nicht mehr kostenpflichtig, da es sich um Geräte handelt, die unter das ElektroG fallen. Wenn Sie den Nachtspeicherofen nicht selbst entsorgen möchten bzw. können, wenden Sie sich bitte an den örtlichen Heizungsinstallateur.

 

Kategorie: Abfall-ABC

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