Restabfall aus privaten Haushalten
Zu den Restabfällen gehören z. B.
• Asche • Windeln • Ton-, Keramik-, Porzellan-, Spiegelscherben • Kehricht • Zigarettenkippen • Bleistiftanspitzabfälle
• Hygieneartikel (Tampons, Binden, Kondome, etc) • Hygienepapiere (Küchenrollentücher, Papiertaschentücher, etc.)
• Zahnbürsten • Putzlappen- und bürsten • Staubsaugerbeutel, Kerricht • Teppichreste • Tapetenreste
• Dunsthaubenfilter • ausgediente oder kaputte Gegenstände, wie • Spielsachen • Glühbirnen • Stifte • Tonträger • Perlonstrümpfe
• Pinsel • Thermoskannen • Kerzenwachs • Kerzenreste
Entsorgung von Restabfall
Die auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung über die vorgeschriebenen grauen Restabfallbehälter zu überlassen (Benutzungszwang). Das heißt: Restabfall (Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall,
Baustellenabfall) muss im Landkreis Vechta durch die AWV beseitigt werden.
Größere Mengen von Restabfällen müssen in Containern zum AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) gebracht werden.
Tipps zum Thema Restabfall
Geben Sie keine Wertstoffe, wie z. B. Metalle, Altpapier, Einweg- und Behälterglas, Verpackungen oder Bioabfall in die Restabfallbehälter. Ebenfalls dürfen schadstoffhaltige Abfälle nicht als Restabfall entsorgt werden.