zum Hauptinhalt der Seite springen

Symbolbild für Industrierestabfall: Fabrik mit Restabfalltonne

 

Restabfall Gewerbe und Industrie

 

Für gewerbliche und industrielle Betriebe!

Abfälle zur Beseitigung unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang (Abfallentsorgungssatzung). Jedes Grundstück, auf dem ein gewerblicher Betrieb angesiedelt ist, muss daher mit einem Restabfallbehälter an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein. Dies entspricht auch der Gewerbeabfallverordnung.

Eine Befreiung vom Benutzungszwang wegen geringer Mengen ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Abfallberatung (Tel.: 0 44 41-93 25-510), damit für Sie die richte Größe des Restabfallgefäßes gefunden werden kann.

→ Hier erhalten Sie eine Übersicht über Behältergrößen und Gebühren.

 

 

Kategorie: Abfall-ABC

Altholz

Altreifen

Asbest

Batterien und Akkus

Bauabfälle

Brandabfälle

CD/DVD/Blu-Ray-Disc

Elektrogeräte

Glas

Glasfaserverstärkte Kunststoffe

Hartkunststoffe

kompostierbare Abfälle

Korken

Medikamente und Arzneien

Metall

Nachtspeicheröfen

Öl

Papier

Restabfall Gewerbe

Restabfall Privat

Sonderabfälle Gewerbe

Sonderabfälle Privat

Speiseöle und -fette

Sperrmüll

Teerhaltige Hölzer

Textilien und Schuhe

Tintenpatronen & Toner

Verpackungen

Weihnachtsbäume