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Restabfall

Restabfall aus privaten Haushalten

richtigZu den Restabfällen gehören z. B.
Asche Windeln Ton-, Keramik-, Porzellan-, Spiegelscherben  Kehricht Zigarettenkippen Bleistiftanspitzabfälle
Hygieneartikel (Tampons, Binden, Kondome, etc) Hygienepapiere (Küchenrollentücher, Papiertaschentücher, etc.)
Zahnbürsten Putzlappen- und bürsten Staubsaugerbeutel, Kerricht Teppichreste Tapetenreste
Dunsthaubenfilter ausgediente oder kaputte Gegenstände, wie • Spielsachen  Glühbirnen  Stifte  Tonträger  Perlonstrümpfe
 Pinsel  Thermoskannen • Kerzenwachs  Kerzenreste


Entsorgung von Restabfall
Die auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung über die Restabfalltonnevorgeschriebenen grauen Restabfallbehälter zu überlassen (Benutzungszwang). Das heißt: Restabfall (Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall,
Baustellenabfall) muss im Landkreis Vechta durch die AWV beseitigt werden.

Größere Mengen von Restabfällen müssen in Containern zum AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) gebracht werden. 


TippTipps zum Thema Restabfall
Geben Sie keine Wertstoffe, wie z. B. Metalle, Altpapier, Einweg- und Behälterglas, Verpackungen oder Bioabfall in die Restabfallbehälter. Ebenfalls dürfen schadstoffhaltige Abfälle nicht als Restabfall entsorgt werden.

Kategorie: Abfall-ABC