Interne Hinweisgeberstelle 


Sie haben im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung oder Dienstleistung oder als Kund:in unseres Unternehmens Kenntnis von einem möglichen Verstoß gegen gesetzliche oder interne Regelungen erhalten? Ihnen sind Tatsachen bekannt, die möglicherweise Personen in unserem Unternehmen oder auch das Unternehmen selbst schädigen könnten?

Dann wenden Sie sich an unsere hierfür bereitgestellte, unabhängige interne Meldestelle. Durch Ihren Hinweis tragen Sie dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität unseres Unternehmens zu sichern und regelkonformes Verhalten in unserem Unternehmen zu stärken sowie für ein faires Miteinander zu sorgen.


So funktioniert die Meldung:
Sie geben einen Hinweis über die Kontaktmöglichkeiten der Meldestelle – Sie können die Meldestelle schriftlich (postalisch oder per E-Mail), telefonisch oder über das Online-Meldetool erreichen. Unter der angegebenen Telefonnummer können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin vor Ort oder per Videochat vereinbaren.
 
ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB    
Interne Meldestelle der Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH
persönlich/vertraulich
Rechtsanwalt Axel Keller / Senior Associate Karsten Neumann
Am Campus 1 - 11, 18182 Rostock-Bentwisch
Tel.: 0381 - 12 88 49 0 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Online-Meldetool: Meldestelle - Datenschutz-Beratung (ecovis.com)

Vorgangsnummer
Bei jeder Meldung wird Ihnen eine Vorgangsnummer mitgeteilt. Notieren und verwahren Sie sie vertraulich. Nur mit dieser Vorgangsnummer kann Ihnen Auskunft zum Stand des Verfahrens durch die Meldestelle erteilt werden.

Wahrung Ihrer Identität 
Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihre Meldung anonym abgeben. Dies ist insbesondere über das Online-Meldetool oder auch den telefonischen Kontakt mit unterdrückter Rufnummer möglich. Auch wenn Sie Ihre Identität bei einer Meldung mitteilen, verbleibt diese ausschließlich bei der internen Meldestelle und wird ohne Ihr Einverständnis oder Vorliegen zwingender gesetzlicher Voraussetzungen nicht an unser Unternehmen weitergegeben. Sie werden damit effektiv vor möglichen Nachteilen geschützt.

Unabhängige und professionelle Bearbeitung Ihrer Meldung
Ihre Hinweise werden durch externe, erfahrene Juristen bearbeitet. Für Fragen im Zusammenhang mit einer Meldung steht Ihnen ein unabhängiger Mittler während des gesamten Verfahrens zur Verfügung.

Für den Fall, dass dem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, Sie der Auffassung sind, dass gegen den Verstoß intern nicht wirksam vorgegangen werden kann oder Sie Repressalien befürchten, können Sie sich auch an eine externe Meldestelle wenden. Informationen zu den externen Meldestellen erhalten Sie von der internen Meldestelle oder unter BfJ - Zuständigkeit der Meldestellen (bundesjustizamt.de).

Kategorie: Interne Hinweisgeberstelle